In den Niederlanden wird davon ausgegangen, dass mit der aktiven Sterbehilfe tatsächlich jede Menge Tötungen, die meisten tatsächlich als Morde (Geldgier, Heimtücke) begangen werden. Eine Unterschrift auf so einem Papier aus dem Internet (Mama das Bräuchen wir, wenn dir mal was passiert und du im Krankenhaus liegst) ist schnell beschafft.
In Deutschland ist Selbstmord nicht strafbar. Mir ist klar, dass das für Nichtjuristen zunächst komisch klingt. Wer aber weis, dass Beihilfe gem. § 27 StGB definiert wird als Hilfe zu einer von einem anderen begangenen vorsätzlichen rechtswidrigen Tat, erkennt, dass daher Beihilfe zum Selbstmord nicht strafbar sein kann, da der Selbstmord ja keine rechtswidrige Tat ist. Daher ist gem. § 216 die Tötung auf Verlangen ein eigenes Delikt. Abgegrenzt wird dabei in der Regel nach der Lehre von der Tatherrschaft. Knüpfe ich dem Selbstmörder das Seil und stelle ihm den Stuhl bereit, er steigt darauf und stößt den Stuhl um bleibe ich straffrei, stoße ich- selbst wen der Andere mich flehentlich bittet, den Stuhl um, dann kann mich das fünf Jahre Höchststrafe in sicheren Räumlichkeiten ohne Internetzugang kosten.
Also Morde (ich will nicht länger auf das Erbe warten) sind gerade bei Patientenverfügungen nicht auszuschließen und eines der Argumente der Gegner von Lockerungen. In der Praxis ist aber die Abgrenzung häufig sehr schwer, es war niemand Drittes dabei und objektive Beweise sind nicht immer vorhanden.