Einfach fragen ab 29.10.2013

  • Also Bechamelsauce mache ich bei ihr, oder wenn sie hier sind immer mit Mandelmilch. Auch in den Cappuccino kommt Mandelmilch. Das ist ja nicht das Problem sondern eben bei Aufläufen und Sahnesoßen das Richtige zu finden. Kokosmilch benutze ich eh immer, wenn es geschmacklich passt. Aber danke für Eure Hilfe.

  • Thema: Generalvollmacht / Konto


    Hat das jemand von euch schon geregelt für den Todesfall und darüber hinaus? Ich habe bei meiner Spaßkasse gelesen, daß man nur jemand generallbevollmächtigen kann, der ebenfalls ein Konto bei der Spaßkasse hat. Das finde ich eigentlich unverschämt.


    Das kann meines Erachtens doch jeder sein, den ICH dazu bevollmächtige, solange er sich bei der Bank durch Ausweis legitimieren kann.


    Wie ist das bei euch geregelt? Haben andere Banken da auch so lustige "Vorschriften"?

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Bei der Spaßkasse sind wir nicht, aber bei einer großen Internetbank.

    Wir haben sowohl gemeinsame Konten als auch einzelne Konten dort, für die wir jeweils Vollmachten haben.

    Zudem haben wir seit Jahren eine notariell beurkundete gegenseitige Vollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenvollmacht. Und ein Testament natürlich auch.

    War uns einfach wichtig, dass im Fall des Falles nicht auch noch bürokratische Probleme auftauchen.


    Leider kann ich nicht beurteilen, inwiefern eine Bank Vorschriften machen darf, wen man bevollmächtigen darf. Es erscheint mir aber sehr zweifelhaft, ob das so in Ordnung ist.

  • Also, ich hatte schon mal eine Vollmacht für ein Klassenkonto bei der Sparda, obwohl ich da kein Konto habe. War kein Problem, ich musste nur bei der Ausstellung der Vollmacht meinen Perso vorlegen.


    Auch unsere Kinder haben ihre Konten bei der Sparda, obwohl wir Eltern dort nicht Kunden sind. Ich hab ebenfalls Vollmachten, war auch kein Problem.


    Bei der Deutschen Bank konnte ich ebenfalls meinem Mann eine Vollmacht auf mein Konto erteilen, obwohl er dort damals kein eigenes Konto hatte.


    Bei anderen Banken habe ich keine Erfahrung - kann mir aber nicht vorstellen, dass die Sparkasse das so durchsetzen kann. Die können doch nicht verlangen, dass z.B. erwachsene Kinder, die am anderen Ende der Republik wohnen, bei der örtlichen SB der Eltern noch ein eigenes Konto unterhalten, nur damit sie für das Konto der Eltern eine Vollmacht bekommen können? :pille Da würde ich echt nochmal nachfragen!


    LG, Bella

  • Ich werde das auf jeden Fall hinterfragen und damit drohen, die Konten zu verlegen. Das geht ja gar nicht, daß die meinen Partner damit quasi zwingen wollen, ebenfalls ein Konto bei ihnen zu unterhalten. So nicht, meine Freunde.

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Batcat Ich fragte deshalb, wo genau/in welchem Zusammenhang du das gelesen hast, weil es keinen Sinn ergibt. Eine Generalvollmacht ist eine Vollmachtserklärung aller Rechtsgeschäfte, nicht nur auf ein Bankkonto bezogen. Da KANN deine Bank gar keine Bedingungen stellen, denn wenn nicht vorher per Patientenverfügung ein Betreuer genannt wird, wird der, wenn er denn gebraucht wird, vom Gericht bestellt. Und der hat dann Generalvollmacht. Egal, wo seine privaten Konten liegen.

    Eine Bankvollmacht hingegen bezieht sich nur auf die Bankgeschäfte, hier kann man selbst (nicht die Bank!) festlegen, in welchem Umfang man Vollmacht zurAbwicklung der Bankgeschäfte erteilt (z.B. Abhebungen bis zu einer gewissen Summe). Und auch hier kann ich selbst entscheiden, wer die Vollmacht bekommt.

    Das einzige entfernt Vergleichbare, was mir einfällt, ist, dass ich bei einer Sparkasse mal nichts auf ein Konto bar einzahlen konnte, weil ich dazu ein dort ein eigenes Konto hätte haben müssen.

  • Thema: Generalvollmacht / Konto


    Hat das jemand von euch schon geregelt für den Todesfall und darüber hinaus? Ich habe bei meiner Spaßkasse gelesen, daß man nur jemand generallbevollmächtigen kann, der ebenfalls ein Konto bei der Spaßkasse hat. Das finde ich eigentlich unverschämt.


