Ich meine, gelesen zu haben, Helene sei 21... klar steckt sie ihre Füße noch unter Vaters Tisch, doch ist sie wirklich noch nicht volljährig? Kann ihr Vater eine Hochzeit verhindern/ muss er noch einwilligen?
Damals brauchte man in der Schweiz trotz Volljährigkeit, die Einwilligung des Vaters oder eines anderen männlichen Verwandten - und - der Kantonsregierung. Es gab in der Schweiz auch deshalb viele uneheliche Kinder, weil viele Paare nicht heiraten durften. Gründe: Zu wenig Geld, irgendwann mal von der Fürsorge abehängig gewesen, "liederlicher" Lebenswandel.
Zitat
Arme Johanna und andere ledige Mütter. Wie erniedrigend, im Moment der Geburt zum Vater von "Amtsherren" befragt zu werden. Das erinnert mich daran, dass im englischen Königshaus lange üblich war, dass bei Geburten ein Mitglied der Regierung mit im Geburtszimmer anwesend war um Geburt zu bezeugen. Wie furchtbar, Johanna ihren zwei Wochen alten Säugling wegzunehmen.
Von den "Genießverhören" habe ich auch erst während der Recherche erfahren. In einer meiner Quellen stand, dass uneheliche Geburten "hart sanktioniert" wurden und da habe ich nachgeforscht und bin auf dieses hier gestoßen:
Man solle mir die Kerzen nur anzünden" :Vaterschaftsklagen und Unzuchtsfälle im
Kanton Uri des 19. Jahrnhunderts"
https://www.e-periodica.ch/cnt…-001%3A1998%3A89%3A%3A133
Das ist doch sehr erschütternd, wie mit den Frauen umgegangen wurde