Ich bin genervt, weil....

  • Zitat

    Original von Booklooker
    Ich weiss, dass MS eine schwere Krankheit ist und dass damit nicht zu spassen ist, aber wenn man so damit umgeht wie die, ist das total dreist. Jeder von uns hat Verständnis, wenn Jemand was hat, aber sie übertreibt es. Vor allem, weil die meisten Krankenscheine von ihr wegen IRGENDWAS sind und nicht wegen MS.... Das würde wenigstens jeder verstehen!!!!


    Mit MS ist die Dame schwerbehindert und geniesst weitreichenden Kündigungsschutz - und es gibt eben eine Minderheit von Behinderten, die den Ruf kapttmachen, indem sie diesen Schutz schamlos ausnutzen.

  • Zitat

    Original von beowulf



    Mit MS ist die Dame schwerbehindert und geniesst weitreichenden Kündigungsschutz - und es gibt eben eine Minderheit von Behinderten, die den Ruf kapttmachen, indem sie diesen Schutz schamlos ausnutzen.


    Genau darum gehts... Wir waren alle total geschockt, als die Diagnose kam und haben versucht ihr zu helfen, dass sie über den Schock hinwegkommt. Haben ihr tausende Zugeständnisse gemacht. Und sie nutzt das aus!
    Das ist das schlimme daran!


    Noch schlimmer ist, das sie uns fragt, was sie machen wollen, sie rausschmeissen??? Die ist sich des verschärften Kündigungsschutzes total bewusst und nutzt das total aus...


    DAS ärgert uns alle - nicht die Tatsache, dass sie krank ist...
    Das ist widerrum das Problem. Die Abteilungsleiterin sagt, wir sind neidisch, weil sie so oft frei hat....
    Na ja, ob wir da tauschen wollen??? Eher nicht...
    Ich sag ja, die schnallt nichts! :bonk

  • Zitat

    Original von beowulf


    Mit MS ist die Dame schwerbehindert und geniesst weitreichenden Kündigungsschutz - und es gibt eben eine Minderheit von Behinderten, die den Ruf kapttmachen, indem sie diesen Schutz schamlos ausnutzen.


    MS führt meines Wissens nicht automatisch zu einer Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes. So weit mir bekannt ist, muss zuerst der Grad der Erwerbsminderung "amtlicherseits" festgestellt werden. Erst wenn dieser bei 50 oder mehr Prozent liegt, kann von einer Schwerbehinderung gesprochen werden. Das war doch mal wieder so richtig oberlehrerhaft....... :-) :wave


    Aber ich stimme dir darin voll zu, dass einige Schwerbehinderte ihren besonderen Status ganz bewusst und rücksichtslos ausnutzen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • MS als Diagnose "bringt" in der Regel einen MdB, oder GdB (also Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Grad der Behinderung) von 80%, selbst wenn kein akuter Schub vorliegt. Das böse an der Sache ist, das der Kündigungsschutz bereits rückwirkend ab Antragsstellung gilt- ich habe da mal für eine Mandantin eine Beratung gemacht, da hat die von ihrem Betreib eine Wahnsinnsabfindung erhalten. Der Betrieb wurde aufgekauft und der neue Chef wollte die Vertriebler alle rausschmeissen, als sich das rumsprach kam die Mandantin zu mir- ich sie sofort antragstellen geschickt- als die Abfindung von drei Jahresgehältern nach eineinhalb Jahren Betriebszugehörigkeit ausgehandelt war, hat sie einfach den Antrag zurückgenommen, damit bein nächsten Arbeitgeber auf die Frage sind sie schwerbeschädigt das Kreuz auf nein getellt werden konnte. Unschön für den Betriebsübernehmer, der hätte aber auch nicht einfach ohne jede Rücksicht alle Vertriebler der übernommenen Firma raussetzen müssen.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet :grin


    :lesend  :lesend

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  • Zitat

    Original von beowulf
    MS als Diagnose "bringt" in der Regel einen MdB, oder GdB (also Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Grad der Behinderung) von 80%, selbst wenn kein akuter Schub vorliegt.


