Das Schlagen eines anderen Menschen, ob der nun Kind, Ehefrau, Ehemann, Mutter, Vater etc oder Fremder ist, ist grundsätzlich ein strafbares Verhalten und es gibt, von Notwehr abgesehen, keinen Rechtfertigungsgrund dafür.
Und wenn sich der Schläger mal vor Augen führen würde, welche massiven Verletzungen gerade bei Schlägen gegen den Kopf entstehen können, würde derjenige hoffentlich nie wieder die Hand erheben.
Da hilft wirklich nur, dem Erwachsenen bewußt machen, welche Demütigung und Erniedrigung ein solches Verhalten für das Kind bedeutet unbd welches Armutszeugnis er sich selbst ausstellt.
Für Schläge, auch den "kleinen Klaps", gegenüber Kindern oder überhaupt anderen Menschen ( natürlich auch Tieren, aber anderes Thema) habe ich auch null Toleranz.