Hilfe! Frage zur Elternzeit!

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe mal eine Frage zum Thema Elternzeit und hoffe, dass mir evtl. hier jemand weiterhelfen kann.
    Im Internet bin ich nicht wirklich fündig geworden und leider habe ich auch keine Person in meinem näheren Umfeld, die sich diesbezüglich auskennt.


    Mein Geburtstermin ist der 21.2.14 - mein Mutterschutz beginnt laut AG am 10.1.14


    Ich weiß jetzt schon, dass ich definitiv nur ein Jahr Elternzeit nehmen kann (und somit auch das gesamte Elterngeld auf 12 Monate aufteilen lassen muss), d.h. ich möchte nach einem Jahr Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten gehen.


    Allerdings möchte ich auf keinen Fall in meinen jetzigen Betrieb zurück. Seit Anfang August habe ich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen aufgrund verschiedener psychischer Anfeindungen innerbetrieblich.



    Jetzt meine Frage:


    - Wenn ich ein Jahr Elternzeit bei meinem jetzigen AG beantrage und gegen Ende dieses Elternzeitjahres kündige, hab ich da eine ganz normale Kündigungsfrist oder ist die dann irgendwie besonders?
    - Wenn ich jedoch innerhalb dieses Elternzeitjahres keinen neuen Job finde, bin ich ja "gezwungen" nach dem Jahr wieder in meinen jetzigen Betrieb zurückzukehren. Oder kann ich das 2. Elternzeitjahr (indem ich dann kein Geld bekommen würde) dann nachträglich an das erste anhängen, nur um dort nicht wieder arbeiten zu müssen?
    - Wäre es vielleicht sogar besser von vornherein beim jetzigen AG 2 Jahre zu beantragen (mit der Bitte das gesamte Geld nur auf ein Jahr zu verteilen) und dennoch nach einem neuen Job zu suchen. Sollte dieser dann gefunden sein, kann ich - obwohl ich 2 Jahre beantragt habe - nach einem Jahr kündigen? Verfällt mir dieses 2. Jahr dann gänzlich?


    Ich hoffe jemand versteht mein Anliegen - ist etwas kompliziert, ich weiß einfach nicht, was ich beantragen soll :-(



    Vielen lieben Dank jetzt schon mal! :wave


    Gruß,
    Baby_Tizz

    "Katzen achten nicht drauf, welche Namen wir ihnen geben. Sie haben ihre eigenen Namen und brauchen unsre nicht. Darum schaut einen eine Katze auch immer so mitleidig an, wenn man sie beim Namen ruft, den man ihr gegeben hat, als ob man es nie lernt.

  • Bei mir war es ähnlich, ich wollte auf keinen Fall mehr an meine alte Stelle zurück, abgesehen davon das es einfach fast 35km zu fahren waren (für einen Teilzeitjob unrentabel) hat mich die Chefin dort während der Schwangerschaft auch ziemlich mies behandelt, daher kam eine Rückkehr für mich nicht mehr in Frage....


    bei mir war allerdings von Anfang an klar das ich 2 Jahre Elternzeit nehme, und daher hab ich natürlich erst zum Ende dieser 2 Jahre gekündigt. Ich hab mich an die ganz normale Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag gehalten (3 Monate) und das war wohl okay so. Gleich kündigen würde ich auf jeden Fall mal nicht, du hast ja dann auf jeden Fall ein dreiviertel Jahr Zeit dir was neues zu suchen, und so lange würde ich auch warten...



    Meine Elternzeit ist allerdings schon wieder 1 Jahr her, ob sich was geändert hat weiß ich nicht. Du hast aber sicherlich dann auch eine nette Dame von der Elterngeldstelle die du anrufen und fragen kannst...


  • Aaaalso, ich versuche mal, Dir weiterzuhelfen:


    Quelle


    Kündigung während der Elternzeit


    Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.


    Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt bereits ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit geltend gemacht wurde, höchstens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Elternzeit. In Ausnahmefällen kann die zuständige oberste Landesbehörde in besonderen Fällen eine Kündigung für zulässig erklären. Unterlässt der Arbeitgeber entsprechende Antragstellung, so ist eine Kündigung nichtig.



    Verlängerung der Elternzeit


    Eine Verlängerung kann nur verlangt werden, wenn ein vorhergesehener Wechsel (desjenigen der Elternzeit macht) aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann, z.B. längere Krankheit des vorhergehenden Anspruchsberechtigten, oder wenn der Arbeitgeber zustimmt.



