Besteuerung von Ebooks
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Mir kommt die Trennung auch sehr künstlich vor. Ich kann mir vorstellen, dass unsere Rechtseulen das anders betrachten.
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Bei der Onleihe. kann ich es als Dienstleistung verstehen.
Beim Kauf von Ebooks ist das Papierbuch als physischer Träger doch meistens vorhanden.
Da wären die gesamten Urteilsgruende interessant. -
Vielleicht hat es ja was damit zu tun, dass man an einem gedruckten Buch immer auch das Eigentum erwirbt, während man für ein E-Book lediglich das Nutzungsrecht kauft?
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Wenn es um die Besteuerung geht, ist es eine Dienstleistung, aber wenn es um die Buchpreisbindung geht, ist es plötzlich doch bloß ein schnödes Buch.
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Zitat
Original von Lesebiene
Bei der Onleihe. kann ich es als Dienstleistung verstehen.
Beim Kauf von Ebooks ist das Papierbuch als physischer Träger doch meistens vorhanden.
Da wären die gesamten Urteilsgruende interessant.Nein, Lesebiene. Dem Ebook fehlt als Datei ein physischer Träger. Wer das Nutzungsrecht am Ebook erwirbt, bekommt nicht automatisch auch das Papierbuch.
Bezeichnenderweise gilt das Ebook sofort als Buch, wenn es um die Preisbindung geht (darunter fallen nämlich auch Ebooks).
Und auch bei der Onleihe ist das Ebook keine Dienstleistung - sonst wären die Bücher in den Regalen der Stadtbücherei ebenso Dienstleistung. Ergänzung: Es geht hier tatsächlich nur darum, dass ein Ebook eben nur als Datei existiert, es macht da keinen Unterschied, ob diese Datei für 2 Wochen zur Verfügung gestellt wird oder 2 Jahre oder auf Lebenszeit.
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Ich meinte, es gibt in der Regel im Regal, tatsächlich und virtuell, sowohl ein Buch in Papierform als auch als Ebook.
Klar muss keiner beide Formen erwerben.Wie viek MwSt faellt eigentlich für ein Hörbuch an?
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Das war mir klar, dass du das so meinst, aber der Gesetzgeber und die Richter meinen: kommt das Ebook auf einem Träger, wie z.B einer CD-ROM, dann wäre es ein Buch. Das Printbuch ist eine Einheit für sich und gilt nicht als Träger des Ebooks, weil die Datei ja im Papierbuch nicht enthalten ist, sondern nur deren textlicher Inhalt - juristische Haarspalterei, die an jeder Alltagsrealität vorbei geht.
Hörbücher haben seit 2015 den ermässigten Steuersatz von 7% - aber nur, wenn es auf CD (oder andere Träger) vorliegt. Downloads haben offenbar 19%, Hörspiele auch. -
Zitat
Original von Tilia Salix
Das war mir klar, dass du das so meinst, aber der Gesetzgeber und die Richter meinen: kommt das Ebook auf einem Träger, wie z.B einer CD-ROM, dann wäre es ein Buch. Das Printbuch ist eine Einheit für sich und gilt nicht als Träger des Ebooks, weil die Datei ja im Papierbuch nicht enthalten ist, sondern nur deren textlicher Inhalt - juristische Haarspalterei, die an jeder Alltagsrealität vorbei geht.
Hörbücher haben seit 2015 den ermässigten Steuersatz von 7% - aber nur, wenn es auf CD (oder andere Träger) vorliegt. Downloads haben offenbar 19%, Hörspiele auch.Demzufolge ist es doch folgerichtig, das EBook auch mit 19 % zu versteuern.
Aber interessant wäre die komplette Begrünung des Urteils zu lesen.
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Das ist ja die große Frage, ob das so richtig ist. Einerseits gilt die Buchpreisbindung auch für nichtstoffliche "Bücher", doch auf der anderen Seite sollen diese Bücher dann doch keine Bücher sein, weils am Stofflichen mangelt. Da stellt sich mir doch die Frage: Was ist das Wesentliche an einem Buch - der Inhalt oder dessen physikalische Handelseinheit? Die Argumentation, die ich im vorigen Post dargestellt habe, ist ja die, der diesem Urteil zugrunde liegt, das ist nicht meine Überzeugung. Warum sollte eine Datei, die ich im Internet zu einem Preis x herunterlade, mit einem andren Steuersatz belegt werden als dieselbe Datei auf einer CD oder ausgedruckt auf Papier (= Printbuch)? Ich finde das weder im Print- noch im Hörbuchbereich nachvollziehbar.
Edit: Tippfehler bereinigt.
