Warnwesten können lebensgefährlich sein
Das Verteidigungsministerium will Ausnahme: Soldaten müssen sich tarnen
Wien ( VN-joh) Die letzte Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes verpflichtet auch Soldaten, die motorisiert unterwegs sind, eine Warnweste »mit weiß reflektierenden Streifen« mit sich zu führen - und im Pannenfall zu tragen.
Dieses Gesetz ist zwar schon vor einem Jahr beschlossen worden, im Verteidigungsministerium scheint man aber erst jetzt erst erkannt zu haben, was das bedeutet. In eine Stellungnahme wird Verkehrsminister Hubert Gorbach (BZÖ) jedenfalls ersucht, eine Ausnahmebestimmung zu erlassen.
Begründung: Tarnung sei »ein wichtiges Element zur Sicherung der Überlebensfähigkeit. Vor allem, wenn die Bewegungsmöglichkeit durch einen Fahrzeugausfall eingeschränkt sei. Soldaten sei es daher »nicht zumutbar, sich durch das Tragen einer Warnbekleidung zusätzlich sichtbar zu machen und so der erhöhten Gefahr eines direkten Angriffes auszusetzen«.
Quelle: Vorarlberger Nachrichten 25.05.05