Und wo fängt Öffentlichkeit an und wo hört sie auf???

NSU-Prozess
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Zitat
Original von xexos
Der Knackpunkt scheint doch hier der Passus "zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts" zu sein. Eine reine Übertragung in einen geschlossenen Bereich ist doch wohl keine Öffentlichkeit. Und eine Veröffentlichung kann man ausschließen, wenn die übertragenen Signale nicht aufgezeichnet werden.Oder?
Genau diese Ansicht vertrete ich auch. Aber weiß wie ein Revisionsgericht die Sache sieht.
ZitatUnd wo fängt Öffentlichkeit an und wo hört sie auf???
Öffentlichkeit bedeutet, dass in der Regel alle Gerichtsverfahren öffentlich sind - wobei es da natürlich Ausnahmen gibt. Aber generell gilt, dass bei Gerichtsverfahren die Öffentlichkeit dabeisein darf. Diese Übertragung in einen anderen Saal betrifft nicht den Begriff "Öffentlichkeit" - es betrifft den Begriff der "öffentlichen Vorführung".
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Wenn der Zugang beschränkt ist, dürfte es keine Öffentlichkeit sein. Ansonsten dürfte auch im normalen Gerichtssaal kein Medienvertreter oder Zuhörer sein.
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Darauf würde ich mich auch sicher nicht verlassen.
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Zitat
Original von xexos
Wenn der Zugang beschränkt ist, dürfte es keine Öffentlichkeit sein. Ansonsten dürfte auch im normalen Gerichtssaal kein Medienvertreter oder Zuhörer sein.Der Zutritt ist möglich - wobei es natürlich Beschränkungen hinsichtlich der Platzzahl gibt. Insofern wird bei den Verfahren Öffentlichkeit hergestellt.
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Das ist ja das Problem, dass sich niemand auf irgendwas verlassen möchte. Aber ich glaube/denke/erwarte, der Begriff "Öffentlichkeit" ist schon lange juristisch definiert. Für mich wäre "öffentlich zugängig" sowas wie "unbeschränkt zugängig" bspw. wie der Reichstag in Berlin.
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Zitat
Original von Voltaire
Der Zutritt ist möglich - wobei es natürlich Beschränkungen hinsichtlich der Platzzahl gibt. Insofern wird bei den Verfahren Öffentlichkeit hergestellt.
Stimmt, steht ja auch bei Groupies Zitat: "Die Öffentlichkeit muss Zugang haben". Also ginge es um "öffentlichen Vorführung", was auch immer mit Vorführung dann gemeint ist. Ach, die Juristen sind schon Wortakrobaten.Edit: Egal, ich guck jetzt Fußball und da werden die Spanier dann öffentlich (und ordentlich) vorgeführt.
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Das Problem war für den Vorsitzenden Richter, dass er als Sitzungspolizei den anderen Raum per Videorückkanal überwachen müsste und er sich nicht auf ein Videobild und die Zeugen gleichzeitig konzentrieren wollte.
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Zitat
Original von Voltaire
Leider fehlt hier noch eine höchstrichterliche Entscheidung. Ich tendiere mehr zur Ansicht von Roxin. Obwohl es sich hier offensichtlich um eine MM handelt. Wenigstens ist das mein Eindruck.Eigentlich kann man bei Roxin doch darauf vertrauen, dass er die Mindermeinung vertritt.
Aber ich sehe es genauso wie ihr und Herr Roxin.
Diesen Artikel fand ich sehr interessant... mal schauen, ob daraus was wird. -
Irgendwie versteh ich das immer noch nicht. Es wird komplett am eigentlichen Thema vorbeidiskutiert. Ist das Zufall oder Methode?
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Zitat
Original von arter
Irgendwie versteh ich das immer noch nicht. Es wird komplett am eigentlichen Thema vorbeidiskutiert. Ist das Zufall oder Methode?Und wie lautet das eigentliche Thema?
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Jedenfalls kein formaljuristisches. Ich hab das doch schon mehrfach in diesem Thread versucht, zu fokussieren. Leider ohne Erfolg. Deshalb jetzt mal Selbstzitat:
ZitatOriginal von arter
Für mich stellt sich eher die Frage, wer hat warum Interesse daran, dass der Eindruck entsteht, es handele sich bei der NSU um eine Art neue RAF von rechts und vor allem welche Rolle spielen Bundesbehörden dabei. Eine Frage, auf die es in diesem Prozess garantiert nicht die Spur einer Antwort geben wird. -
Zitat
Original von arter
Jedenfalls kein formaljuristisches. Ich hab das doch schon mehrfach in diesem Thread versucht, zu fokussieren. Leider ohne Erfolg. Deshalb jetzt mal Selbstzitat:Natürlich kann es im Prozess darauf keine Antwort geben. Und auf diese Frage eine Antwort zu finden ist auch nicht Sache des Gerichts. In dem Prozess geht es ausschließlich um die Frage ob hier Gesetzesbrüche begangen wurden. Es ist Aufgabe des Gerichts Schuld oder Unschuld der Angeklagten festzustellen. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts eine politische Antwort auf eine politische Frage zu geben.
Edit: Ein Posse daraus machen in erster Linie die Medien. Die gehören daher an den Pranger - nicht aber das Gericht. Auch wenn dieses sicher hätte geschickter handeln können.