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Fast ebenso unlogisch ist die Tatsache, dass man, wenn man im Ausland lebt, aber doch gerne deutschsprachige Bücher lesen will, diese als Print-Buch problemlos in DE bestellt und über die Grenze geliefert werden können. Wenn ich aber versuche ein eBook herunterzuladen, geht dies oft nur mit deutscher Anschrift.
Vielleicht muss jetzt jemand klagen, weil das Printbuch bei der Preisbindung mit dem eBook gleichgesetzt ist, dies aber bei einer Dienstleistung doch wohl kaum sein kann.
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Du kannst dir an deinem Wohnort im Ausland über die entsprechenden Webseiten so viele deutsche Bücher kaufen, wie du willst. Es kann nur sein, dass nicht alle deutschen Bücher in allen Ländern angeboten werden.
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Zitat
Original von Kulturbanause
Fast ebenso unlogisch ist die Tatsache, dass man, wenn man im Ausland lebt, aber doch gerne deutschsprachige Bücher lesen will, diese als Print-Buch problemlos in DE bestellt und über die Grenze geliefert werden können. Wenn ich aber versuche ein eBook herunterzuladen, geht dies oft nur mit deutscher Anschrift.Vielleicht muss jetzt jemand klagen, weil das Printbuch bei der Preisbindung mit dem eBook gleichgesetzt ist, dies aber bei einer Dienstleistung doch wohl kaum sein kann.
Das dachte ich auch schon häufig, also mit dem E-Book über Grenzen hinweg. Muss man nicht verstehen. Die Erklärung E-Book = Datei und "nur Nutzungsrecht", macht in meinen Augen schon Sinn. Nur verstehen muss man diesen ja nicht.
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Zitat
Original von Buchdoktor
Du kannst dir an deinem Wohnort im Ausland über die entsprechenden Webseiten so viele deutsche Bücher kaufen, wie du willst. Es kann nur sein, dass nicht alle deutschen Bücher in allen Ländern angeboten werden.
Jein. Wenn ein an Deinem ausländischen Wohnort ansässiger Händler deutsche Bücher im Angebot hat (was aber nicht überall und vor allem nicht in dem Umfang der Fall sein wird, wie Du Dir das wünschst), dann ist der Kauf natürlich kein Problem. Wenn Du aber vom Ausland aus bei einem deutschen Shop kaufen willst, gibt es offenbar tatsächlich mitunter Probleme. In einem anderen Forum bis ich erst vor ein paar Tagen über eine Diskussion gestolpert, wo jemand festgestellt hat, dass ein größerer deutscher Anbieter den Verkauf so lange verweigert hat, bis eine deutsche Rechnungsadresse eingegeben wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass da ähnlich wie bei den Regionen bei DVD und BlueRay der Gedanke an das Recht des Urhebers hintersteckt, über die räumliche Verbreitung seines Werks zu entscheiden. -
Zitat
Original von Buchdoktor
Du kannst dir an deinem Wohnort im Ausland über die entsprechenden Webseiten so viele deutsche Bücher kaufen, wie du willst. Es kann nur sein, dass nicht alle deutschen Bücher in allen Ländern angeboten werden.
Du kannst nur kaufen, was angeboten wird. Leider erwerben die ausländischen Verlage nur die Bestseller und dann muss der Deutschsprachige Ausländer auch noch ewig warten, bis es endlich im Laden steht.
Ich kann das nicht nachvollziehen, dass ich mit einem Deutschen Konto beim eBookshop und einer Deutschen Bankeinzugsgeschichte nicht von einem ausländischen Provider einkaufen kann. Aber das ist eine andere Baustelle.Das Urteil ist für mich konsequent und als Endkunde kann es mir ja auch egal sein, wieviel MWSt gezahlt werden muss. In der Regel sind ja Downloads und eBooks sogar günstiger als die jeweiligen Produkte, die man in die Hand nehmen kann.
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Zitat
Original von Buchdoktor
Du kannst dir an deinem Wohnort im Ausland über die entsprechenden Webseiten so viele deutsche Bücher kaufen, wie du willst. Es kann nur sein, dass nicht alle deutschen Bücher in allen Ländern angeboten werden.Die Auswahl deutschsprachiger Bücher in den Niederlanden ist limitiert, bei NL Händlern.
Online-Händler in DE versenden Papierbücher problemlos ins Ausland und da es EU ist fallen auch keine Zölle oder Steuern an. Sie versenden auch, wenn die Rechnungsanschrift in NL ist. Schwierig wird es mit eBooks und Musikdownloads. Da sind wohl Verkaufsrechte nur in bestimmten Ländergrenzen vereinbart. Mit deutscher Rechnungsanschrift geht es bei diversen Händlern.... allerdings keine Musik bei Amazon, was bei deutschen Interpreten bedeutet, dass ich die Musik nicht kaufen kann.