Eine Patientenverfügung ist meines Erachtens eine wichtige Sache. Darin sollte auch geregelt sein, wer sich im Falle eines Falles um die fianzielle Dinge kümmert. Eine Beratung diesbezüglich erhält man beim Notar oder Anwalt gegen Gebühren oder aber auch bei der Betreuungsbhörde des zuständigen Wohnortes.
In den Fällen, in denen es keine Verfügungen gibt, aber Bedarf besteht, setzt das Vormundschaftsgericht nach einem gerichtlichen Verfahren unter Einbeziehung der Betreuungsbehörde einen Betreuer ein. Die Betreuungsbehörden suchen hierbei zunächst nach Angehörigen, die bereit und in der Lage sind, diese Aufgaben zu übernehmen.
Sollten sich keine solchen Angehörigen finden, weil nicht da, zu weit weg oder was auch immer, wird ein Berufs- oder Vereinsbetreuer eingesetzt. Dieser wird durch das Vormundschaftsgericht kontrolliert.
Die notariellen Vollmachten bzw. Verfügungen haben den Vorteil, das diese beim Notariat bekannt sind und die Vormundschaftsgerichte anfragen. Private Vollmachten, Verfügungen müssen eben beim Gericht im Bedarfsfalle vorgelgt werden, werden in der Regel aber anerkannt.
Patientenverfügungen, die inhaltlich und fachlich ordentlich formuliert sind, deutlich machen, daß sich der Verfügende mit den Verfügungen auseinandergesetzt hat und ungefähr jährlich erneuert werden, müssen von den Ärzten anerkannt werden. Wenn auch die Gratwanderung zwischen anerkennen und aktiver Sterbehilfe in machen Fällen sehr schwierig ist. Auch für die Ärzte.
LG, Ina