ZitatOriginal von Salonlöwin
Ob die Verteidigung tatsächlich schwache Argumente in der Sache liefert, ist ansonsten unerheblich;
Natürlich ist das für den Antrag unerheblich. Kann es sein, daß ihr mich gar nicht verstehen wollt?
Noch einmal für alle: Es geht mir nicht darum, festzustellen, ob dieser Antrag erlaubt ist oder nicht - Natürlich ist er. Es ging mir lediglich darum, festzustellen, daß ich im Gegensatz zu churchill die Begründung des Befangenheitsantrages für recht billig halte. Das sollte nie bedeuten, daß es nicht legal wäre, auf jede noch so kleine Möglichkeit einzugehen und sie zu Gunsten ihrer Mandantin zu nutzen.
ZitatIch kann Dir versichern, dass nach einem Jahr Strafrecht in der Praxis, die bereits einige Zeit zurückliegt, es unter den Herren Staatsanwälten mindestens soviele Befindlichkeiten wie bei den Herren Strafverteidigern gibt.
Ich habe weder etwas anderes behauptet noch vermutet.
ZitatOriginal von churchill
Dass emotionale Befindlichkeiten oder Wertungen, wie du sie hier entweder zwischen den Zeilen oder explizit ("solches Verhalten eines Rechtsstaats unwürdig ...") präsentierst,
Ich wußte, ich hätte mir den Versuch der Erklärung sparen können. Ich wollte damit sagen, daß ich eben dieses zwar generell so empfinde, aber mit obigen Worten nicht sagen wollte.
Diese Diskussion erklärt aber meines Wissens nach ganz gut, warum Frau Z. die Klappe hält bzw halten soll - es wird alles, was man sagt, gegen einen verwendet werden.