Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem, wir haben am Wochenende ein wenig gefeiert und ich habe einen Zettel sowie das persönliche Gespräch zu jeden gesucht und alle aufgeklärt das wir dies machen werden. Es schien auch keinen zu stören und ging bis gerade mal halb 2.
Nicht mal wirklich laut war es, die Nacht, nun ja es kam wohl doch dazu das sich ein Nachbar beschwert haben muss, denn ich habe nun eine Abmahnung im Briefkasten gehabt und eine Warnung das mir gekündigt wird.
Meine Frage ist daher, ist das Rechtens gleich eine Abmahnung zu schreiben und mit Kündigung? Denn laut dem hier:
ZitatWird der Lärm von Mitmietern verursacht kann der Vermieter eine Unterlassung verlangen und diese sogar einklagen (§541 BGB). Der Vermieter kann den verursachenden Mitmieter auch abmahnen und im Falle einer wiederholten Lärmbelästigung kündigen (vgl. §§ 573 Abs. 2 Nr. 1 und 569 Abs. 2 und Abs. 5 BGB) Quelle
Darf er ja erstens nur eine Kündigung bei mehrfacher Lärmbelästigung durchsetzen und in meinem Fall habe ich sämtliche Mieter darüber in Kenntniss gesetzt, wenn ich ihm das also so erkläre und auch Zeugen dafür aufbringe muss er die Abmahnung doch zurückziehen oder? Und was kann ich Unternehmen wenn er die Abmahnung dennoch gültig lässt, ich will da auch keinen Streß obgleich es mich eigentlich total sauer macht das man alles unternimmt um keinen Ärger zu bekommen und diesen dann doch bekommt.