Beiträge von LadyDuck

    Also ich oute mich jetzt auch als Prinzessin und pfeife auf die Emanzipation :lache


    Ich stehe auf Männer die eine Frau noch als Frau behandeln - beides probiert, kein Vergleich.


    Ich finde es einfach nett wenn mein Freund mich abholt und wenn es z.b. regnet mit dem Schirm genau vor meiner Haustüre wartet um mich zum Auto zu geleiten.
    In die Jacke helfen tut er sowieso und zahlen .... ähm ... ja, tut er auch - er ist ja größer und älter als ich, also..... :-]


    Dafür lade ich ihn dann auch mal ins Theater ein oder groß Essen gehen (dann wird aber nicht heimlich gezahlt - darf er ruhig wissen, dass ich auch mal brenne wie ein Luster ;-) )


    Ich hatte mal einen (LEIDER :cry) nur platonischen Freund, der war wirklich absolut Kavalier der alten Schule. Bin mit ihm ausgegangen und meinte: "Wir müssen nur noch bei einem Bankomat vorbei, ich habe kein Geld mehr!" - meinte er: "Warum Du hast doch deine Bankomatkart dabei" und zeigte dabei auf sich ... fand ich totaaaal süß (wobei der hätte tun und lassen können was er wollte, den hätte ich immer totaaal süß gefunden :grin) ..... für ihn war das einfach vollkommen selbstverständlich dass der Mann zahlt - er führt aus, die Frau genießt - dafür hatte er sicherlich andere Fehler (aber er war soooo süß :grin)


    Also ganz ehrlich: Wenn mir ein Mann das Gefühl, dass er mich als hübsche, begehrenswerte Frau sieht nicht mehr vermitteln kann fehlt mir etwas ... wird noch früh genug kommen, dass die Männer vergeblich dieses Wesen in mir suchen ... bis dahin möchte ich das Leben doch noch genießen...


    Leider sind die meisten Kerle heute ja wirklich nur noch schlecht erzogen und übel drauf - überlege mir gerade ein Topic mit dem Titel: "Die dümmsten Anmachen der Weltgeschichte" zu eröffnen ;-)

    Homoepathisch nicht irgendein Soja-Zeug (Lipostabil bzw. Phosphatidylcholin) - eine Bekannte von mir hat es getestet und ... 2 cm weniger am Po (kein merkbarer Gewichtsverlust)


    Dass es nicht zum Abnehmen ist, ist mir klar - es geht nur um so Dinge wie Knie, oder (sehr leichte) Reiterhosen ....

    @ Oryx


    Scheint das gleiche zu sein .... habe dir aber noch ne PN geschickt (bei mir funktioniert es - vielleicht weil ich auch ein Vogel bin ;-) ) .....


    Was meinst Du - ist sowas gefährlich?

    Und das mit dem "betrunken machen" könnte am ehesten zu Schändung gezählt werden.


    § 205 Schändung


    (1) Wer eine Person weiblichen Geschlechtes, die sich in einem Zustand befindet der sie zum Widerstand unfähig macht, oder die wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, die Bedeutung des Verganges einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs bis zu fünf Jahren zu bestrafen.


    (2) Ähnlich wie (1) nur werden hier beide Geschlechter geschützt -> Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

    § 202 Geschlechtliche Nötigung


    (1) Wer außer den Fällen des § 201 eine Person mit Gewalt oder gefährlicher Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung nötigt ist mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen


    (2) Hat die Tat eine schwer Körperverletzung zur Folge oder wird die genötigte Person durch die Tat längere Zeit hindruch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, hat die Tat aber den Tod der genötigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


    Anm:
    Die Bestimmung ist gegenüber §201 subsidär. Sie kommt statt § 201 zur Anwendung, wenn der Täter entweder:


    1. nicht die Durchführung des Beischlafes oder beischlafsähnlicher Handlungen, sondern die Vornahme oder Duldung einer anderen geschlechtlichen Handlung erreichen will oder
    2. ein Übel in Aussicht stellt, das nicht sofort verwirklicht werden soll, oder
    3. statt einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine "einfache" gefährliche Drohung anwendet.

    (2) Wer außer dem Fall des Abs. 1 eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.


    (3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter im Fall des Abs. 1 mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, im Fall des Abs. 2 mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
    Hat Die Tat den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, so ist der Täter im Fall des Abs. 1 mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe, im Fall des Abs. 2 mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.


    Anm I :


    Schwere Gewalt ist durch einen hohen Grad der Intensität oder der Gefährlichkeit der Angriffshandlung gekennzeichnet. Anwendung von Waffen, Würgen, Versetzen schwerer Schläge und Betäubung sind z.B. als Anwendung schwerer GEwalt anzusehen, ebenso "zusammenwirkende Gewaltsausübung mehrer Personen"


    Die Drohung mud dem Opfer selbst ein alsbald in Vollzug zu setzendes schwere Übel in Ausicht stellen.



    Anm II: Vergewaltigung nach Abs. 2 ist ein minder schwerer Fall, der sich von dem schweren des Abs. 1 dadurch unterscheidet, dass jede Gewaltausübung und Androhung jeder gegenwärtigen Gefahr für Lieb und Leben ausreichen. Diesen Mitteln der Tatbegehung ist die Entziehung der persönlichen Freiheit ausdrücklich gleichgestellt. Anders als bei Abs. 1 genügt es dass die Drohung ein Übel für eine dem Opfer nahestehende Person in Aussicht stellt.

    Also


    § 201 Vergewaltigung


    (1) Wer eine Person mit schwerer, gegen sie gerichteter Gewalt oder durch eine gegen sie gerichtete Drohung mit gegenäwrtiger schwerer Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Als schwere Gewalt ist auch eine Betäubung anzusehen

    @ Branka


    ich finde es kommt schon stark darauf an wer und wie und wo.....


    Aber wenn ein mir Bekannter, in dessen Gegenwart ich mich offenbar so sicher fühle dass ich dort einschlafe wärend ich schlafe Oralsex an mir betreibt wäre ich wahrscheinlich empört aber 8 Monate würde ich ihn deswegen auch nicht ins Gefängnis schicken wollen ....


    Mal abgesehen davon, dass ich glaube ich keine Bekannten habe die ein derartiges Rad ab haben :wow
    Ich meine damit nicht, dass es solche Menschen nicht gibt, aber .... naja, ich glaube nicht dass die ansonsten so ein lockerer und angenehmer Umgang sind ....

    Zitat

    Original von Oryx
    @Entchen: Du darfst dein Wok-Gemüse essen. Schneide noch ein wenig Chinakohl dazu.


    Gut mache ich morgen :-)


    Zitat

    Du darfst auch 25g Schokolade am Tag essen, keine 400g.


    Keine 400g???? :cry



    ...ähm ... ich habe dich in meiner PN an Dich noch etwas gefragt (ganz unten) könntest Du mir das noch beantworten? Wäre total lieb (wenn Du überhaupt keine Ahnung hast, kannst Du auch sagen: "Keinen Dunst" - aber Du hast doch von fast allem in dem Bereich eine Ahnung - oder?)


    lg
    Entchen (ist übrigens wirklich mein Spitzname - zumindest bei manchen Menschen :-) )