Hallo, ihr Lieben,
ein Freund von mir hat gerade folgendes Problem: Er steht am Ende seiner Ausbildung und soll zu einer mündlichen Nachprüfung. Ihm wird aber die Klausureneinsicht VOR dieser Nachprüfung verweigert. Mein Gefühl sagt mir, dass das rechtlich nicht in Ordnung ist, aber ich finde nichts dazu. Es besteht ein Anspruch auf Klausureneinsicht, aber wie ist der zeitlich zu verstehen?
Da er den Verdacht hat, nicht korrekt bewertet worden zu sein, nützt ihm eine Einsicht nach der Nachprüfung doch überhaupt nichts mehr.
Liebe Grüße,
JASS