Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage zum Thema Elternzeit und hoffe, dass mir evtl. hier jemand weiterhelfen kann.
Im Internet bin ich nicht wirklich fündig geworden und leider habe ich auch keine Person in meinem näheren Umfeld, die sich diesbezüglich auskennt.
Mein Geburtstermin ist der 21.2.14 - mein Mutterschutz beginnt laut AG am 10.1.14
Ich weiß jetzt schon, dass ich definitiv nur ein Jahr Elternzeit nehmen kann (und somit auch das gesamte Elterngeld auf 12 Monate aufteilen lassen muss), d.h. ich möchte nach einem Jahr Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten gehen.
Allerdings möchte ich auf keinen Fall in meinen jetzigen Betrieb zurück. Seit Anfang August habe ich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen aufgrund verschiedener psychischer Anfeindungen innerbetrieblich.
Jetzt meine Frage:
- Wenn ich ein Jahr Elternzeit bei meinem jetzigen AG beantrage und gegen Ende dieses Elternzeitjahres kündige, hab ich da eine ganz normale Kündigungsfrist oder ist die dann irgendwie besonders?
- Wenn ich jedoch innerhalb dieses Elternzeitjahres keinen neuen Job finde, bin ich ja "gezwungen" nach dem Jahr wieder in meinen jetzigen Betrieb zurückzukehren. Oder kann ich das 2. Elternzeitjahr (indem ich dann kein Geld bekommen würde) dann nachträglich an das erste anhängen, nur um dort nicht wieder arbeiten zu müssen?
- Wäre es vielleicht sogar besser von vornherein beim jetzigen AG 2 Jahre zu beantragen (mit der Bitte das gesamte Geld nur auf ein Jahr zu verteilen) und dennoch nach einem neuen Job zu suchen. Sollte dieser dann gefunden sein, kann ich - obwohl ich 2 Jahre beantragt habe - nach einem Jahr kündigen? Verfällt mir dieses 2. Jahr dann gänzlich?
Ich hoffe jemand versteht mein Anliegen - ist etwas kompliziert, ich weiß einfach nicht, was ich beantragen soll
Vielen lieben Dank jetzt schon mal!
Gruß,
Baby_Tizz