Heute hat das Börsenblatt diesen Artikel veröffentlicht. EBooks sind nun wie DVDs und CD-ROMs Medientitel und müssen mit einer Altersangabe der FSK gekennzeichnet werden.
Mit dieser neuen Regelung weiß man dann auch gleich, woran man mit dem neuen, ungelesenen eBook ist. Neugierig bin ich, welche Altersfreigaben dann die einschlägigen Vampirromane bekommen. Oder auch so einige Thriller, die nur im Blut baden und trotzdem so gern von den noch gerade eben Minderjährigen gelesen werden. Ob da Stellen gekürzt werden müssen? Gibt es dann demnächst mehrere Versionen von einem Roman? Wir werden sehen.
Ich hoffe, man muss seinen Reader dann nicht irgendwo autorisieren, damit FSK18 überhaupt aufgespielt werden darf. In der onleihe ist das ja noch mühelos machbar, weil man sich sowieso mit dem Personalausweis erstmalig angemeldet hat. Bei Online-Händlern müsste man dann vermutlich auch mehr Sorgfalt bei den Kundendaten haben. Aber was ist mit e-Tickets?