Patent für einen Roman

  • Also als absoluter Laie interessiert mich schon seit Jahren eine Frage:


    Wenn ich mir vorstelle, ich hätte hier zu hause für mich einen Roman/ eine Geschichte geschrieben und wollte sie nun gern veröffentlichen lassen.
    Dann stelle ich mir das so vor (also ich habe absolut keine Ahnung, wie das wirklich abläuft ;-) ), daß ich mein Manuskript einem Verlag bzw. mehreren Verlagen vorlege.


    Aber wer garantiert mir nun (falls die Story überhaupt druckreif ist), daß nicht unter einem anderen Namen als meinem veröffentlicht wird?


    Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken. Ansonsten versuche ich es noch einmal mit anderen Worten zu umschreiben.


    Es geht mir halt darum: Wie beweise ich im Endeffekt, daß ich der Urheber der Geschichte, des Romans bin?

  • Wenn Du so weit bist, dass ein Verlag wirklich Dein Manuskript zugesandt haben möchte, dann sende gleichzeitig ein Doppel an Dich selbst, wobei Du es vorher beim Postamt abstempeln lassen solltest (über den Couvertnahtstellen wie bei einer Versiegelung), öffne das Couvert NICHT, sondern bewahre es auf. Das wäre z.B. ein Beweis Deiner Urheberschaft.
    Und immer Dein Copyright mitangeben (am Besten auf jeder Seite).

  • Zitat

    Sind damit auch alle Namen in der Geschichte, so wie der Titel geschützt


    Also GESCHÜTZT sind damit weder Titel noch Namen. Dafür muss man eigens "Titelschutz" beantragen, was eine ganz andere Sache ist, als seine Urheberschaft zu dokumentieren.

  • ich denke, schon, jass.
    alexandra ripleys fortsetzung *würg* von GWTW musste von margaret mitchells erben genehmigt werden.
    und in irgendeiner biographie über diese
    (ich weiss nicht, in welcher, habe auch nicht mehr alle, möchte in den verbliebenen jetzt nicht suchen und fand bei google jetzt auf die schnelle leider nichts)
    las ich, dass es ein "margaret mitchell-(oder scarlett o hara)-gesetz zu diesem thema gibt.

    "Ein Buch ist wie ein Spiegel: Wenn ein Affe hineinschaut, kann kein Weiser herausschauen."(Lichtenberg)

  • *EDiT*


    columbo
    *schmunzelnmuss* Wenn ich mir dein Avatare dazu ansehe, denke ich an einen Professor, der entnervt ist über eine sehr dumme Frage. :lache


    Und wo beantrage ich diesen Schutz? :-)


    @Frosch: Gone with the wind & Scarlett fand ich sehr schön... nur etwas viel Krieg ;-) Aber die tatsächliche Liebesgeschichte... *lächel* Ich habe mich sogar zweimal durchgekämpft, beim zweiten Mal allerdings die langatmigen Kriegsstellen herausgelassen.



    JASS :keks

    Es ist erst dann ein Problem, wenn eine Tasse heißer Tee nicht mehr hilft. :fruehstueck

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  • Zitat

    Wenn ich mir dein Avatare dazu ansehe, denke ich an einen Professor, der entnervt ist über eine sehr dumme Frage.


    ohhh hupps, so war das nicht zu verstehen!!!


    Also das Wort "beantragen" wurde von mir eigentlich falsch verwendet. Der Titelschutz entsteht durch das schlichte rechtliche, geschäftliche Verwenden. Man sollte - wenn man ein Buch vorab schon schütze möchte - den Titel zum Beispiel im Titelschutzanzeiger der Öffentlichkeit mitteilen ...


    Edit: Man kann aber sein Buch (den Film usw) im übrigen auch MARKENRECHTLICH schützen. Das ist dann ähnlich, wie bei Produkten. Dafür sind aber größere Anstrengungen (und schärfere Voraussetzungen) notwendig.


    Hmmmhh das war jetzt mal ein kurzer Erklärungsversuch ?!?!?

    RomeoyJulietaMilleFleursundeinGlasBunnahabhainwasbrauchtesmehr?

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  • Zitat

    Original von columbo


    ohhh hupps, so war das nicht zu verstehen!!!


