ZitatOriginal von belladonna
Mich würde ja mal interessieren, ob es rechtliche Vorgaben gibt, ab wann Mitarbeiter einer Telefonseelsorge die Polizei informieren müssen, wenn z.B. ein Anrufer eine Straftat ankündigt oder gesteht! Die Anrufe sind ja keine Beichten im Sinne der kath. Kirche, somit sollten sie ja auch nicht unter das Beichtgeheimnis fallen, oder?
LG, Bella
Für die Telefonseelsorge gelten unter anderen folgende Grundsätze, die sich die Beichthotline auch zu eigen gemacht hat:
Anonymität: Niemand, der anruft, wird nach seinem Namen gefragt. Jeder kann anonym bleiben. Die Rufnummer der Anrufenden erscheint in keiner Anzeige. Das Telefonat ... hinterlässt keine Datenspur im Einzelverbindungsnachweis der Telefonrechnung.
Verschwiegenheit: Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Sie verpflichten sich, Inhalte der Gespräche nicht nach außen dringen zu lassen.
Einen schönen Tag wünsche ich euch allen (trotz des unschönen Wetters)