    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit


    Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist möglich aufgrund der Geburt eines weiteren Kindes, § 16 Abs. 3 Bundeserziehungsgeldgesetz. Weiterhin ist eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit in besonderen Härtefällen gem. § 1 Abs. 5 Bundeserziehungsgeld möglich. Als solche gelten u. a. schwere Krankheit, Behinderung, Tod eines Elternteils oder die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz.


    Der Arbeitgeber kann dies nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von vier Wochen schriftlich ablehnen.


    Arbeitgeberwechsel


    Die Elternzeit kann auch nach einem Arbeitgeberwechsel beim neuen Arbeitgeber in Anspruch genommen werden, soweit die Anspruchsvoraussetzungen (noch) bestehen, vgl. BAG, 2 AZR 19/98.

  • Aus Deiner Situation heraus würde ich zum einen versuchen, mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Vielleicht mithilfe des Betriebsrats?


    So eine Elternzeit ist super, wenn man sich verändern will. Der AG muss sowieso (normalerweise) jemanden als Ersatz einstellen oder umstrukturieren.


    Du hast grundsätzlich sowieso nur den Anspruch, auf einen ähnlichen Arbeitsplatz gesetzt zu werden, nicht auf den bisherigen. D.h. wenn Du bisher Chefsekretärin warst, kann der Arbeitgeber Dich nicht als Putzfrau weiterbeschäftigen.


    Wenn das Unternehmen groß genug ist, sollte es doch eine Möglichkeit geben, vor allem, wenn Du den Wunsch äußerst.


    Alles Gute für Deine weitere Schwangerschaft, mach Dir bloß nicht zuviel Stress, sondern genieße die Zeit. :knuddel1

  • Danke für deine Ausführungen! :anbet


    Nein, leider ist es mir nicht möglich innerbetrieblich zu wechseln, da es sich bei meiner Stelle um eine einfache Verkäuferstelle in einem Geschäft handelt.
    Des Weiteren möchte ich so oder so - egal ob neuer oder alter Job - nicht weiter in dieser Branche arbeiten.

    "Katzen achten nicht drauf, welche Namen wir ihnen geben. Sie haben ihre eigenen Namen und brauchen unsre nicht. Darum schaut einen eine Katze auch immer so mitleidig an, wenn man sie beim Namen ruft, den man ihr gegeben hat, als ob man es nie lernt.

  • Ich würde an deiner Stelle zwei Jahre EZ einreichen und dann entsprechend bei deinem aktuellen AG kündigen.
    Du darfst - auch während der Elternzeit - bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Und du wolltest ja eh nur Teilzeit arbeiten, da passt das doch. Dann kannst du vorher in Ruhe etwas Neues suchen.


    Viel Glück dabei :knuddel1 :wave


    Ansonsten spucke ich an dieser Stelle mal auf alle Arbeitgeber, die sich so schrecklich verhalten, wenn man schwanger wird! :fetch
    Ich musste diese Erfahrung leider auch machen, obwohl ich nach einem Jahr wieder voll da gewesen wäre.
    Naja, bei mir hat es sich nun erledigt; der AG hat Insolvenz angemeldet und wird schließen.

    „An solchen Tagen legt man natürlich das Stück Torte auf die Sahneseite — neben den Teller.“

  • Zitat

    Original von killerbinchen
    Ich würde an deiner Stelle zwei Jahre EZ einreichen und dann entsprechend bei deinem aktuellen AG kündigen.
    Du darfst - auch während der Elternzeit - bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten.


    Aber genau das ist doch hier das vorliegende Problem - wenn sie zwei Jahre EZ einreicht, ist sie eben auch noch zwei Jahre an den Arbeitgeber gebunden (so verstehe ich die gesetzl. Regelung jedenfalls). Sie kann dann meiner Meinung nach nicht einfach nach einem Jahr für einen anderen AG in Teilzeit arbeiten gehen, da sie ja noch ein gültiges Arbeitsverhältnis hat, bei dem im Arbeitsvertrag sicher drin steht, daß ein zweiter Job zustimmungspflichtig ist.


    Sorry, Baby_Tizz, ich habe auch nicht genügend Ahnung und kann mich der Empfehlung, mal bei Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften oder ähnlichem nachzufragen, nur anschließen.


    Edit: Was soll das zweite Jahr Elternzeit überhaupt bringen? Wenn ich das richtig sehe, hast Du die Möglichkeit, direkt nach dem ersten Elternzeit-Jahr zu kündigen. Du läufst also nicht "Gefahr", wieder in Deinem bisherigen Job arbeiten zu müssen. Da Du im zweiten EZ-Jahr kein Geld bekommen würdest, dürfte Dich also auch eine eventuelle Sperre vom Arbeitsamtagenturdings nicht abschrecken. Also, wozu ein zweites Jahr Elternzeit?

