Als vor einigen Jahren die Wettbewerbskommission Weko, die das eigentliche Kartellamt der Schweiz ist, die Preisbindung verbot, gab es keineswegs nur Proteste. Der Buchhändler- und Verlegerverband SBVV strengte ein Rekursverfahren an und wurde dabei vom deutschen Börsenverein unterstützt. Das Bundesgericht gab dem Vorstoß teilweise recht und verlangte von der Weko eine neue Beurteilung der Lage.
Diese ist jetzt erfolgt - und das Resultat hat in der Branche einen gewaltigen Schock ausgelöst: Die Preisbindung wird in der Deutschschweiz erneut verboten.
quelle: FAZ online
bo