Die Petition ist die eine Sache.
Aber den Unterschied zwischen Steuern und der Rundfunkgebühr sollte man kennen. Und sich bei Nicht-Kenntnis selbstverständlich dafür interessieren, wenn man älter ist als zwölfeinhalb.
Die Rundfunkgebühr ist keine Steuer und deswegen ist die Bereitstellung Fernsehen nicht (NICHT) mit der Bereitstellung von z.B. Kindergärten, Schulen oder der Straßenbeleuchtung zu vergleichen.
Gut, daß wir darüber gesprochen haben.
magali