Die erste Frage, die mich in den ersten Kapiteln beschäftigt hat, war Dein Kontakt zu den Erben von Otto John.
Ich hoffe, Du bekommst keine Schwierigkeiten wegen Deiner fiktiven Darstellung dieser umstrittenen realen Person.
Als Person der Zeitgeschichte muss sich Otto John einen Auftritt in einem fiktionalen Werk ebenso gefallen lassen wie z.B. Konrad Adenauer. Ich habe also diesbezüglich keinerlei Erlaubnis eingeholt bzw. einholen müssen. Als Otto John 1997 starb, gab es nur noch eine Schwester, die darauf verzichtet hat, Johns juristische Bestrebungen, eine Rehabilitation zu erreichen, fortzuführen. Ich gehe darauf im Nachwort zu meinem Roman ein. Ich habe mich auführlich mit dem Fall befasst und denke, auch als Jurist, dass ich Otto John im Großen und Ganzen gerecht geworden bin. Natürlich gibt es in einem Roman Schattierungen, die diese oder jener anders beurteilen mag. Aber deshalb ist es ja kein Sachbuch, sondern ein Roman.