    Das kann meines Erachtens doch jeder sein, den ICH dazu bevollmächtige, solange er sich bei der Bank durch Ausweis legitimieren kann.


    Wie ist das bei euch geregelt? Haben andere Banken da auch so lustige "Vorschriften"?

    Ich habe bei meinen Eltern, die bei der Sparkasse sind eine Generalvollmacht. Selbst bin ich bei der Volksbank. Das dürfte also nicht richtig sein. Aber vielleicht sind die Württemberger kulanter. Dazu musste ich bei der dortigen Sparkasse die Vollmacht unterschreiben

  • Batcat Ich fragte deshalb, wo genau/in welchem Zusammenhang du das gelesen hast, weil es keinen Sinn ergibt. Eine Generalvollmacht ist eine Vollmachtserklärung aller Rechtsgeschäfte, nicht nur auf ein Bankkonto bezogen. Da KANN deine Bank gar keine Bedingungen stellen, denn wenn nicht vorher per Patientenverfügung ein Betreuer genannt wird, wird der, wenn er denn gebraucht wird, vom Gericht bestellt. Und der hat dann Generalvollmacht. Egal, wo seine privaten Konten liegen.

    Eine Bankvollmacht hingegen bezieht sich nur auf die Bankgeschäfte, hier kann man selbst (nicht die Bank!) festlegen, in welchem Umfang man Vollmacht zurAbwicklung der Bankgeschäfte erteilt (z.B. Abhebungen bis zu einer gewissen Summe). Und auch hier kann ich selbst entscheiden, wer die Vollmacht bekommt.

    Das einzige entfernt Vergleichbare, was mir einfällt, ist, dass ich bei einer Sparkasse mal nichts auf ein Konto bar einzahlen konnte, weil ich dazu ein dort ein eigenes Konto hätte haben müssen.

    Das sehe ich auch so.

    Eine Generalvollmacht und die Verfügung über das Konto über den Tod hinaus, sind auch zwei unterschiedliche Dinge.


    Ersteres haben wir für den Todesfall über eine Patientenverfügung, ein Testament und eine mindestens ebenso wichtige Versorgungsvollmacht (!) per Notar geregelt.

    Letzteres vereinbart man mit der Bank direkt.

    Eine Generalvollmacht kann ja auch zu Lebzeiten gelten (siehe Findus etc.).

  • Ich habe bei meiner Spaßkasse gelesen, daß man nur jemand generallbevollmächtigen kann, der ebenfalls ein Konto bei der Spaßkasse hat. Das finde ich eigentlich unverschämt.

    Ich könnte mir vorstellen, dass Du das falsch gelesen oder gehört hast. Ein Konto musst Du bei dieser Sparkasse sicher nicht unterhalten. Ich vermute eher, dass sie Dich als Bevollmächtigte dann als Kunden im Computersystem führen werden. Vielleicht ist nur das gemeint?

  • Ich werde das klären, der Fuzzi ist aber gerade im Urlaub. :)


    Die haben das als Generalvollmacht für finanzielle Angelegenheiten betitelt, aber das werde ich schon auch noch herausfinden, was das alles umfasst. Das wird beim Termin dann schon zur Sprache kommen.

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Dr. Google sagt folgendes mit diesem Link:


    https://www.vollmacht-muster.d…lmacht/vorsorgevollmacht/


    Mein Mann und ich haben vor einigen Jahren eine Generalvollmacht beim Notar gemacht. Diese beinhaltete alles, was es zu berücksichtigen galt, incl Patientenverfügung.


    Auch hier gibt Dr. Google Hinweise, wie man das auch ohne Notar hinbekommt.


    https://mein.afilio.de/l/vorso…2a8gXQEAAYASAAEgIDQ_D_BwE


    Uns war notariell sicherer, kostet je nach Vermögensverhältnissen auch etwas mehr oder weniger. Mit dieser Generalvollmacht hat man vollste Entscheidungskraft, daher hatte die Notarin auch noch mal nachgefragt, ob mein Mann uns sicher seien, die uns gegenseitig auszustellen, denn es müßte größtmögliches Vertrauen da sein. Man könne mit dieser Vollmacht alles allein entscheiden, sogar das Haus verkaufen, Konten leerräumen etc.

    Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein... (Albert Einstein)

  • Wir bekamen von der Krankenkasse ein Vollmachtsformular zugeschickt, als ich den Pflegegrad für meinen Vater beantragt habe. Da ist auch ziemlich alles mit drin, wofür man eine Vollmacht brauchen könnte.

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    Von den vielen Welten, [...] ist die Welt der Bücher die größte. (Hermann Hesse)


    :lesend U. T. Bareiss: Green Lies - Tödliche Ernte