Die Schweiz und ihre Eigenheiten - Volksabstimmungen

  • Die Deutschen Bundestagswahlen stehen vor der Tür und einige Eulen interessieren sich für Politik. Als exotische Eule mit Schweizer Pass erlaube ich mir mal diesen Thread zu eröffnen in dem es um die Schweiz und ihre Eigenheiten geht, unter anderem sind das die Volksabstimmungen zu Sachfragen die vier Mal im Jahr stattfinden. In jeder Jahreszeit dürfen sich die Schweizer Stimmbürger/-innen einmal zu mehreren Sachfrage äussern. Die Vorlagen sind immer als Frage gestellt und man kann mit JA oder NEIN antworten. WEISS NICHT ist keine gültige Antwort... ;-) Ich lasse die Vergangenheit ruhen und teile euch mit über welche Fragen wir Schweizer ab dem Herbst 2013 abstimmen. Wer mag kann hier ab und zu mal rein guggen und seine Meinung äussern oder mitteilen wie er abstimmen würde falls er den könnte oder einfach einen mehr oder weniger intelligenten Kommentar hinschrieben. Selbstverständlich können Fragen zum politischen System oder Details nachgefragt werden die ich entweder beantworten werde oder einen Link setze der zu den gewünschten Informationen führt. Wer den Thread überflüssig findet kann ihn getrost ignorieren.


    Edit I: Ich werde die Abstimmungsergebnisse und die Stimmbeteiligung jeweils zeitnah ergänzen.


    Edit II: Begriff "Initiative" Kurz gesagt: Es braucht 100'000 Schweizer/-innen die ein Volksbegehren unterschreiben dann kann das Volk darüber abstimmen.


    Begriff "Referendum" Wenn das Parlament ein Gesetz beschliesst tritt es in Kraft. Wenn aber 50'000 Schweizer/-innen dagegen unterschreiben kann das Volk darüber abstimmen.


    Natürlich gibt es da ein paar rechtliche Sachen zu beachten wie Anmeldung, Fristen, Unterschriftenbogen usw. aber das alles aufzuschreiben bräuchte zu viel Platz.

  • Mich würde sehr interessieren, wie hoch dabei dann durchschnittlich die Wahl - oder auch Abstimmbeteiligung ist.


    Ob es eher anregend wäre - oder eben nicht, daß die Menschen auch wählen, bzw. abstimmen, wenn sie mehr Möglichkeiten haben zur Mitbestimmung.


    Wir haben hier am Sonntag in HH ja mit der Wahl zusammen einen Volksentscheid - nur habe ich mal wieder das Gefühl, daß dort die Abstimmbeteiligung sehr mau wird.
    Was mir selber ja ein Rätsel ist, daß man seine Rechte derart mit Füßen treten kann.
    Da hat man die Chance auf Mitbestimmtung und die Menschen kommen nicht aus den Puschen.

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  • Volksabstimmungen vom 22. September


    Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht»

    Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die Volksinitiative
    «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» annehmen?


    Vorlage: Die Initiative will die Militärdienstpflicht für Männer aufheben. Die Armee soll sich aus Männern und Frauen zusammensetzen, die ihren Militärdienst freiwillig leisten. Der Zivildienst soll ebenfalls freiwillig werden. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.


    Heute ist gemäss Bundesverfassung jeder Schweizer verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Diese Militärdienstpflicht wird auch als Wehrpflicht bezeichnet. Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, leistet einen
    zivilen Ersatzdienst, den Zivildienst. Schweizer, die nicht in Armee, Zivildienst oder Zivilschutz Dienst leisten, schulden eine Abgabe. Schweizerinnen können in der Armee freiwillig Dienst leisten.


    Die Initiative will die Militärdienstpflicht für Männer aufheben. Die Armee soll aus Männern und Frauen bestehen, die freiwillig Dienst leisten. Bei Annahme der Initiative müsste die Armee folglich als Freiwilligenmiliz organisiert werden. Weiter hält die Initiative fest, dass der Zivildienst freiwillig sein soll. Er würde neu auch Frauen offenstehen. Schliesslich würde die Ersatzabgabe abgeschafft.

  • Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer
    Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz)


    Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie das Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
    (Epidemiengesetz, EpG) annehmen?


