Der Richter provoziert gleich zu Anfang, dass kann nicht gutgehen.

NSU-Prozess
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bei Angehörigen versteh ich das wenn sie auch öffentlich eine entsprechende Strafe vordern. Alle anderen (egal welcher Nationalität) sollten sich da einfach zurückhalten.
Die Bildzeitung ist sowieso ein Ding für sichDer Richter tut mir irgendwie leid, egal wie gut er den Prozess meistert und welches Strafmaß er ausspricht, er wird in Zukunft immer an diesem Prozess gemessen werden.
Das Verhalten von Beate Zschäpe hat mich mehr als erstaunt, sie machte auf mich den Eindruck als wenn sie zu einer privaten Veranstaltung geht.
Was ich auch seltsam fand das zwei Männer automatisch wegen ihrem Äußeren der rechten Szene zugeordnet werden ohne das auch nur einer ein Wort mit ihnen gesprochen hat.
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Original von beowulf
Der Richter provoziert gleich zu Anfang, dass kann nicht gutgehen.
Wodurch hat er provoziert? -
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Original von Dreamchen
Was ich auch seltsam fand das zwei Männer automatisch wegen ihrem Äußeren der rechten Szene zugeordnet werden ohne das auch nur einer ein Wort mit ihnen gesprochen hat.Ich weiß nicht, aus welchem Medium das hast, aber bei verschiedeen Medien schien man durchaus zu wissen, um wen es sich handelt, auch wenn evtl keiner "ein Wort mit ihnen gesprochen hat". Es wurde also durchaus nicht einfach vom Äußeren auf die Mitgliedschaft zur rechten Szene geschlossen.
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Original von harimau
Dem Großteil deines Beitrags stimme ich zu, aber den von mir hervorgehobenen Teil mag ich nicht unwidersprochen stehenlassen. Es mag unglücklich sein, wenn von Außenstehenden Urteile gefordert werden, aber dabei spielt es keine Rolle, ob dies von seiten einer bestimmten Gemeinde, Religionsgruppe, der Bild"zeitung" oder Privatpersonen geschieht. Die türkische Gemeinde in Deutschland besteht weder aus "irgendwelchen Migranten" noch "ausländischen Gästen". Diese Menschen arbeiten hier, zahlen Steuern und besitzen dieselben Rechte und Pflichten wie jeder andere Bürger in diesem Land. Ihre Einmischung ist genauso unverschämt oder nachvollziehbar wie die eines Bayern, Hessen oder Hamburgers, unabhängig ihres ethnischen Hintergrundes. Die dauerhaft hier lebenden Türken sind schließlich in erster Linie unserer Rechtsprechung unterworfen, nicht jener der Türkei. So sehe ich das.
LG harimau
Da fordert jemand eine lebenslange Freiheitsstrafe obwohl der Prozess zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht begonnen hatte. Sicher ist eine solche Ansicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt (egal wie dämlich sie auch ist) - aber trotzdem sollte dieser Herr etwas zurückhaltender agieren. Noch werden in diesem Land die Urteile in einem Strafverfahren durch ein Ordentliches Gericht gesprochen. Und dieses Land braucht ganz sicher keine Belehrung über Rechtsstaatlichkeit aus der Türkei. Da werden nämlich Leute die an den Genoizid gegen die Armenier (den es lt. der türkischen offiziellen Meinung gar nicht gab) erinnern unter Strafe gestellt. Dort werden kritische Schriftsteller und Journalisten durch die staatlichen Organe verfolgt und zum Teil sehr lange ohne Gerichtsverfahren eingesperrt. Und dieser Mensch will nun die deutsche Justiz belehren?
Und ist es nicht auch Erdogan der immer wieder - sogar hier in Deutschland - immer das Gespenst der Assimilation beschwört, der sich klar dafür ausspricht, dass die hier in Deutschland lebenden Türken quasi "einen Staat im Staate" bilden sollen?Aber es würde wohl zu weit führen dieses Thema hier auszudiskutieren. Dazu ist es wohl auch zu komplex.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber auf einen Artikel im SPIEGEL von dieser Woche (Heft 19/Seite 36) hinweisen: "Ersatzkanzler in Ankara".
Bisher wurde übrigens noch kein einziger Beweis bezüglich der Schuld von Beate Zschäpe vorgelegt. Aber in den Medien ist sie bereits vorverurteilt. Das muss einem Juristen ziemlich sauer aufstossen.
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Original von xexos
Wodurch hat er provoziert?Ich denke schon, dass die Anordnung, die Verteidiger nach Waffen zu durchsuchen, andere Prozessteilnehmer wie die Bundesanwälte aber nicht, als Provokation aufgefasst werden kann. In diesem Sinne leuchtet mir der Befangenheitsantrag (auch wenn es sich dabei um ein taktisches Manöver handeln sollte) inhaltlich durchaus ein.
