"Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen." (https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/)
Ob das rechtlich gesehen auch im privaten Raum beschränkt werden kann, und ob das sanktioniert wird, weiß ich nicht. Ich halte mich so oder so daran, weil ich es als wichtig erachte.
Ich habe es gerade nachgeschlagen:
Es wird in Bayern tatsächlich im privaten und öffentlichen Raum diesbezüglich gleich sanktioniert.
Und mir wird mal wieder sehr bewusst, dass Bayern einen viel zu großen Einfluss auf die bundesdeutsche Politik hat.
Krass!
Hoffentlich bleibt Söder dabei, dass er kein Kanzlerkandidat werden will...