    Die Bedrohungen für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Neue Krankheiten – wie vor zehn Jahren die gefährliche Lungenkrankheit SARS – verbreiten sich heute rascher, weil die Menschen im Beruf und in der Freizeit immer mobiler werden und immer häufiger reisen. Zudem gibt es vermehrt resistente Bakterien und Viren, gegen welche die verfügbaren Medikamente immer weniger wirksam sind. Das geltende Epidemiengesetz aus dem Jahr 1970 bietet keinen ausreichenden Schutz mehr vor diesen Gefahren. Bundesrat und Parlament haben das Gesetz deshalb überarbeitet.


    Mit dem neuen Gesetz wird die Gesundheit der Menschen in der Schweiz besser vor übertragbaren Krankheiten und Epidemien geschützt. Ansteckende Krankheiten können so frühzeitig erkannt und wirksam bekämpft werden. Zudem lassen sich mit dem neuen Gesetz Massnahmen gegen die zunehmenden Antibiotikaresistenzen ergreifen. Im Weiteren können Patientinnen und Patienten wie auch das Personal in Zukunft besser vor Ansteckungen im Spital geschützt werden. Eine zentrale Massnahme zur Verhütung von ansteckenden Krankheiten bleiben Impfungen. Die heutige, bewährte Impfpraxis wird weitergeführt. Auf Wunsch der Kantone wurden ausserdem die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen klarer geregelt. Die
    neu definierte Zusammenarbeit ermöglicht es den Behörden, Krisensituationen wirksamer zu bewältigen.


    Gegen das neue Epidemiengesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Vorlage beeinträchtige die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Zudem würden gewisse kantonale Kompetenzen beschnitten, während der Bund zu viel Macht erhalte.

  • Änderung des Arbeitsgesetzes


    Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die Änderung vom 14. Dezember 2012
    des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel Arbeitsgesetz, ArG) annehmen?


    Die Vorlage schafft die arbeitsgesetzliche Grundlage, damit Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr neu rund um die Uhr Personal beschäftigen dürfen. Das Waren- und Dienstleistungsangebot muss aber in erster Linie auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet sein. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.


    Heute darf das Personal von Tankstellen auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr zwar rund um die Uhr Treibstoff verkaufen sowie Kaffee ausschenken und kleine Imbisse anbieten. Es muss aber zwischen 1 und 5 Uhr die Regale im Tankstellenshop absperren. Der Verkauf von Waren ist während dieser Zeit nicht gestattet.


    Die vorliegende Änderung des Arbeitsgesetzes ermöglicht es, dass auch der Shopbereich dieser besonderen Tankstellen rund um die Uhr bedient bleibt, wenn das Angebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Für alle übrigen Tankstellenshops gilt auch in Zukunft der Grundsatz des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots.


    Gegen die Revision wurde das Referendum ergriffen. Es wird befürchtet, die Gesetzesänderung öffne Tür und Tor für mehr Nacht- und Sonntagsarbeit im ganzen Detailhandel.

  • Hallo Salonlöwin


    Mal so aus dem Ärmel geschüttelt kann ich folgende Gründe aufzählen:


    In der Schweiz (wie wohl auch in Deutschland) gibt es ein Epidemiengesetz. (Wie ihr es nennt weiss ich nicht) Unser Gesetz datiert aus dem Jahre 1970 und es wurde Zeit dieses von Grund auf neu zu überarbeiten. Es gibt seit diesem Datum neue Krankheiten (zB. Aids) oder Lungenkrankheiten wie SARS. Die medizinischen Fortschritte brauche ich nicht zu erwähnen.


    Es geht einerseits darum die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen klar zu regeln. Wer ist für welche Aufgaben zuständig.


    Das neue Gesetz verpflichtet die Behörden, Programme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor übertragbaren Krankheiten zu erarbeiten und umzusetzen.


    Das alte Epidemiengesetz erlaubt es den Kantonen, Impfobligatorien auszusprechen. Im neuen Gesetz wird diese Möglichkeit stark eingeschränkt. Die Kantone dürfen dies nur noch dann tun, wenn die öffentliche Gesundheit erheblich gefährdet ist und die Bevölkerung nicht mit anderen Massnahmen geschützt werden kann. Zudem darf das Obligatorium nur für genau definierte Personengruppen ausgesprochen werden – beispielsweise für das Personal auf der Neugeborenenabteilung eines Spitals, um die Gesundheit von Säuglingen und Müttern zu schützen. Es darf jedoch niemand gegen seinen Willen geimpft werden. Tritt eine Krisensituation ein und spricht ein Kanton ein Impfobligatorium aus, so kann dies beispielsweise für nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Spitals bedeuten, dass sie vorübergehend auf einer anderen Abteilung eingesetzt werden. Aber es gilt weiterhin: Niemand darf ohne seine Zustimmung geimpft werden!