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Original von churchill
Ich denke schon, dass die Anordnung, die Verteidiger nach Waffen zu durchsuchen, andere Prozessteilnehmer wie die Bundesanwälte aber nicht, als Provokation aufgefasst werden kann. In diesem Sinne leuchtet mir der Befangenheitsantrag (auch wenn es sich dabei um ein taktisches Manöver handeln sollte) inhaltlich durchaus ein.
Eine Anordnung die durchaus Sinn macht - gehört doch eine der Anwältinnen zur rechten Szene und war offenbar auch NPD-Mitglied. Frau Schreibers (??) war glaube ich ihr Name.
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Wobei der Befangenheitsantrag von den Anwälten Zschäpes stammt, die sicher allesamt genauso unverdächtig sind wie die Staatsanwälte, oder?
Warum nicht einfach alle durchsuchen?
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Original von churchill
Ich denke schon, dass die Anordnung, die Verteidiger nach Waffen zu durchsuchen, andere Prozessteilnehmer wie die Bundesanwälte aber nicht, als Provokation aufgefasst werden kann. In diesem Sinne leuchtet mir der Befangenheitsantrag (auch wenn es sich dabei um ein taktisches Manöver handeln sollte) inhaltlich durchaus ein.Mir nicht. Statt sich darauf zu konzentrieren, ihre Mandantin zu verteidigen, werden hier persönliche Empfindlichkeiten der Herren Anwälte in den Vordergrund gestellt. Wenn solche Aktionen nötig sind, um mit allen Mitteln einen ordentlichen Prozeß zu sabotieren, haben sie wohl in der Sache schwache Argumente.
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Es geht bei solchen Befangenheitsanträge auch darum auszutesten wie weit man bei diesem oder jenem Richter gehen kann.
Es ist das Recht der Verteidigung solche Anträge zu stellen. Ohne Wenn und Aber.
Und die Verteidigung muss dabei auch keine Rücksicht auf die Angehörigen der Mordopfer nehmen. Die Anwälte der Nebenklage werde ihre Mandanten auch unter Garantie auf ein solches Szenario vorbereitet haben. Was da jetzt abgeht ist nichts anderes als ein Aufplustern für die Öffentlichkeit.
Und wenn jemand Probleme damit hat, diesen Prozess zu verfolgen, dann soll sie/er halt nicht in den Gerichtssaal gehen. Es geht hier einzig und allein darum Schuld oder Unschuld der Angeklagten festzustellen. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts für eine "Wohlfühlatmosphäre" zu sorgen. Es ist Aufgabe des Gerichts die Wahrheit herauszufinden und für ein faires Verfahren zu sorgen.
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Original von Voltaire
Es geht bei solchen Befangenheitsanträge auch darum auszutesten wie weit man bei diesem oder jenem Richter gehen kann.Es ist das Recht der Verteidigung solche Anträge zu stellen. Ohne Wenn und Aber.
Und die Verteidigung muss dabei auch keine Rücksicht auf die Angehörigen der Mordopfer nehmen. Die Anwälte der Nebenklage werde ihre Mandanten auch unter Garantie auf ein solches Szenario vorbereitet haben. Was da jetzt abgeht ist nichts anderes als ein Aufplustern für die Öffentlichkeit.
Und wenn jemand Probleme damit hat, diesen Prozess zu verfolgen, dann soll sie/er halt nicht in den Gerichtssaal gehen. Es geht hier einzig und allein darum Schuld oder Unschuld der Angeklagten festzustellen. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts für eine "Wohlfühlatmosphäre" zu sorgen. Es ist Aufgabe des Gerichts die Wahrheit herauszufinden und für ein faires Verfahren zu sorgen.
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Original von Voltaire
Es geht hier einzig und allein darum Schuld oder Unschuld der Angeklagten festzustellen.Ich habe bisher nicht den Eindruck, daß es den Verteidigern darum geht, mehr wollte ich mit meiner obigen Aussage nicht ausdrücken.
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Original von LeSeebär
Ich habe bisher nicht den Eindruck, daß es den Verteidigern darum geht, mehr wollte ich mit meiner obigen Aussage nicht ausdrücken.
Das ist auch nicht Aufgabe der Verteidigung.
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Original von LeSeebär
Ich habe bisher nicht den Eindruck, daß es den Verteidigern darum geht, mehr wollte ich mit meiner obigen Aussage nicht ausdrücken.
Darum muss es den Verteidigen auch nicht gehen. Sie müssen ihre Mandanten möglichst effektiv verteidigen. Punkt. Über Schuld oder Unschuld muss das Gericht urteilen. (Falls ich da falsch liegen sollte, ich bin kein Jurist ;-))
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Original von churchill
Darum muss es den Verteidigen auch nicht gehen. Sie müssen ihre Mandanten möglichst effektiv verteidigen. Punkt. Über Schuld oder Unschuld muss das Gericht urteilen. (Falls ich da falsch liegen sollte, ich bin kein Jurist ;-))
Du hast schon recht, deswegen schrieb ich oben: Wenn solche Aktionen nötig sind, um mit allen Mitteln einen ordentlichen Prozeß zu sabotieren, haben sie wohl in der Sache schwache Argumente.
