Jetzt nochmal zu den Gegnern der Arbeiterbewegung:
In das allgemeine Klima von Unsicherheit, Misstrauen und Revolutionsfurcht passt auch der Geheimerlass des Ministeriums des Inneren vom 18. Juli 1890. Man muss sich vor dem Lesen noch mal ins Gedächtnis rufen, dass gerade erst beschlossen worden war, die Wirksamkeit des Sozialistengesetzes auslaufen zu lassen. Trotzdem heißt es in dem Geheimerlass völlig ungeschminkt:
„Im Hinblick darauf, dass das Sozialistengesetz am 1. Oktober seine Wirkung verliert, mache ich Euer Hochwohlgeboren ergebenst darauf aufmerksam, die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie demnächst mit Rücksicht auf die veränderte Rechtslage besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, den sozialdemokratischen Ausschreitungen mit Entschiedenheit entgegenzutreten und zu diesem Zwecke von den zu Gebote stehenden Mittel unter sorgfältiger Einhaltung der gesetzlichen Schranken, innerhalb derselben aber bis zur Grenze des Zulässigen, Gebrauch zu machen. Insbesondere wird dies auf dem Gebiete des Versammlungs- und Vereinswesens sowie der Presse erforderlich sein. Zu diesem Behufe wird es der unausgesetzten Aufmerksamkeit der Überwachungsorgane bedürfen, um in den gehaltenen Reden diejenigen Stellen herauszufinden, welche den Tatbestand einer im Strafgesetzbuch mit Strafe bedrohten Äußerung wahrscheinlicherweise begründen, und sich der wortgetreuen schriftlichen Aufnahmen solcher Redeteile zum Anhalte für die sofort zu beantragende gerichtliche Verfolgung zu unterziehen …“
Was lest ihr aus dem Geheimerlass heraus?