Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht und auch die Umgangsregelungen sind doch nur gesetzliche Regelungen, Gummibärchen.
Das heißt, wenn die Eltern sich bei einer Scheidung nicht einig sind (was die Kinder betrifft) so bekommt der Vater (wenn man davon ausgeht, daß die Kinder bei der Mutter leben) das Recht, die Kinder zu bestimmten Zeiten zu sehen. Das mag dir wenig vorkommen, aber ist immer noch besser, als wenn die Mutter das Recht hätte ihm die Kinder völlig vorzuenthalten.
Natürlich hat man als Eltern, wenn man sich einig ist, auch das Recht diese Zeiten anders zu regeln (vorausgesetzt die Kinder sind damit auch einverstanden).
Ich habe mit meinem Ex-Mann das gemeinsame Sorgerecht (hat sich bei uns eigentlich nur bemerkbar gemacht, wenn von beiden Erziehungsberechtigten die Unterschrift verlangt wurde) gewählt und das Umgangsrecht entsprach ungefähr den gesetzlichen Regelungen, weil diese sich einfach aus vernünftigen Gründen mit der Zeit so ergeben haben. Als unsere Kinder kleiner waren, sind sie jedes Wochenende zu ihrem Vater gegangen. Als sie etwas älter waren, wollten sie aber auch gern mal ein Wochenende zu Hause verbringen, und so hat sich dieser Rhythmus dann bei uns eingespielt, daß sie jedes 2. Wochenende bei ihrem Vater verbrachten.
Allerdings wohnt mein Ex-Mann auch nur wenige Meter von mir entfernt, so daß die Kinder ihn jeden Tag hätten sehen können, wenn sie gewollt hätten.
Das haben sie zwar in den Jahren wenig genutzt, aber ich glaube, allein schon das Gefühl, ihren Vater jederzeit besuchen zu können und zu dürfen, hat ihrer Entwicklung bestimmt nicht geschadet :-).