Ich will da jetzt nicht weiter drauf rumreiten, aber ein Pass ist nur dann gültig, wenn die ausgebende Stelle zur Ausgabe berechtigt ist und wenn der Antragsteller seine Identität zweifelsfrei nachgewiesen hat. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass da falsche Angaben gemacht wurden, ist der Pass kraft Gesetzes ungültig. Durch die Ausgabe eines Passes mit einer falschen Identität wird eine Staatsbürgerschaftsverhältnis weder begründet noch beendet.
Nun will ich aber damit auch nicht weiter nerven. Ist eh nur eine Randnotiz. Denn das Völkerrecht wurde in dem ganzen Verfahren nur sehr am Rande berührt.