Hallo beowulf,
ja, schlägt man nach im Reichsstrafgesetzbuch (Grundlage 1871), kann man nachlesen, dass Gefängnisstrafen für Vergewaltiger die früheren Zuchthausstrafen abgelöst hatten.
Im Laufe der Jahre wurde aber der sog. Notzuchtparagraph zugunsten des Erhalts eines "allgemeinen Wertekanons" geändert. Das heißt, man wollte im letzten Drittel des 19. Jhd. "das hohe Gut der Sittlichkeit" verteidigen und auf diese Weise die Täter zu Einsicht und Besserung erziehen, nicht nur bestrafen.
Die Frauen hatten, wie Du richtig sagst, unter der sozialen Ausgrenzung zu leiden.
Noch schlimmer aber wirkte sich auf sie eine in juristischen Kreisen geführte Kontroverse aus: Folgte nämlich einer Schändung eine Schwangerschaft, nahmen sich manche Gerichte das Recht zu sagen, es läge keine Notzucht vor. Warum? Weil sie schlichtweg den Frauen ein Lustempfinden als conditio sine qua non unterstellten. Damit übertrugen die Gerichte die Schuld an der Schwangerschaft einzig und allein der Frau. Und das im Fall einer Vergewaltigung!
Es ist schon entsetzlich. Man mag sich solche Schicksale kaum vorstellen ...
Beste Grüße
Katryn