NSU-Prozess

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    Original von sapperlot
    :alter Wobei die FAZ aufrecht sitzend mit ausgestreckten Armen zu lesen eine gute Fitnessübung für Arme und Schultern wäre. Sind denn Possenzirkus und Fussball nicht eng miteinander verknüpft? :gruebel Ich wär für ne Gerichtsverhandlung im Fussballstadion. Da gibts bestimmt genug Plätze. Muss ja nicht gerade die Schalker Pils Arena sein.


    Ich kann dir nicht folgen ...

  • Ist auch nicht unbedingt nötig... mein Beitrag ist eher im Off-Topic Bereich anzusiedeln. :wave


    Ist der Raum zu klein sollte man in einen grösseren wechseln.

  • Zitat

    Warum ist dieser Prozess "einer der bedeutendsten in der deutschen Nachkriegsgeschichte"? Wie kann diese Bande von drei Spinnern dafür sorgen, dass man in den Medien jegliches Maß für Dringlichkeit und Wichtigkeit verliert? Bietet man diesen Verrückten jetzt dadurch nicht nachträglich das Forum, das sie durch ihre verbrecherischen Anschläge erstreiten wollten?


    Weil es Terror doch immer nur "von Links" gab. Das sind doch immer die Schlimmen gewesen. Nazis sind doch alle ausgestorben und wenn Opa Pitter am Stammtisch seine Parolen mit: "ich habe ja nix gegen Ausländer, aber..." beginnt, ist doch doch nicht fremdenfeindlich. :rolleyes


    Pustekuchen. Es gibt Terror von Rechts und zwar erheblichen, der sogar vertuscht worden ist, erfolgreich wurden heimlich Akten geschreddert etc pp. Diese Panne bei der Plätzevergabe ist das I- Tüpfelchen der Peinlichkeiten und es ich richtig, neu zu losen. Das die FAZ nun dagegen klagen will, ist allerdings auch mehr als verständlich und mMn auch richtig. Weshalb man es in unserer Zeit allerdings nicht hinbekommt, einfach eine andere, größere Location zu bestimmen, in der ALLE interssierten Journalisten Platz finden, will mir echt nicht ins Hirn. Vielleicht kann es mir jemand erklären, bevor ich doof sterbe. Ich höre. ;-(

    Ailton nicht dick, Ailton schießt Tor. Wenn Ailton Tor, dann dick egal.



    Grüße, Das Rienchen ;-)

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    Original von rienchen: Weshalb man es in unserer Zeit allerdings nicht hinbekommt, einfach eine andere, größere Location zu bestimmen, in der ALLE interssierten Journalisten Platz finden, will mir echt nicht ins Hirn. Vielleicht kann es mir jemand erklären, bevor ich doof sterbe. Ich höre. traurig


    Vorweg, der größte Sitzungssaal im Gericht ist für die Anwesenheit der Presse bereits umgebaut worden.
    Bei all den Pleiten, Pech und Pannen, die bei der Verlosung der Plätze durch die Medien gehen, muss berücksichtigt werden, dass das zuständige Gericht nicht so unüberlegt handelt, wie es vielleicht den Anschein für den rechtsunkundigen Bürger erweckt.
    Der Zugang der Presse zur Verhandlung ist im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Das Gericht in seiner Unabhängigkeit hat mit Beschluss über die Eröffnung einer Hauptverhandlung einen Gerichtssaal festgelegt. Würde die zuständige Kammer sich nun dem Druck der Presse beugen, den Verhandlungsort zu verlegen, dann müsste sich die Kammer die Frage nach ihrer Unabhängigkeit stellen lassen.
    Bei einer tatsächlichen Verlegung würde das Gericht nun den Strafverteidigern von Beate Zschäpe und den Mitangeklagten gute Gründe für einen Gang in die nächste Instanz liefern. Ob dieser Punkt tatsächlich zu einer Aufhebung des Urteils und ggf. Zurückverweisung führen würde, ist nicht auszuschließen.
    Zudem darf nicht vergessen werden, dass neben den akkreditierten fünfzig Journalisten und auch etliche Angehörige der Opfer der Verhandlung beiwohnen werden, die enorme Sicherheitsvorkehrungen nötig werden lassen.

  • Nun, rienchens Frage ist durchaus berechtigt. Der Generalbundesanwalt entscheidet wo er die Anklage erhebt. Es geht ums Tatortprinzip. München war dort nicht die einzige Alternative, vielleicht sogar die Falsche.

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    Original von beowulf
    Nun, rienchens Frage ist durchaus berechtigt. Der Generalbundesanwalt entscheidet wo er die Anklage erhebt. Es geht ums Tatortprinzip. München war dort nicht die einzige Alternative, vielleicht sogar die Falsche.


    Düsseldorf wäre saalmässig die bessere Wahl gewesen. Aber das Verfahren nach München zu geben wird sicher seine Ursachen gehabt haben.


