ZitatOriginal von hef
Dann gehört aber der Satz an den Anfang: "Übereinstimmung mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig und vom Autor nicht beabsichtigt"
Das sowieso
ZitatOriginal von hef
Dann gehört aber der Satz an den Anfang: "Übereinstimmung mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig und vom Autor nicht beabsichtigt"
Das sowieso
Okay, danke.
Ähnliches habe ich mir gedacht.
Hallo zusammen!
Ihr wurdet mir empfohlen
Hier könnte ich Antworten finden...
Also...
Wenn ich ein Buch über meine Kindheit schreiben würde (nichts Schlimmes - lauter schöne Sachen ), darf ich dann original Namen verwenden von den damaligen Nachbarn (mittlerweile fast alle verzogen) oder muss ich die abändern? Allerdings wäre das etwas schwer, da 3 davon sowieso ähnlich klingende Namen haben und nur der 1. Buchstabe anders ist (z.B. Müller-Brüller-Knüller).
Ich würde auch den Ort haarklein beschreiben, sodass man leicht die Leute erkennen könnte (jedenfalls die wenigen, die da noch wohnen)...
Die Vornamen würde ich auf alle Fälle so lassen, sonst wäre es irgendwie nicht mehr meine Geschichte....
Oder könnte man mir da in den Karren fahren (zumal einer der Protagonisten ein Polizist ist, von dem bekannt ist, dass der selbst seine eigene Mutter einsperren würde )?
Es wäre also eine Autobiografie und da würde ich gerne wissen, wie sich das rechtlich verhält.
Danke!
LG
Natalie