    Nen Grad der Behinderung hat sie glaub ich.... Darum geht es mir nicht...
    Das mag ja alles sein... Aber bei dem Benehmen, dass sie hier an den Tag legt, find ich es oberdreist auch noch zu sagen, dass sie ja eh nicht gekündigt werden KANN.
    Soweit ich weiss, muss im Falle einer Kündigug mit dem Versorgungsamt (oder ein anderes Amt?) in Kontakt getreten werden.
    Ich denke, dass die der Kündigung eher zustimmen, wenn man denen sagt, dass die von 94 Tagen nur 15 Tage wegen MS gefehlt hat und den Rest wegen "keinen Bock".
    Die telefoniert auf der Arbeit mit ihrem Freund und sagt dem, dass sie keine Lust hat zu arbeiten und alles scheisse ist und sie Mist machen muss - das hört eine Kollegin immer. Grundsätzlich nach den Telefonaten in der Mittagspause wird ihr schlecht oder sie hat Kreislaufprobleme oder sonst was...
    Dann geht sie zur Tür raus und ruft uns total fröhlich zu, dass sie uns noch einen schönen Tag wünscht... Dann soll sie wenigstens ihr schauspielerisches Talent soweit schulen, dass sie auch bis zur Ausgangstür leidend ist. Denn das ist nicht nur ihrer Abteilung aufgefallen, sondern auch allen anderen....

  • Booklooker
    Ich meine es wäre das Integrationsamt, dass bei behinderten Menschen hinzugezogen werden muss... :wave
    Gekündigt werden kann generell doch jeder, oder nicht? Nur ist es bei behinderten wesentlich schwerer und vor Gericht sind doch Sachgründe vor zu bringen, die Hieb und Stichfest sein müssen. Oder irre ich mich da jetzt?

    Auch aus Steinen,
    die dir in den Weg gelegt werden,
    kannst du etwas Schönes bauen

    Erich Kästner

  • Zitat

    MS führt meines Wissens nicht automatisch zu einer Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes. So weit mir bekannt ist, muss zuerst der Grad der Erwerbsminderung "amtlicherseits" festgestellt werden. Erst wenn dieser bei 50 oder mehr Prozent liegt, kann von einer Schwerbehinderung gesprochen werden. Das war doch mal wieder so richtig oberlehrerhaft....... smile Winken


    :write


    Es kommt auf den gesundheitlichen Zustand des Betroffenen (in den meisten Fällen sind es Frauen)an, der in regelmäßigen Abständen geprüft wird.
    Meine Bekannte wurde beispielsweise von 60% auf 30% GdB zurückgestuft, weil eine grundsätzliche Besserung durch Medikamentenumstellung erfolgt ist.


    @ Voltaire:
    Im übrigen empfand ich deinen Beitrag nicht als oberlehrerhaft, denn Richtigstellung und der dazugehörige Tonfall machen schließlich die Musik :wave.

  • Zitat

    Original von Branka
    Booklooker
    Ich meine es wäre das Integrationsamt, dass bei behinderten Menschen hinzugezogen werden muss... :wave
    Gekündigt werden kann generell doch jeder, oder nicht? Nur ist es bei behinderten wesentlich schwerer und vor Gericht sind doch Sachgründe vor zu bringen, die Hieb und Stichfest sein müssen. Oder irre ich mich da jetzt?



    Nein, du irrst dich nicht. Bei Schwerbinderten findet nur vor Ausspruch der Kündigung eine Verhandlung vor dem Integrationsamt statt, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat ist die erste Voraussetzung zur Wirksamkeit der Kündigung gegeben, das Arbeitsgericht kann aus den üblichen weiteren Gründen die Kündigung trotzden noch für unwirksam erklären, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Nur ist ohne Zustimmung des Integrationsamtes eine Kündigung eines Schwerbehinderten von vorneherein für unwirksam zu erklären- aber auch dazu brauchst du das Gericht.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet :grin


    :lesend  :lesend

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  • @ Branka:
    Ja, genau, stimmt.... das Integrationsamt! Hast recht!
    Ich denke, wenn man die Gründe angibt, die ich schon genannt habe, dann kann man sie auch kündigen, aber keiner hat den Mut das zu machen. Am wenigsten die Abteilungsleiterin... Die regt sich auch auf, dass die dauernd fehlt, würd aber nie auf die Idee kommen und was dazu sagen...