    Ansonsten ist dem OLG München in juristischer Hinsicht nicht viel vorzuwerfen und insofern muss auch die Entscheidung des BVerfG einigermaßen kritisch betrachtet werden. Denn bei dem Verfahren geht es um eine juristische Angelegenheit, es geht nicht darum das Interesse der Medien zu befriedigen. Und mit den Zuschauerplätzen und Medienplätzen ist eben auch die notwendige Öffentlichkeit hergestellt.


    In politischer Hinsicht aber war die Entscheidung des BVerfG sicher nicht schlecht. Und das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit oftmals schon nach politischen Gesichtspunkten entschieden, nicht aber nach ausschließlich juristischen Erwägungen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

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    Original von Voltaire
    (...) Denn bei dem Verfahren geht es um eine juristische Angelegenheit, es geht nicht darum das Interesse der Medien zu befriedigen. Und mit den Zuschauerplätzen und Medienplätzen ist eben auch die notwendige Öffentlichkeit hergestellt.


    In politischer Hinsicht aber war die Entscheidung des BVerfG sicher nicht schlecht. Und das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit oftmals schon nach politischen Gesichtspunkten entschieden, nicht aber nach ausschließlich juristischen Erwägungen.


    Das sehe ich ebenso. So politisch dumm es war, den türkischen Medien gar keinen Platz zu geben (auch wenn sie formal selbst schuld waren), so wichtig ist es nun, den Bogen nicht zu überspannen. Wir machen in diesem Land keine Schauprozesse für die Presse. Es geht auch um angemessene Öffentlichkeit, aber vor allem um Rechtsprechung. In ganz konkreten Fällen.
    Etwas anderes ist allerdings, ob mit dem Prozess gegen diese Frau der Sumpf der stillschweigenden Billigung, gar des bewussten Vertuschens rechter Stimmungstendenzen in diesem Land wirkungsvoll begegnet werden kann. Das wiederum ist wohl keine juristische, sondern eine politische Aufgabe.

  • Der Bundesverfassungsschutz sitzt gar nicht auf der Anklagebank. DAS wäre für mich der Prozess des Jahrhunderts! Es geht hier nur um sensationslüsterne Boulevard-Berichterstattung. Die Verbrechen dieser Bande sind doch bekannt und sie sind größtenteils aufgeklärt. Was soll hier dieser Prozess der Öffentlichkeit für große Erkenntnisse bringen? Warum haben türkische Medien einen Anspruch auf einen Presseplatz? Gibt es umgekehrt dieses Recht auch für deutsche Medien in der Türkei?


    Ich sag nochmal. Dieses ganze Theater um die Zuschauerplätze dient nur dazu, vom eigentlichen Thema abzulenken. Und das ist dieser unglaubliche Sumpf, den die rechte Szene und der Bundesverfassungsschutz bilden. Die sogenannte NSU war eben keine RAF, der Terror, der von dieser "Zelle" ausging ist mit dem international organisierten Mörderwahnsin der Baaders und Meinhoffs überhaupt nicht zu vergleichen.


    Für mich stellt sich eher die Frage, wer hat warum Interesse daran, dass der Eindruck entsteht, es handele sich bei der NSU um eine Art neue RAF von rechts und vor allem welche Rolle spielen Bundesbehörden dabei. Eine Frage, auf die es in diesem Prozess garantiert nicht die Spur einer Antwort geben wird.

  • In der Türkei gab es einen Fall, der ähnliches Medieninteresse in Deutschland ausgelöst hatte. Auch wenn es nur um Beischlaf mit einer Minderjährigen ging, die deutschen Medien hatten ihre Plätze im Verhandlungssaal.

  • Zitat

    Original von beowulf
    In der Türkei gab es einen Fall, der ähnliches Medieninteresse in Deutschland ausgelöst hatte. Auch wenn es nur um Beischlaf mit einer Minderjährigen ging, die deutschen Medien hatten ihre Plätze im Verhandlungssaal.


    Das "nur" liegt wohl immer im Auge des Betrachters ... :wave

  • Salonlöwin, Voltaire, Beowulf: danke für die Antworten. Ich habe tatsächlich keine Ahnung von Gesetzen und wahrscheinlich noch weniger von Politik. Meine Frage sollte nicht polemisch rüberkommen oder gar respektlos. :-)


    An arters Frage nochmal zur Verdeutlichung, was mich beschäftigt:

    Zitat

    Warum haben türkische Medien einen Anspruch auf einen Presseplatz?


    arter, das ist mMn nicht das, worum es geht. Mein anfänglicher Gedanke war: weshalb beschwert sich die Türkei? Es gibt ein gerechtes Losverfahren, wer einen Platz haben will, muss sich schon auch darum bemühen und fertig. Dann kommt raus, dass das Losverfahren eben nicht korrekt abgelaufen ist, weil ein Los fehlte. Dann wird neu verlost. Es ist doch ganz klar, dass sich die Anderen, die beim ersten Losverfahren Glück hatten, jetzt beschweren. Die werden dagegen klagen und nach meinem Bauchgefühl auch Recht bekommen. Darunter ist auch ein zB auch Freier Journalist. Ich gebe Voltaire Recht,


    Zitat

    Denn bei dem Verfahren geht es um eine juristische Angelegenheit, es geht nicht darum das Interesse der Medien zu befriedigen. Und mit den Zuschauerplätzen und Medienplätzen ist eben auch die notwendige Öffentlichkeit hergestellt.


    aber ich sage nochmal, dass es mE darum gar nicht geht. Und da wir in einem Land leben, in der (zum Glück) Pressefreiheit herrscht, muss auch ein Mistdrecks Springer- journalist das Recht haben, gerecht behandelt zu werden und ausgelost zu werden. Ich in gespannt, wie man sich aus diesem Dilemma wieder herausmanövriert.


