ZitatOriginal von Babyjane
Da ihr ja nicht verheiratet seid, ist es auf jeden Fall wichtig irgendwie sicherzustellen, daß in dem (hoffentlich nicht eintretenden) Fall, daß dir etwas zu stößt, das Kind auch bei deinem Mann bleiben darf. Wie genau das von statten geht, weiß ich auch nicht, aber man muß ihn irgendwie als Vater eintragen lassen oder so...
Sonst wird das nämlich von den Behörden nicht anerkannt.
Wenn er seine Vaterschaft anerkannt hat und in der Geburtsurkunde steht, reicht es.