ZitatAlles anzeigenOriginal von Daniel Wolf
Ja, manchmal widersprechen die historischen Fakten dem "gefühlten" Mittelalter
Folter wurde in hochmittelalterlichen Gerichtsprozessen nie oder nur selten angewandt. Stattdessen setzte man auf Gottesurteile, gerichtliche Zweikämpfe, Zeugenaussagen, Eide und Beweise. Oft konnte ein Täter nur für ein Verbrechen belangt werden, wenn man ihn auf "handhafter", sprich frischer Tat ertappt hatte.
Kirche und Kaiser stellten sich gegen die Folter als Mittel der Rechtsfindung. Erst mit der Einführung der päpstlichen Inquisition ab ca. 1230 änderte sich diese Sichtweise; etwa ab diesem Zeitpunkt durfte Folter gegen Ketzer wie die Katharer eingesetzt werden. Bis die Folter auch ein Instrument "normaler" Strafprozesse wurde, dauerte es noch einmal ein paar Jahrzehnte, nördlich der Alpen sogar bis ca. 1320.
– Daniel
Sehr aufschlussreich. Danke für die Angaben.