Nein, nein, keine Angst. Ich will hier nicht die Rubrik an mich reißen. Nur noch ein kleiner Beitrag:
Herr A. ist begeisterter Petunienzüchter, sein Freund B. betreibt passioniert Ukulelenbau. A. gründet einen Verlag und holt B. als Autor mit ins Boot. Sie bringen Bücher über Petunienzucht und Ukulelenbau heraus. Die Inhalte sind nicht neu, vieles davon findet sich kostenfrei im Netz.
Der Verlag setzt nicht viel um. Doch die Verluste lassen sich steuerlich absetzen. A. spart also Steuern.
Irgendwann macht das Finanzamt nicht mehr mit und sagt, der Verlag sei ja nur Hobby oder Liebhaberei. Es bestehe keine Gewinnertragsabsicht. Die Verluste werden nicht mehr anerkannt.
A. schließt den Verlag und gründet einen neuen. Diesmal muss das Finanzamt davon überzeugt werden, dass wirklich eine Gewinnertragsabsicht besteht. Darum muss das Sortiment ergänzt werden, und zwar um eine populäre Sparte.
A. erinnert sich daran, dass Herr C. immer so schöne Fantasy-Geschichten schreibt. A. fragt C., ob er nicht mal einen Roman schreiben könnte und ein halbes Jahr später gleich den nächsten. Fantasy verkauft sich ja immer gut, da glaubt das Finanzamt bestimmt an die Gewinnertragsabsicht. Jedenfalls vorerst.
C. fühlt sich geschmeichelt und schreibt innerhalb kürzester Zeit einen Roman und gleich den nächsten. Die Qualität? Ist Nebensache. C. muss sowieso 500 Druckexemplare selbst abnehmen. Aber A. und B. können weiter ihren Hobbys frönen und ihre wunderbaren Werke zu Petunienbau und Ukulelenzucht herausbringen. Oder so ähnlich.