    Die Gegner des Epidemiengesetzes kommen aus dem Naturheilkundlichen / Esoterischen Bereich. Teilweise argumentieren sie mit etwas dubiosen Fakten, Sexualkundeunterricht in der Schule in Zusammenhang mit Aids gehöre nicht zu den Schulaufgaben :rolleyes, aber sie haben es geschafft 50'000 Unterschriften gegen das Gesetz zu sammeln und deshalb wird darüber an der Wahlurne entscheiden.


    Kostenübernahme bei Impfung kann ich nicht beantworten. Ich habe meine letzten Impfungen vor ein paar Jahren selbst bezahlt. :gruebel Das waren glaub Tetanus und die drei Hepatits Impfungen.

  • Hallo sapperlot,


    danke für die Infos. Im Prinzip habt ihr in der Schweiz ähnliche Interessen wie wir, nur dass wir nicht gefragt werden. Wir haben dafür ja unsere Vertreter gewählt ... :rolleyes


    In Deutschland gibt es das Bundesseuchengsetz.
    Darin ist u.a. ebenfalls geregelt, wie die Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten zu schützen ist.
    Die Argumente der Impfgegner sind bei uns die gleichen, wie in der Schweiz. Habe mal gegoogelt. Solange nichts Gravierendes passiert, wie bei der H1N1-Infektion, kann man hinter auf das System schimpfen, und darüber, wieviel Geld verschwendet wurde. Aber wenn mal ein wirklich schlimmer Erreger EInzug hält, was wir nicht hoffen, kann doch jeder Bürger froh sein, wenn die Vorgehensweise festgelegt ist. Wie harmlos der Erreger am Ende war, konnte vorher niemand wissen.


    Manchmal wäre es durchaus wünschenswert, auch hier in Deutschland die Hürden für eine Volksabstimmung niedriger anzusetzen. Wobei ich befürchte, dass viele Bürger dieses Recht mit Füßen treten würden, es sei denn, sie wären direkt betroffen.


    Auch mich würde interessieren, wie hoch bei euren Abstimmungen die Wahlbeteiligung ist.

  • Zitat

    Original von Johanna
    Mich würde sehr interessieren, wie hoch dabei dann durchschnittlich die Wahl - oder auch Abstimmbeteiligung ist.


    Hier gibt es dazu eine interessante Übersicht:
    Stimmbeteiligung im Jahresdurchschnitt


    @sapperlot:
    Danke für den Thread, finde ich interessant.
    Ich habe auch mal eine Frage zu den Volksabstimmungen und zwar, wie ausführlich die öffentlichen Informationen vor den Abstimmungen denn sind? Wenn ich sehe, wie wenig im deutschen Wahlkampf von den großen Medien über Inhalte informiert wurde, dreht sich mir der Magen um. Wenn ich mir vorstelle, daß die Bürger über Inhalte abstimmen sollen, müßte aus meiner Sicht zunächst mal sicher gestellt werden, daß der Wähler überhaupt versteht, worüber er da abstimmt. Wie wird das in der Schweiz gewährleistet?

    "Wie kann es sein, dass ausgerechnet diejenigen, die alles vernichten wollten, was gut ist an unserem Land, am eifrigsten die Nationalflagge schwenken?"
    (Winter der Welt, S. 239 - Ken Follett)

  • Resultate der Abstimmung vom 22. September 2013:


    Stimmbeteiligung ganze Schweiz: 46.4%


    Volksinitiative vom 05.01.2012 'Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht'


    Ja: 646'106 Nein: 1'761'063 Ja in %: 26.8% Nein in %: 73.2%


    Bundesgesetz vom 28.09.2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)


    Ja: 1'416'452 Nein: 943'648 Ja in %: 60.0% Nein in %: 40.0%


    Änderung vom 14.12.2012 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG)


    Ja: 1'324'530 Nein: 1'049'502 Ja in %: 55.8% Nein in %: 44.2%

  • Wir werden wohl in wenigen Jahren soweit sein, dass solche Abstimmungen auch in Deutschland realisierbar werden. Der neue Personalausweis als Möglichkeit der elektronischen Identifizierung läuft schon in diese Richtung. Als Abstimmung wie in der Schweiz ist dieses Land einfach zu groß. Wenn aber die Gesetzte so geschaffen werden, dass die benötigten Quoren zum Anstrengen solcher Befragungen mit Onlineverfahren sicher möglich wird, dann werden sich unsere politischen Parteien solchen Verfahren auch nicht mehr widersetzen können. In Deutschland sind das eben 61,2 Millionen Stimmberechtigte und nicht etwa 4 Millionen.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet :grin


    :lesend  :lesend

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  • Ja und in Hessen sind die Abstimmungen zur Änderung er Landesverfassung zur Abschaffung der Todesstrafe auch schon mehrfach gescheitert, ja sicher, alles und jedes hat Risiken, auch die Demokratie.

