Geschlossene Grenzen - Festung Europa

  • Der große Durchbruch:


    “Entgegen der ursprünglich vorbereiteten EU-Gipfelerklärung wird die Balkanroute nun doch nicht für geschlossen erklärt. Stattdessen heißt es im Abschlusstext des EU-Türkei-Gipfels: “Irreguläre Ströme von Migranten entlang der Route des westlichen Balkans müssen nun enden”. Ursprünglich sollte die Passage lauten: “Der irreguläre Strom von Migranten auf der Westbalkanroute kommt zu Ende. Diese Route ist jetzt geschlossen.” “


    Was macht das in der Praxis für einen Unterschied? Würden sie mal die ganze Zeit und Energie für vernünftige Planungen zur Flüchtlingshilfe einsetzen, anstatt dazu “die Außengrenzen zu schützen” und die “Flüchtlingsströme einzudämmen”, dann wären wir schon wesentlich weiter. Wer flieht hat ein Recht auf Hilfe. Bei den Verhandlungen geht es lediglich darum, möglichst wenigen derjenigen, die auf der Flucht sind, helfen zu müssen. Die einen nutzen die harten Worte der Wahrheit und die anderen betreiben Schönfärberei – letztendlich wollen alle das Gleiche: Europa den reichen Europäern überlassen und ja nichts abgeben vom Kuchen.

  • Zitat

    Original von mabra
    Wer flieht hat ein Recht auf Hilfe.


    Wo steht das?


    Zitat

    ......letztendlich wollen alle das Gleiche: Europa den reichen Europäern überlassen und ja nichts abgeben vom Kuchen.


    Wer ist alle?



    Sehr plakativ und zudem auch sinnleer. Linkes Gedankengut halt.......

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von mabra



    Asyl ist ein Menschenrecht.


    In Artikel 14 beschreibt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte das politische Asylrecht. Sie gewährt dieses Recht allerdings nur sehr eingeschränkt, nämlich als Recht des Menschen, es in anderen Ländern zu suchen. Dagegen verpflichtet Art. 14 keinen Staat, politisch Verfolgten auch tatsächlich Asyl zu gewähren. Damit spricht Artikel 14 das Asylrecht nur in der Form an, in der die Staaten bereit sind es zu gewähren.


    Zitat

    Wer flieht hat ein Recht auf Hilfe.


    Nein!
    Jemand, der beispielsweise aufgrund einer begangenen Straftat vor der Polizei flieht - der hat ganz sicher kein Recht auf Hilfe.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Die Genfer Konvention, die jetzt andauernd in aller Munde ist, gewährt das Asylrecht nämlich gar nicht so uneingeschränkt, wie wohl viele glauben.
    In einem Artikel, den ich kürzlich in einer Tageszeitung gelesen habe, wurde das anhand eines Beispiels sehr gut erklärt. Angenommen es sind in einem Dorf in einem Krisengebiet 200 Menschen gefährdet. Der Dorfschullehrer spricht sich öffentlich gegen die Kampfhandlungen aus, wird von der Polizei verhaftet, gefoltert, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Nun beschließt nicht nur dieser Lehrer das Land zu verlassen, sondern alle Dorfbewohner. Recht auf Asyl hat aber nur der Lehrer, der persönlich verfolgt wurde, alle anderen jedoch nicht, obwohl ihr Leben ebenfalls gefährdet ist.
    Wenn das stimmt, was ich da gelesen habe, muss das Asylrecht wohl sehr differenziert gesehen werden, vor allem aber die Rückführung der Geflüchteten.

  • Die Frage stellt sich in solchen Fällen halt immer: Steht das Gesetz über der Ethik? Darf jemand abgeschoben werden, nur weil er nicht ganz genau alle Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt, dennoch aber gefährdet ist?


    Ist es schlimmer, durch Bomben zu sterben als an Hunger?
    Haben Kriegsflüchtlinge mehr Grund zur Flucht, als andere, die durch Klimawandel und Wirtschaftskrise ihren Grundlagen zum Leben verlieren?
    Klar kann man sich auf den Buchstaben des Gesetzes berufen - aber:


    Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“Bertolt Brecht (Werk: Me-Ti. Buch der Wendungen)

  • Zitat

    Original von mabra
    Die Frage stellt sich in solchen Fällen halt immer: Steht das Gesetz über der Ethik? Darf jemand abgeschoben werden, nur weil er nicht ganz genau alle Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt, dennoch aber gefährdet ist?


    Ist es schlimmer, durch Bomben zu sterben als an Hunger?
    Haben Kriegsflüchtlinge mehr Grund zur Flucht, als andere, die durch Klimawandel und Wirtschaftskrise ihren Grundlagen zum Leben verlieren?
    Klar kann man sich auf den Buchstaben des Gesetzes berufen - aber:


    Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“Bertolt Brecht (Werk: Me-Ti. Buch der Wendungen)


    Gesetze sind Regeln, die das Zusammenleben der Menschen regeln. Es kann also nicht angehen, das man Religionen oder auch Ethik über das Gesetz stellt. Und wenn das Zusammenleben funktionieren soll, dann ist auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten.


    Und wenn jemand die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sache nicht erfüllt, dann ist auch eine Abschiebung - um jetzt bei diesem Beispiel zu bleiben - rechtens und legitim.


    Zu den "Tötungsarten" die angeblich in unserem Staat nicht verboten sind:
    Nein, es ist nach unseren Gesetzen verboten, einem Menschen ein Messer in den Bauch zu stechen.
    Nein, in diesem Land gibt es einen Rechtsanspruch auf die notwendigen Lebensgrundlagen, dazu gehört auch das Recht auf ausreichende Ernährung.
    Nein, gegen unzureichenden Wohnraum íst es durchaus möglich sich zu wehren.
    Nein, man darf "niemand durch Arbeit zu Tode schinden" - es gibt ein Arbeitszeitgesetz.
    Nein, auch darf man keinen Menschen in den Suizid treiben, da würde das Strafrecht greifen.
    Nein, lt. Verfassung sind uns Angriffskriege verboten, werden wir aber angegriffen oder wird der Bündnisfall festgestellt, haben wir das Recht uns an Kampfhandlungen zu beteiligen.


    Brecht hat das übrigens zu einer anderen Zeit und in einem anderen Zusammenhang geäußert.


    Zudem ist in unserem Land klar geregelt, wer einen Anspruch auf Asyl hat. Wirtschaftliche Gründe sind kein Asylgrund.


    Idealismus ist sicher durchaus auch positiv zu sehen - nur sollte er nicht den Blick auf die Realität verklären oder verschleiern. Und es macht sicher auch keinen Sinn, unsere Rechtsordnung aus idealistischen und emotionalen Gründen heraus einzuschränken.


    Glücklicherweise entscheiden hier aber Juristen und nicht das unausgewogene Bauchgefühl der Bevölkerung.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.