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http://www.n24.de/n24/Nachrich…zess-ist-unzulaessig.html
da ist dann wohl eine Entscheidung gefallen
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Heute war/ist ja Prozessbeginn.
Münchens Gericht ist großflächig abgeriegelt, das Autofahren in dieser Gegend ein Alptraum.
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Autofahren war hier heute echt nicht mehr witzig.....ich hoffe, das legt sich die nächsten Monate/Jahre.....
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Habe den Thread-Titel geändert, in der Hoffnung, dass es jetzt vielleicht doch mal um das Thema an sich geht.
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Der Hype um dieses Verfahren wird wohl bald wieder nachlassen. Mit einem Urteil wird wohl erst 2015 gerechnet.
Und es begann wie erwartet: Ersteinmal gibt es Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter. Wahrscheinlich wird es zu weiteren Verfahrensverzögerungen kommen.
Momentan sind 80 Verhandlungstage angesetzt. Das wird aber wohl nicht reichen.
Leider wird immer wieder vergessen - oder einfach ignoriert - dass es sich hier nicht um eine Medienveranstaltung handelt. Es handelt sich um ein Strafverfahren, dessen einziges Ziel es ist, Schuld oder Unschuld der Angeklagten festzustellen. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts eventuelle Versäumnisse der Ermittlungsbehörden aufzuarbeiten.
Und wenig hilfreich ist, wenn der Vorsitzende der türkischen Gemeinde in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe fordert. Aber glücklicherweise sprechen in Deutschland die Gerichte Recht - nicht aber irgendwelche Migranten. Ein Urteil wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gesprochen - Emotionen haben da nichts zu suchen. Im Grunde eine unverschämte Einmischung von ausländischen Gästen in unsere Rechtssprechung. Und das gerade die Türken von Rechtsstaatlichkeit sprechen........wenn es nicht so traurig wäre, käme man aus dem Lachen nicht mehr raus.
Und wenn ich es richtig gelesen habe, dann ist die Beweislage relativ dünn. Man darf gespannt sein was die Bundesanwaltschaft so im Köcher hat.
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Zitat
Original von Voltaire
Der Hype um dieses Verfahren wird wohl bald wieder nachlassen. Mit einem Urteil wird wohl erst 2015 gerechnet.Und es begann wie erwartet: Ersteinmal gibt es Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter. Wahrscheinlich wird es zu weiteren Verfahrensverzögerungen kommen.
Momentan sind 80 Verhandlungstage angesetzt. Das wird aber wohl nicht reichen.
Leider wird immer wieder vergessen - oder einfach ignoriert - dass es sich hier nicht um eine Medienveranstaltung handelt. Es handelt sich um ein Strafverfahren, dessen einziges Ziel es ist, Schuld oder Unschuld der Angeklagten festzustellen. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts eventuelle Versäumnisse der Ermittlungsbehörden aufzuarbeiten.
Und wenig hilfreich ist, wenn der Vorsitzende der türkischen Gemeinde in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe fordert. Aber glücklicherweise sprechen in Deutschland die Gerichte Recht - nicht aber irgendwelche Migranten. Ein Urteil wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gesprochen - Emotionen haben da nichts zu suchen. Im Grunde eine unverschämte Einmischung von ausländischen Gästen in unsere Rechtssprechung. Und das gerade die Türken von Rechtsstaatlichkeit sprechen........wenn es nicht so traurig wäre, käme man aus dem Lachen nicht mehr raus.
Und wenn ich es richtig gelesen habe, dann ist die Beweislage relativ dünn. Man darf gespannt sein was die Bundesanwaltschaft so im Köcher hat.
Dem Großteil deines Beitrags stimme ich zu, aber den von mir hervorgehobenen Teil mag ich nicht unwidersprochen stehenlassen. Es mag unglücklich sein, wenn von Außenstehenden Urteile gefordert werden, aber dabei spielt es keine Rolle, ob dies von seiten einer bestimmten Gemeinde, Religionsgruppe, der Bild"zeitung" oder Privatpersonen geschieht. Die türkische Gemeinde in Deutschland besteht weder aus "irgendwelchen Migranten" noch "ausländischen Gästen". Diese Menschen arbeiten hier, zahlen Steuern und besitzen dieselben Rechte und Pflichten wie jeder andere Bürger in diesem Land. Ihre Einmischung ist genauso unverschämt oder nachvollziehbar wie die eines Bayern, Hessen oder Hamburgers, unabhängig ihres ethnischen Hintergrundes. Die dauerhaft hier lebenden Türken sind schließlich in erster Linie unserer Rechtsprechung unterworfen, nicht jener der Türkei. So sehe ich das.
LG harimau
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Zitat
Original von harimau
Es mag unglücklich sein, wenn von Außenstehenden Urteile gefordert werden, aber dabei spielt es keine Rolle, ob dies von seiten einer bestimmten Gemeinde, Religionsgruppe, der Bild"zeitung" oder Privatpersonen geschieht.Die BILD geht dabei ja noch einen Schritt weiter, wie ein Artikel in der Online-Ausgabe verdeutlicht. Hier wird kein Urteil mehr gefordert, hier ist es bereits gesprochen:
"Der Teufel hat sich schick gemacht für den Prozess des Jahres".
"Einen Blick erhaschen auf den Teufel, der kurz in unsere Richtung blickt."
"Der Teufel kennt keine Reue."
Soweit die Beschreibung der Angeklagten Beate Zschäpe ...