  • Zitat

    Original von beowulf
    Ja und in Hessen sind die Abstimmungen zur Änderung er Landesverfassung zur Abschaffung der Todesstrafe auch schon mehrfach gescheitert, ja sicher, alles und jedes hat Risiken, auch die Demokratie.


    Wobei diese Regelung in der Landesverfassung Gott sei Dank ja niemanden kratzt, solange das Bundesrecht das Landesrecht bricht und es gewisse Grundgesetzartikel gibt.


    Zum Thema:


    Ich tue mich mit dem Thema Volksentscheid grds. schwer. Zum einen ist Deutschland in seinem Grundgesetz als repräsentative Demokratie ausgerichtet. Die wenigen Fälle des Volksentscheids auf Bundesebene (z.B. Länderfusion) sind explizit geregelt.


    Bürgerbefragung und Bürgerentscheid kennt man hierzulande ja eher auf Kommunalebene - und wir (jedenfalls bei uns) auch relativ häufig genutzt. Allerdings schwingt bei solchen Entscheidungen immer ein Stück weit Risiko mit.


    Wenn man sich dazu entschließen würde, Volksentscheide auch auf Landes- und Bundesebene einzuführen, hielte ich das nur unter bestimmten Voraussetzungen für gut. Ich bin Demokratin aus tiefster Überzeugung, aber ich glaube, dass manche Geschehnisse einfach zu komplex sind, als dass man sie in eine "Ja oder nein"-Frage verpacken könnte. Nicht, weil ich unsere Bundesbürger für unterbelichtet halte, sondern weil das zum einen hochspezifische Bereiche sind, in die man sich nicht mal eben reininformieren kann, zum anderen glaube ich, dass ein gewisses Maß an politischer Weitsicht bei gewissen Themen von Nöten ist, so dass man manchmal eben auch Kröten schlucken muss. Ich rede nicht von Alternativlosigkeit, aber ich glaube, manche Dinge sind zu wichtig, als dass man Gefahr laufen dürfte, sie durch einen Volksentscheid zu kippen.


    Und dann ist da natürlich noch die Rolle des Bundesverfassungsgerichts. Der Job als Hüter der Verfassung wäre ungleich schwieriger, wenn die Entscheidungskompetenz in die Hände eines Gremiums gelegt würde, das nicht vom Verfassungsgericht überprüft werden kann. Da müsste man meiner Meinung nach eine Lösung finden.


    Pikant wird das ganze darüber hinaus aufgrund der schieren Größe Deutschlands - da ist es mE schwer zu vermitteln, dass knapp eine Million Saarländer nichts daran ändern können, wenn ihnen 18 Millionen Bayern und Hessen den Länderfinanzausgleich kappen (nur als Beispiel).


    @sapperlot: Ich würde mich der Frage von LeSeeBär anschließen. Wie sieht's da mit Informationen aus? Ist das Sache der Regierung? Machen das die Parteien?

    SUB 220 (Start-SUB 2020: 215)


    :lesend Susanne Michl u. a. - Zwangsversetzt. Vom Elsass an die Berliner Charité. Die Aufzeichnungen des Chirurgen Adolphe Jung (1940 - 1945)

    :lesend Antonio Iturbe - Die Bibliothekarin von Auschwitz

    :lesend Anthony Doerr - Alles Licht das wir nicht sehen (Hörbuch)

  • Information ist ein verzweigtes Geäst. Einerseits kriegt jeder Stimmbürger im Wahlcouvert ein Informationsbüchlein mit rund 30-40 Seiten des Bundes nach Hause geschickt. Dort ist das Wichtigste sachlich zusammengefasst. Die Empfehlung des Bundesrats sowie des Parlaments mit einer kurzen Begründung. Pro und Contra Gruppen kriegen Platz um ihre Argumente darzulegen.


