ZitatAlles anzeigenOriginal von Babyjane
Leute gefährliches Halbwissen auch mit dem normalen B-Schein darf man mit Anhänger fahren und zwar in genau zwei Fällen
1. Fall der Anhänger hat weniger als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
2. Fall der Anhänger hat mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und ziehendes Fahrzeug und Anhänger zusammen haben gemeinsam nicht mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
(Rechenbeispiel, mein Smart hat 990 kg zulässiges Gesamtgewicht, rein theoretisch dürfte ich also mti meinem Smart eine Anhänger von 2,510 t zulässigem Gesamtgewicht ziehen... wie gesagt rein theoretisch, mein Autochen ist natürlich für dieses Gewicht nicht ausgelegt, da greifen dann die zulassungsrechtlichen Beschränkungen)
Weiß ich
Theoretisch war ich ja gut