    "Wie kann es sein, dass ausgerechnet diejenigen, die alles vernichten wollten, was gut ist an unserem Land, am eifrigsten die Nationalflagge schwenken?"
    (Winter der Welt, S. 239 - Ken Follett)

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  • Zitat

    Kündigung während der Elternzeit Anders ist die Situation, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin während des Laufes der Elternzeit durch eine Kündigung das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Für diesen Fall gelten die ganz normalen Kündigungsfristen, wie sie sich aus dem Arbeitsvertrag, einem eventuell anwendbaren Tarifvertrag oder aus § 622 BGB ergeben. § 19 BEEG ist insoweit nicht einschlägig.


    Ich werde auch demnächst arbeitslos, da mein AG den Betrieb stilllegt, bzw. der Betrieb wird stillgelegt, aber die Elternzeit läuft noch eineinhalb Jahre weiter. Das ist zwar die andere Seite der Medaille, aber:


    Die Elternzeit kann ganz normal in eine neue Arbeitsstelle mit übernommen werden.

    „An solchen Tagen legt man natürlich das Stück Torte auf die Sahneseite — neben den Teller.“

  • Letztens sagte mir wieder eine mir bekannte Personaldame, dass ich ruhig die vollen 3 Jahre beantragen soll - vorsichtshalber.
    Wenn ich nach dem einen Jahr eine neue Stelle hab - super. Wenn nicht, krieg ich zwar kein Geld, muss aber nicht zum jetzigen AG zurück.
    Des Weiteren meinte sie, dass ich meine Elternjahre eh nicht auf einen neuen AG übertragen könne. Also ein Jahr bei jetzigem und die restlichen 2 Jahre dann bei einem neuen nehmen. Stimmt das also, dass diese Jahre sowieso bei einem Jobwechsel verfallen würden?! :gruebel


    Hingegen wenn ich nach einem Jahr kündige und auch nur eines beantragt habe und dann kein Geld bekomme, läuft es zwar aufs Gleiche wie bei obigem hinaus, allerdings bin ich ja dann wirklich "arbeitslos" und nicht nur ohne Einkommen aber dennoch mit Job (wenn auch stillliegend). Da ist letzteres doch irgendwie angenehmer, oder? :gruebel

    "Katzen achten nicht drauf, welche Namen wir ihnen geben. Sie haben ihre eigenen Namen und brauchen unsre nicht. Darum schaut einen eine Katze auch immer so mitleidig an, wenn man sie beim Namen ruft, den man ihr gegeben hat, als ob man es nie lernt.

  • Kommt ja aber auch letztlich darauf an


    a) ob ihr es euch leisten könnt, mit einem Gehalt so lange auszukommen (und das ist kein Zuckerschlecken)


    und


    b) was du denkst, was für dein Kind das beste ist?



    Ich persönlich habe nicht den AG gewechselt, aber einen 400 Euro Job gemacht. Würde das nicht reichen? Sieht nicht schlecht aus im LL und du musst es dem AG zwar anzeigen, aber er muss es akzeptieren. Was ich sagen will, ist, dass ich nicht selber kündigen würde, es sei denn, du hast einen anderen Job in petto. Und die Elternzeit nützt dir dann ja weiter auch nichts.
    Drehst du dich nicht irgendwie im Kreis?

    „An solchen Tagen legt man natürlich das Stück Torte auf die Sahneseite — neben den Teller.“

  • Dass ich natürlich erst kündigen würde, WENN ich einen neuen Job habe, ist klar.
    Sollte ich allerdings im ersten Jahr keinen finden (was mir doch sehr unwahrscheinlich scheint, wenn man "lediglich" einen Teilzeitjob sucht), ist das mit dem 400-Euro-Job nebenher keine schlechte Idee :wave

    "Katzen achten nicht drauf, welche Namen wir ihnen geben. Sie haben ihre eigenen Namen und brauchen unsre nicht. Darum schaut einen eine Katze auch immer so mitleidig an, wenn man sie beim Namen ruft, den man ihr gegeben hat, als ob man es nie lernt.

  • Was mir doch noch eingefallen ist: die 3 Jahre Elternzeit werden ja komlett anerkannt von der Deutschen Rentenversicherung, also ohne Verlust in Bezug auf die eingezahlten Beiträge, meine ich. Insofern ist das ja doch wieder eine Überlegung wert.
    Wie auch immer du dich entscheidest; ich wünsche dir viel Spaß mit deinem Kind un beim Erziehen ;-) :wave

    „An solchen Tagen legt man natürlich das Stück Torte auf die Sahneseite — neben den Teller.“