    Dann ist da die Presse von Fernsehen, Radio bis zu den Zeitungen die die Abstimmungen stark thematisieren und ihr viel Platz einräumen. An Informationen mangelt es auf keinen Fall.


    Da wir mindestens vier Mal im Jahr abstimmen hat sich die Vorbereitung sowie die Durchführung der Abstimmung quasi "automatisiert". Das läuft hier wie am Schnürchen gezogen ab.


    Das Volk hat den Politikern schon ein paar Mal gehörig auf die Finger geklopft und sie in die Schranken gewiesen. Allein das Wissen das 50'000 Unterschriften genügen um ein Gesetz vor das Stimmvolk zu bringen hat schon manchen Politikblödsinn von vornherein verhindert. :-)



    Ein Zitat von Wikipedia:

    Zitat

    In der Schweiz finden in absoluten Zahlen über 50 % aller weltweiten Volksabstimmungen statt


    :-]

  • Zitat

    Original von sapperlot
    Politikblödsinn


    Wenn schon 630 Bundestagsabgeordnete regelmäßig Blödsinn machen, wie hoch ist dann das Blödsinnspotenzial von ca. 60 Mio. Bürgern?


    Neben der Informationsweitergabe gibt es noch das Problem, dass die Infos auch aufgenommen und verstanden werden müssen (wenn ich da nur an den vielen Unsinn in der Euro-Frage und Bankenkrise denke :rolleyes). Und wie geht man mit Protest und Troll-Wählern um? Hier in Deutschland gibt es leider sehr viele davon. Usw. usf.


    Es scheint in der Schweiz richtig gut zu klappen, ich bin aber froh darüber, dass es diese Volksabstimmungen in Deutschland nicht gibt.


    Den Thread hier finde ich aber hochinteressant. Danke dafür, sapperlot.

  • Manchmal dienen Volksabstimmungen dazu den Politikern zu zeigen das das Volk gewisse Themen / Sachen beschäftigt oder Dinge in eine falsche Richtung gehen die Politiker nicht wahrnehmen oder bewusst nicht wahrnehmen wollen. Hier ist der von Tom verlinkte Thread über die Minarett-Abstimmung ein Beispiel.


    Die Mehrheit entscheidet und zu Abstimmungen gehört es dazu verlieren zu können und ein Ergebnis zu akzeptieren. Manchmal hadert man bei gewissen Abstimmungen und fragt sich warum den die Mehrheit anders denkt als "ich".


    Sind die Protest- und Trollwähler in der Mehrheit dann sind nicht sie die Protest- und Trollwähler sondern die angeblich "vernüftige" Minderheit.

  • Wie sieht das den aus mit einer Gegenabstimmung? Nach welcher Zeit kann man nach einer Niederlage nochmal kommen oder ein Gegenprojekt einleiten, also z.B. für den Bau von Moscheen mit Minaretten abstimmen lassen?

  • Zitat

    Original von sapperlot
    Sind die Protest- und Trollwähler in der Mehrheit dann sind nicht sie die Protest- und Trollwähler sondern die angeblich "vernüftige" Minderheit.


    Den Umkehrschluss sehe ich nicht so unbedingt. Aber richtig ist, dass jedes System seine Makel hat, auch unsere parlamentarische Demokratie.

  • Im Prinzip könnte man am Tag nach der Abstimmung eine Initiative bei der Bundeskanzlei anmelden und hat dann glaub 18 Monate Zeit 100'000 gültige Unterschriften zu sammeln und einzureichen. Dann werden die Unterschriften geprüft und falls alles okay ist dem Parlament vorgelegt welches diese berät. Das dauert seine Zeit bis es erneut zur Abstimmung kommt.


    Ich sage bewusst im Prinzip. Wenn das Volk entschieden hat ist es sehr Unklug eine Kleinkinderzwängerei anzuzetteln. Es sähe so aus als würde man das Volk nicht ernst nehmen und wäre politischer Selbstmord. Allerdings hat das Schweizer Volk mehrfach zu ähnlichen Themen abgestummen bis es eine Sache akzeptiert hat. Allerdings liegen da meist zehn oder noch mehr Jahre dazwischen.


    Edit: xexos Die Frage ist wer mehr dämliche kalbereien macht - Das Volk in seiner Mehrheit oder die Politiker? Also ich würde sagen die Politiker machen deutlich mehr dummfug als die Mehrheit des Volkes. Meine Meinung.