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Original von Lumos
:wow, das hast du wunderbar erklärt, Donaldduck
Das finde ich auch!
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Original von Lumos
Einfach und unkompliziert klingt das nun wirklich nicht :grin.
Ist es auch nicht. Vor allem, weil sich die Bereiche immer wieder überschneiden. Die Mitarbeit der Police municipale bei der Verbrechensaufklärung ist beispielsweise in einigen Regionen aus Personalmangel sogar erwünscht, meist aber bleiben sie außen vor. Auch das Tragen von Waffen ist ihnen an manchen Orten erlaubt, obwohl sie per Beschluss noch nicht einmal Elektro-Taser verwenden dürfen ...
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Original von Donaldduck
Bis vor ca. 20 Jahren wurden die Feldhüter noch als Police Rurale bezeichnet; heute wird diese Bezeichnung in provenzalischen Dörfern noch umgangsprachlich verwendet, obgleich die Police Rurale in die Police Muncipale aufgegangen ist.
Die Feldhüter tragen die Bezeichnung Police Rurale auch heute noch und tragen entsprechende Abzeichen auf den Jacken und Dienstwagen. Viele Gemeindeverbände stellen sie als Umweltbeauftragte ein. Zudem sind sie in Teilbereichen auch dem Innenministerium unterstellt, daher dürfen sie in sogar (im Gegensatz zu den Beamten der Police municipale) die Personalien aufnehmen.
(Hier eine schöne Seite dazu: http://www.gardechampetre-fngc.fr/statut-rôle-et-missions-des-gardes-champêtres/
Das Ganze ist dermaßen unübersichtlich und teils sogar widersprüchlich, dass die jeweiligen Polizeistellen der Départements eigene Seiten erstellt haben, um die Bürger über die Unterschiede aufzuklären. Bei meinen Recherchen habe ich mich schließlich direkt in die öffentlichen Seiten des Senats geloggt, um ein wenig klarer zu sehen ...