    Zitat

    Und das ist dieser unglaubliche Sumpf, den die rechte Szene und der Bundesverfassungsschutz bilden. Die sogenannte NSU war eben keine RAF, der Terror, der von dieser "Zelle" ausging ist mit dem international organisierten Mörderwahnsin der Baaders und Meinhoffs überhaupt nicht zu vergleichen.


    Ich bin mir da nicht sicher. Ist nur Bauchgefühl. :-)

    Ailton nicht dick, Ailton schießt Tor. Wenn Ailton Tor, dann dick egal.



    Grüße, Das Rienchen ;-)

  • Das Problem ist doch, dass Terror bis dato aus der RAF Geschichte betrachtet wurde. Terror bedeutet Angst, Furcht, Schrecken. Terror bedeutet daher notwendigerweise Öffentlichkeit der Gewalt. Die NSU mordete im Verborgenen. Das führte dazu, dass die Ermittlungsbehörden die Ceska- Morde nicht der deutschen rechten Gewaltszene zuordneten.

  • btw.:


    Ich habe noch einmal nachgeschaut. Und habe weder im GVG noch in der StPO etwas finden können, was das Übertragen des Verfahrens per Video in einen anderen Saal verbietet. Insofern vermag ich darin auch keinen Revisionsgrund erkennen. Denn die Videoübertragung ist nicht gleichzusetzen mit einer "normalen" Fernsehübertragung. Leider habe ich zuhause keinen Zugang zu JURIS - kann leider so auch nicht nach irgendwelchen Entscheidungen "fahnden". :-( Die Gesetzeslage allerdings erscheint mir relativ klar.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


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    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    was das Übertragen des Verfahrens per Video in einen anderen Saal verbietet.


    Ja, das meine ich ja. Ich finde es komisch, dass das nicht einfach so gemacht wird und alle sind zufrieden. Aber anscheinend muss das alles unheimlich viel komplizierter sein. :gruebel

    Ailton nicht dick, Ailton schießt Tor. Wenn Ailton Tor, dann dick egal.



    Grüße, Das Rienchen ;-)

  • Das Bundesverfassungsgericht hat heute festgestellt, dass die Medien keinen Anspruch auf eine Videoübertragung hätten - es hat nicht festgestellt, dass eine Videoübertragung generell untersagt ist. Insofern hätte das OLG München Handlungsspielraum gehabt. In der Sache selbst ist das eine sehr interessante juristische Frage.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


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  • Zitat


    Grundsätzlich muss die Öffentlichkeit Zugang zu der Verhandlung haben. Jedoch bestimmt § 169 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), dass "Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts" unzulässig sind. Damit sollen Schauprozesse, wie sie in den USA üblich sind, verhindert werden.


    Das Münchner Gericht ist der Meinung, dass § 169 S. 2 GVG auch die gerichtsinterne Videoübertragung verbietet. Das ist unter Juristen umstritten. Bekannte Strafrechtler, wie zum Beispiel Professor Claus Roxin, sind der Meinung, dass eine Videoübertragung in einen anderen Raum des Gerichts rechtlich durchaus zulässig wäre.


    (Quelle: Dr. B.-U. Haagen und A. Wildegger, Redaktion Recht und Justiz)


    Das hat das ZDF hier so erklärt!


    Und auch daraus geht hervor, dass sich niemand sicher ist, ob es nicht doch erlaubt werden könnte. Es will aber wohl niemand das Risiko eingehen, dass das hinterher der ausschlaggebende Grund ist.


  • Leider fehlt hier noch eine höchstrichterliche Entscheidung. Ich tendiere mehr zur Ansicht von Roxin. Obwohl es sich hier offensichtlich um eine MM handelt. Wenigstens ist das mein Eindruck.

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  • wenn es dazu kein eindeutiges Grundsatzurteil oder eine Richtlinie gibt in der das genau ausgeführt wird.... scheint es wohl ein Risiko zu sein das sie dann verständlicher Weise nicht eingehen wollen damit das ganze wegen Verfahrensfehlern noch alles kippt

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    Chroniken von Deverry 2 --Katharine Kerr
    Drachenelfen , die Windgängerin -- Bernhard Hennen

  • Der Knackpunkt scheint doch hier der Passus "zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts" zu sein. Eine reine Übertragung in einen geschlossenen Bereich ist doch wohl keine Öffentlichkeit. Und eine Veröffentlichung kann man ausschließen, wenn die übertragenen Signale nicht aufgezeichnet werden.


    Oder? :gruebel