    @ Salonlöwin:
    So wie ich das beurteilen kann, ist sie nicht so schwer behindert, dass sie nichts mehr machen kann und so einen hohen Grad verdient hätte. Sie hat es echt noch gut getroffen. Das Problem ist, dass sie die Scheine immer ankündigt! Das macht sie noch unglaubwürdiger!
    Übertriebenes Stöhnen, übertriebenes Humpeln und so machen es meiner Meinung nach immer unglaubwürdig...


    Und ich muss dir Recht geben, was den Beitrag von Voltaire angeht... :-)

  • meine gebuchten Urlaubsflüge schon zweimal umgebucht wurden. :fetch Da wir mit Kindern reisen, war mir wichtig, die Flugdauer so gering wie möglich zu halten. Jetzt sind aus ursprünglich 2 Stunden Zwischenaufenthalt bis zum Anschlussflug insgesamt 6 Stunden geworden. Das ist zum Heulen und ich bin fast sicher, dass ich gegen sowas blödes völlig machtlos bin und die Fluggesellschaft das ungestraft machen darf.
    Wahrscheinlich ist es die Aussichtslosigkeit, die mich so wütend macht. Neben den 6 Stunden, die man irgendwie totschlagen muss. :fetch

  • @ Booklooker:
    Bleibt vor der Kündigung natürlich noch die Möglichkeit, die Dame vor den Medizinischen Dienst laden zu lassen. Daran ist der Arbeitgeber auch bei (Schwer-)Behinderung nicht gehindert.
    Man kann so einen Satz ja mal beiläufig fallen lassen, wenn besagte Dame wieder ankündigt, keine Lust zu haben und sich nach Hause verabschiedet.

  • Zitat

    Original von Idgie
    meine gebuchten Urlaubsflüge schon zweimal umgebucht wurden. :fetch Da wir mit Kindern reisen, war mir wichtig, die Flugdauer so gering wie möglich zu halten. Jetzt sind aus ursprünglich 2 Stunden Zwischenaufenthalt bis zum Anschlussflug insgesamt 6 Stunden geworden. Das ist zum Heulen und ich bin fast sicher, dass ich gegen sowas blödes völlig machtlos bin und die Fluggesellschaft das ungestraft machen darf.
    Wahrscheinlich ist es die Aussichtslosigkeit, die mich so wütend macht. Neben den 6 Stunden, die man irgendwie totschlagen muss. :fetch


    :wow Darf die Flugesellschaft das so einfach machen??


    :knuddel1 da wär ich auch :fetch kann Dich gut verstehen


    6 Stunden irgendwo am Flughafen rumhängen, wenn Du schon große Kinder hast vertreib Dir die Zeit doch mit einem Buch :grin




    Edit Rechtschreibfehler

  • Du kennst meine Tochter nicht. Bei ihr feiern alle gesellschaftsinkompatiblen Begleiterscheinungen der Pubertät mit der Zuverlässigkeit einer schweizer Präzisionsuhr fröhliche Urstände. Wenn die genervt ist und Langeweile hat, hilft eigentlich nur knebeln und fesseln. Ob man das auf einem kanadischen Flughafen ungestraft machen kann? :gruebel


    Ich werde morgen mal mit der Fluggesellschaft telefonieren, bin aber fast sicher, dass die sowas dürfen, solange sie den Flug nicht zu weit verschieben, sogar ohne Ausgleich. :-(

  • Arme Idgie. :knuddel1 Da lohnt sich ja schon fast, eine Stadtrundfahrt zu buchen.


    @ Sweetmouse: Dann drück ich Dir die Daumen, dass nun alles besser wird.


    @ Booklooker: Hey, nur noch 25 Tage, das schaffst Du, da stehst Du doch drüber. Und dann wird alles gut. :knuddel1

  • Hab ich auch schon überlegt. Ich muss mal sehen, ob sich das machen lässt. Das hängt auch davon ab, ob wir als Visa Waiver Passagiere das Flughafengebäude verlassen können.