ZitatAlles anzeigenOriginal von SiCollier
Zunächst: weder habe noch werde ich den Film sehen oder das Buch lesen oder gar ins Theater gehen, weshalb ich mich dazu nicht äußern werde.
Dieses habe ich mehrfach gelesen und wollte nicht glauben, was ich da zu verstehen glaubte.
Auf der Webseite des SWR findet sich ein Interview mit einem ehemaligen Kampfpiloten. Der sprach das aus, was ich verstanden zu haben glaubte: der Staat ist in so einer Situation praktisch handlungsunfähig, vgl. Interview Antwort auf die Frage "Wie sieht es in der Realität aus?...": "Nach dem Spruch des Verfassungsgerichtes..." (bei mir direkt neben dem Bild).
Wie soll ich zu so einem Staat und so einem Rechtssystem Vertrauen haben, wenn man anscheinend weder willens noch in der Lage ist, solche Angriffe abzuwehren?
Die umgekehrte Frage wäre: wie soll ich zu einem Staat und Rechtssystem vertrauen haben, bei dem die Menschenwürde verhandelbar ist? Denn genau das wäre die Konsequenz.
ZitatOriginal von Voltaire
Unabhängig davon sehe ich trotz der Tötungsabsicht die Voraussetzungen für einen Mord nicht erfüllt. Ich empfehle einfach mal in den Satzger zu schauen.
Wie, nicht in den Tröndle/Fischer? Du Ketzer
ZitatAlles anzeigenOriginal von Voltaire
Ich bin der Auffassung, das in dem Film dargestellte Problem kann man nur juristisch betrachten - denn es ist ein juristisches Problem.
Und wenn dann die Frage gestellt wird: Schuldig oder nicht schuldig, dann sind wir bereits im US-amerikanischen Strafrecht. Dort wird diese Frage von den Geschworenen beantwortet, die Richterin/der Richter legt dann das Strafmaß fest oder entlässt den Angeklagten als freier Mensch aus dem Gerichtssaal.
Gerade ein solch komplexes Thema sollte nicht dermaßen vereinfacht werden. Denn es ist ganz und gar nicht einfach, hier eine juristische Lösung zu finden.
Und ich kann es auch nur noch einmal betonen: Moral und Emotionen haben in einem Gerichtssaal nichts zu suchen.
Dort geht es ausschließlich um Klärung von Rechtsfragen.
Gerade die "amerikanisierte" Darstellung des Ganzen mag ich auch nicht - auch dass bei der Variante mit einem Schuldspruch kein Wort über das Strafmaß verloren wurde, finde ich nicht gut.