Kerosin - sinus
Beiträge von aida2008
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Morjen ihr Lieben
Eben kam ein Rückruf von der Polizei wegen der Strafanzeige gegen den Kleinanzeigen-"Verkäufer".
Die haben den Vorgang bei sich jetzt "durch" und geben ihn an die Staatsanwaltschaft weiter.
Wir müssen überlegen, ob es sich lohnt, bei dem Betrag einen Anwalt zur Akteneinsicht einzuschalten, der kostet ja auch was.
I
Habe gerade deinen Beitrag gelesen...
Wenn du einen Anwalt beauftragst wg. Akteneinsicht, um zu sehen, wie die Sache verfolgt wird, dann gehen diese Kosten zu deinen Lasten.
Du bekommst aber auf jeden Fall auch ohne Einschaltung eines Anwaltes nach Abschluss der Ermittlungen eine Benachrichtigung, ob das Verfahren wg. Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichen Interessen eingestellt wird oder ob eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt.
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Strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren sind voneinander zu trennen. Ich habe momentan nicht auf dem Schirm, weshalb du Strananzeige gestellt hast?!?
Falls dir ein Schaden entstanden ist, müsstest du in unabhängig vom Strafverfahren auf dem zivilrechtlichen Weg, also durch eine Klage oder einen Mahnbescheid durchsetzen.
Falls du noch Fragen hast, melde dich.
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