Ich wohne im Hochparterre, nebenan ist Praxiseingang, über mir RA-Kanzlei = allein aus dem Grund hat nichts vor Whgs-tür zu lagern. In Manche haben in anderen Anlagen ja sogar Schuhschränke/ Garderobenständer vor ihrer Wohnung im gemeinsamen Bereich stehen...
Nebenan im Haus ist die Situation zwar eine andere, da kein "Geschäftsverkehr". Dort stellt la famiglia die Kinderkarre gleich auf Treppenpodest hinter Haustür und Radfahrer, oder wenn man bepackt ist, kann sich vorbeischlängeln. Mutter hat es im Rücken. Unter der Treppe, auf Kellerebene haben diese schließlich schon Dreirad/ Kinderfahrrad/ Fahrradanhänger stehen = daher müssen wir nun Regeln aufstellen. Offiziell gemeldet sind die Ü40 Eltern übrigens noch in ihren Elternhäusern, wohnen allerdings schon bestimmt 8 Jahre in der Whg. Es wundert dann wohl keinen, dass ich gegen seine Wahl im Eigentümerbeirat war.