    Deshalb war da ja auch ein lachender Smiley :-)



    Zitat


    Also das Wort "beantragen" wurde von mir eigentlich falsch verwendet. Der Titelschutz entsteht durch das schlichte rechtliche, geschäftliche Verwenden. Man sollte - wenn man ein Buch vorab schon schütze möchte - den Titel zum Beispiel im Titelschutzanzeiger der Öffentlichkeit mitteilen ...


    Edit: Man kann aber sein Buch (den Film usw) im übrigen auch MARKENRECHTLICH schützen. Das ist dann ähnlich, wie bei Produkten. Dafür sind aber größere Anstrengungen (und schärfere Voraussetzungen) notwendig.


    Hmmmhh das war jetzt mal ein kurzer Erklärungsversuch ?!?!?


    Was ist ein Titelschutzanzeiger? :wow


    Markenrechtlich ... Sind das die Worte, die mit dem netten mit Zeichen ( TM oder so änhlich) versehen sind (Wie z.B. bei Kinderüberraschung )?




    JASS :keks

    Es ist erst dann ein Problem, wenn eine Tasse heißer Tee nicht mehr hilft. :fruehstueck

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  • Zitat

    Was ist ein Titelschutzanzeiger?


    Naja, im Grund nix anderes als ein Anzeigenblatt, in dem man klarstellt, welchen Werktitel man für sich schon mal reklamieren möchte. Zum Beispiel steht dann da drin, dass doc Titelschutz in Anspruch nimmt für "Hilfe, bei Tempo zweihundert reisst es mir immer die Leselampe vom Tourenlenker" oder für babyjanes "drei Tage an der Autobahnauffahrt Castrop-Rauxel-Süd - oder wie man Til Schweiger in die stabile Seitenlage bringt" und so ähnliche Sachen. Wenn ein entsprechendes Buch oder ein Film schon auf dem Markt ist - also in den Buchhandlungen steht oder bei den Verleihern über die Theke geht - braucht es diesen Hinweis im Titelschutzanzeiger nicht mehr. Es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das ist nur ganz praktisch, wenn Du ein ganz dolles Ding mit einem erstklassigen Arbeitstitel in der Pipeline hast, und dich die Sorgen plagen, es könnte Dir ein anderer (noch vor Erscheinen) die Top-Idee wegschnappen.

  • Ideen lassen sich nicht schützen, ein ganzes Manusskript natürlich schon. z.B. dadurch, dass du es nicht selbst bei Verlagen einreichst, sondern den Weg über einen Agenten wählst. Dann gäbe es im Fall des Falles schon zwei Leute, die sich dagegen wehren, dass man sie beklaut.

  • Die Idee mit einem Agenten hat mir schon immer gefallen ( genauer gesagt, seit ich das Hintergrundwerk von Diana Gabaldon gelesen habe -vorher war ich mir ihrer Existenz nicht bewusst ). Nur fallen gute Agenten oder überhaupt Agenten mit Interesse nicht gerade vom Himmel :gruebel



    JASS :keks

  • Huhu, Jass.


    Zum Thema "Agenten" gibt's einen Thread (mußte suchen). Ich würde immer (wieder) diesen Weg gehen. Iris dürfte mir zustimmen.


    Bücher sind urheberrechtlich geschützt. Das Problem ist der Nachweis. Ein weiteres Problem ist dasjenige, daß Ideen nicht geschützt sind oder werden können.

  • Hallo, Tom :wave


    Ich habe nun ein bisschen herumgestöbert ( woher kommt eigentlich die Unart, dass man ständig das Subjekt weglassen möchte? "habe gerade..." Ich kann mir das nur mit Latein erklären.), wirklich interessant. Dennoch fast so schwer, wenn nicht noch schwerer, wie einen Verlag zu finden :wow Nebenbei habe ich auch gleich erfahren, dass man die Finger von Selbstveröffentlichungen lassen sollte. *zwinker*


    Von deinem Agenten bin ich ja schon einmal beeindruckt :wow Rebecca Gablé hat mir bewiesen, dass man es nicht erkennen muss, dass das Buch keine englische Übersetzung ist. Daran erkennt man (ich) jedoch im gleichen Atemzug, wie hoch seine Massstäbe sind. Das gleiche in rot würde ich zu Dan Brown als englischsprachigen Vertreter sagen.



    Jass :keks