Seit März d.J. verschicken Anwaltskanzleien Abmahnungen an gewerbliche wie private Betreiber von Sites, auf denen die Texte populärer Songs veröffentlicht sind. Im Rahmen dieser Abmahnungen werden Anwaltskosten in vierstelliger Höhe sowie u.U. (insbesondere bei gewerblichen Betreibern, in Einzelfällen aber auch bei privaten) zusätzlich Schadenersatzforderungen in fünf- oder sechstelliger Höhe fällig.
Manch ein Fan will nur "seine" Band promoten und denkt sich nichts dabei. Aber Songtexte unterliegen dem Urheberrecht. Auch, wenn man den Krempel pausenlos im Radio hört, darf man ihn nicht wortwörtlich auf eigene Faust veröffentlichen. Gegen die Abmahnungen ist deshalb auch wenig zu machen; die Anwaltskosten (1.500 Euro und mehr) sind so gut wie immer fällig, und an der beiliegenden Unterlassungserklärung führt auch kein Weg vorbei. Einzig die geforderten Schadenersatzsummen können strittig sein.
Wer Liedertexte auf seiner eigenen Site veröffentlicht hat - auch auszugsweise, also z.B. nur eine Strophe -, sollte das schleunigst löschen. Derzeit wird von fast fünfhundert Fällen gesprochen, aber es werden täglich mehr. Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen - das Recht ist zweifelsfrei auf der Seite derjenigen, die da abmahnen. Trotzdem ist es natürlich reine Abzocke, die hier auch noch in die Taschen der treuen Fans greift, manchmal sogar Jugendlicher.