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Das kommt darauf an. Nach ersten Hinweisen wird zumindest Frau Zschäpe nicht zur Sache aussagen. Die Staatsanwaltschaft wird also versuchen, Beweise für Zschäpes Schuld zu präsentieren. Die Verteidiger wollen diese dann erschüttern. Es geht also immer noch darum, dass die Schuld bewiesen werden muss und nicht darum, dass die Angeklagten ihre Unschuld beweisen müssen ...
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Original von churchill
Die Staatsanwaltschaft wird also versuchen, Beweise für Zschäpes Schuld zu präsentieren. Die Verteidiger wollen diese dann erschüttern. Es geht also immer noch darum, dass die Schuld bewiesen werden muss und nicht darum, dass die Angeklagten ihre Unschuld beweisen müssen ...Was genau versuchst Du mit solchen Allgemeinplätzen zu erklären?
Sicher brauchen die Verteidiger nicht für einen vernünftigen Prozeß zu sorgen und dürfen alle legalen Tricks anwenden, um ihrer Mandantin zu helfen. Wenn es erfolgversprechender ist, solche Anträge zu stellen, statt sich in der Sache zu äußern, dann wird das von ihrer Mandantin erwartet.
Und genau das habe ich doch geschrieben oder nicht?
(Das ich solches Verhalten eines "Rechtsstaates" für unwürdig erachte, sei hier kurz erwähnt, hat aber mit der vorherigen Aussage nur am Rande zu tun.)
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Original von LeSeebär: Du hast schon recht, deswegen schrieb ich oben: Wenn solche Aktionen nötig sind, um mit allen Mitteln einen ordentlichen Prozeß zu sabotieren, haben sie wohl in der Sache schwache Argumente.
An dieser Stelle muss ich vehement widersprechen. Ein Befangenheitsantrag stellt das Recht der Verteidigung dar, für ihren Mandanten einen Antrag abzugeben, der auf ein faires Verfahren abzielt. Es ist nicht nur das Rec ht, sondern im Rahmen der Mandatierung auch die Pflicht, die Verteidigung vollumfänglich auszuüben. Ob die Verteidigung tatsächlich schwache Argumente in der Sache liefert, ist ansonsten unerheblich; die Staatsanwaltschaft ist in der Pflicht, das Gericht von den Anklagepunkten mittels Beweisen zu überzeugen.
LeSeebär, unabhängig von diesem Prozess noch eine letzte Bemerkung.
Ich kann Dir versichern, dass nach einem Jahr Strafrecht in der Praxis, die bereits einige Zeit zurückliegt, es unter den Herren Staatsanwälten mindestens soviele Befindlichkeiten wie bei den Herren Strafverteidigern gibt. Und die Damen stehen den Herren in Nichts nach ;-). Am Ende interessiert nur noch die Zugänglichkeit des einzelnen Verteidigers oder des Staatsanwalts. Wer geschmeidiger ist, liefert der Presse die Texte. -
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Original von LeSeebär
Was genau versuchst Du mit solchen Allgemeinplätzen zu erklären?
Sicher brauchen die Verteidiger nicht für einen vernünftigen Prozeß zu sorgen und dürfen alle legalen Tricks anwenden, um ihrer Mandantin zu helfen. Wenn es erfolgversprechender ist, solche Anträge zu stellen, statt sich in der Sache zu äußern, dann wird das von ihrer Mandantin erwartet.
Und genau das habe ich doch geschrieben oder nicht?
(Das ich solches Verhalten eines "Rechtsstaates" für unwürdig erachte, sei hier kurz erwähnt, hat aber mit der vorherigen Aussage nur am Rande zu tun.)
Was ich mit solchen Allgemeinplätzen zu erklären versuche? Ganz einfach:
Dass emotionale Befindlichkeiten oder Wertungen, wie du sie hier entweder zwischen den Zeilen oder explizit ("solches Verhalten eines Rechtsstaats unwürdig ...") präsentierst, bei der Bewertung des Verhaltens der Verteidiger fehl am Platz sind. -
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Original von churchill
Das kommt darauf an. Nach ersten Hinweisen wird zumindest Frau Zschäpe nicht zur Sache aussagen. Die Staatsanwaltschaft wird also versuchen, Beweise für Zschäpes Schuld zu präsentieren. Die Verteidiger wollen diese dann erschüttern. Es geht also immer noch darum, dass die Schuld bewiesen werden muss und nicht darum, dass die Angeklagten ihre Unschuld beweisen müssen ...Das hätte ein Jurist nicht besser erklären können.