Die Schweiz und ihre Eigenheiten - Volksabstimmungen

  • Das System ist bei uns gleich, das war hier ja nicht mein Problem. Mir war nur nicht klar, warum man sich für die "undeutliche" Variante entscheidet und die ganzen Details dann doch der Regierung überlässt.


    Danke Dir übrigens für die vielen Infos - von einem "Insider" sind solche Details immer wieder interessant.

    SUB 220 (Start-SUB 2020: 215)


    :lesend Susanne Michl u. a. - Zwangsversetzt. Vom Elsass an die Berliner Charité. Die Aufzeichnungen des Chirurgen Adolphe Jung (1940 - 1945)

    :lesend Antonio Iturbe - Die Bibliothekarin von Auschwitz

    :lesend Anthony Doerr - Alles Licht das wir nicht sehen (Hörbuch)

  • Zitat

    Original von sapperlot
    Manchmal wird in der Schweiz über Gesetze abgestimmt und manchmal über Verfassungsartikel. Der Unterscheidung bzw. Hierarchie zwischen Verfassung - Gesetz - Verordnung gilt ziemlich sicher auch in Deutschland.


    Ja, gilt hier auch. Die Verfassung heißt in Deutschland aus historisch bedingten Gründen "Grundgesetz". Eine Änderung ist nur möglich mit Zustimmung je einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat (=Ländervertretung).


    Kann man bei Euch wirklich eine Verfassungsänderung allein mit einfacher Mehrheit bei einer Volksabstimmung beschließen - in diesem Fall also mit Zustimmung von gerade mal 25% der Einwohner? Ich bin immer stärker davon überzeugt, daß ich die Schweizer Form der direkten Demokratie gar nicht so gut finde.


    Zitat

    Und fixe Zahlen gehören, bis auf ein paar ganz wenige Ausnahmen, auch nicht in eine Verfassung.


    Noch einmal: Die fixen Zahlen hätten mich bei der Abstimmung als Wähler auch weniger interessiert, sondern eher, in welcher Weise die Kontingente besetzt werden sollen? Z.B.: Wird bei Asylsuchenden auch kontingentiert? Soll irgendwer bevor- oder benachteiligt werden (z.B. reiche Steuerflüchtlinge, die sich in der Schweiz eine Villa oder ein Schloß bauen und damit wesentlich mehr des wenig vorhandenen Platzes benötigen als der durchschnittliche Arbeitsmigrant) oder gilt ein Gleichheitsgrundsatz für alle? Das sind doch alles Fragen, die bei so einer Abstimmung aufgeworfen werden müssen, BEVOR ich mir eine Meinung bilden kann, oder nicht? Wenn man das nur in einem Gesetz beschließen kann, sollte man auch über ein Gesetz abstimmen.



    Schließe mich mal dem Dank von Susannah an - sehr interessant und vor allem die Möglichkeit, noch einmal nachzuhaken schätze ich besonders.

    "Wie kann es sein, dass ausgerechnet diejenigen, die alles vernichten wollten, was gut ist an unserem Land, am eifrigsten die Nationalflagge schwenken?"
    (Winter der Welt, S. 239 - Ken Follett)

  • Das könnte sogar heftige Vorteile für den deutschen Fiskus bringen. Ausländer erhalten zwar eine Pendlererlaubnis (Kontingent größer) aber keine Zuzugserlaubnis. Die müssten sich dann in Italien, Frankreich oder Deutschland ansiedeln, würden ihre Einkünfte in Schweizer Fränkli erzielen und die nicht unerhebliche Differenz an Einkommenssteuer in Deutschland bezahlen.

  • Zitat

    Original von beowulf
    Ausländer erhalten zwar eine Pendlererlaubnis (Kontingent größer) aber keine Zuzugserlaubnis.


    Das wäre in der Tat ganz im Sinne des Herrn Finanzministers, aber soweit ich das sehe, gilt das Kontingent auch für Grenzgänger. Sollte das stimmen, ist das Argument mit der steigenden Bevölkerungszahl natürlich völlig neu zu bewerten (aus meiner Sicht als "Unsinn").


    Aber insgesamt ist das genau das, was ich von Anfang an kritisiere: Kein Mensch weiß, was nun passieren soll, aber immerhin wurde schon mal Volkes Wille eingeholt.

    "Wie kann es sein, dass ausgerechnet diejenigen, die alles vernichten wollten, was gut ist an unserem Land, am eifrigsten die Nationalflagge schwenken?"
    (Winter der Welt, S. 239 - Ken Follett)

  • Zitat

    Original von beowulf
    Niemand hindert den Gesetzgeber unterschiedliche Höchstzahlen festzulegen.


    Ich hatte das bisher so verstanden, daß das Zuzugskontingent auf der Basis des wirtschaftlichen Bedarfs ermittelt wird. Nach nochmaligem Lesen des neuen Verfassungsartikels muß ich Dir Recht geben - es scheint nicht aneinander gebunden zu sein.


    Frage mich allerdings wirklich langsam, wie viele Schweizer überhaupt vollständig verstanden haben, über was sie da abstimmen (mal ganz abgesehen von den ganzen ungeklärten Fragen).

    "Wie kann es sein, dass ausgerechnet diejenigen, die alles vernichten wollten, was gut ist an unserem Land, am eifrigsten die Nationalflagge schwenken?"
    (Winter der Welt, S. 239 - Ken Follett)