Kennt sich zufällig jemand mit Geldern, die Jugendliche beantragen können, wenn sie asuziehen möchten, aus?
Liebe Grüße
JASS
Kennt sich zufällig jemand mit Geldern, die Jugendliche beantragen können, wenn sie asuziehen möchten, aus?
Liebe Grüße
JASS
Och Menno, und ich hab' gedacht hier gibt's was zu gucken.
Zu Deiner eigentlichen Frage habe ich leider keine Antworten. Ist das denn so einfach als Jugendlicher von daheim so mir nix dir nix auszuziehen? Ist das erlaubt? Mit oder ohne Einverständnis der Eltern?
Gruss,
Doc
Na, das nenn ich aber Bauernfängerei!
HILFE BEIM AUSZIEHEN!!!
Ich dachte schon ... und dann sowas ...
Ich sag mal so: Grundsätzlich unterstützt der Staat natürlich das Verlassen des elterlichen Nestes nicht, es sei denn, es gibt Erfordernisse, die z.B. das Jugendamt auf den Plan rufen.
Muss aber zugeben, dass ich da kein Fachmann bin.
Diese Überschrift lockt die Jungs sicher scharenweise in diesen thread.
Also, wenn der Jugendliche noch in der Ausbildung ist, gibt es Kindergeld und eventuell BaföG. Unterhalt wird auch immer noch geprüft. Wenn gar kein Einkommen vorhanden ist, kommt in bestimmten Fällen auch Sozialhilfe in Frage. Das kommt aber auf die individuellen Verhältnisse an und kann so pauschal nicht beantwortet werden.
ZitatOriginal von Idgie
Diese Überschrift lockt die Jungs sicher scharenweise in diesen thread.
Ich habe auch eben reinschauen müssen.
Zum Thema kann ich nichts sagen. Kann mir aber kaum vorstellen, dass Vater Staat das sponsort...
Natürlich ab 18
Alo... nein.... *tze* ... ihr schweine
ich war auch ganz verwirrt... *g*
ja, nur mit jugendamt glaub ich kriegt man hilfe. is aber bestimmt nich viel. ich bleib im "hotel mama"
.oO(jetz gibts ärger)
Hat man nicht Kindergeld ( bis vollendet 27. Lebensjahr ohne Einkommen? ), Unterhalt ( Staat oder Eltern... aber unter welchen Bedinungen wer...?), und Wohngeld...
*kopfkratz*
solche Dinge eben... von denen man mal irgendwann irgendetwas irgendwie gehört hat
Cool gemacht, Jass! Mein Respekt.
Mit DEM Titel hast Du sie alle geködert. Mich inklusive! Habe nur leider zum Thema nichts beizutragen und verziehe mich daher still in die Mitleserecke.
Mal eine kleine Gehässigkeit: Wie wäre es mit Geld verdienen?
Ich werde euch bei Gelegenheit ein Topic erstellen, bei dem ihr etwas zu sehen bekommt Ich bin zu unschuldig wer denkt denn an so etwas
@ Ironie: Bei mir ist das Hotel Selbstmordkommando
@hurz: Gehe ich als Aushilfe...
Wenn du mir sagst, wo ich neben der Schule eine Arbeit herbekomme, bei der ich genug verdiene, dann bitte...
Jass, so pauschal kann man das nicht sagen. Nicht jeder hat z.B. bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Ab 16 muss man schon nachweisen, ob und wenn ja, in welcher Höhe man eigenes Einkommen hat und auch BaföG kriegt nicht so einfach jeder.
Deine Frage lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten. Am ehesten kriegst du bei deiner Heimatgemeinde genauere Auskünfte.
Geld vom Staat kriegst du eigentlich nicht. Da deine Eltern, wenn sie leben, und davon gehe ich bei dir aus, bis zum Ende deiner ersten Berufsausbildung für dich unterhaltsverpflichtet sind. Unterhalt würdest du also immer nur von deinen Eltern bekommen bzw. musst du wenn es ganz schlimm sein sollte, den Unterhalt bei ihnen per Gericht einklagen usw.
Du könntest allerdings versuchen sog. "Schülerbafög" zu beantragen. Das ist etwas anderes als das Bafög, das normalerweise Studenten bekommen.
Ob du überhaupt was bekommst, hängt natürlich davonab, welche Schule du z.Zt. besuchst. Darunter fallen natürlich auch die ganzen berufsbildenden Schulen. beantragen kannst du dass bei eurer Stadtverwaltung wenn du in einer kreisfreien Stadt wohnst, und in der Kreisverwaltung, wenn du in einer kreisangehörigen Stadt wohnst. Maßgeblich ist hier aber immer der Wohnort der Eltern, d.h. du musst da fragen, wo deine Eltern wohnen bzw. der Elternteil der das Sorgerecht hat.
Eine weitere Möglichkeit wäre dann noch die sog. Ausbildungsbeihilfe von der Bundesagentur für Arbeit. Sie würde zum tragen kommen, wenn du dich in einer betrieblichen Berufsausbildung befindest.
Das sind so die Sachen, die mir jetzt auf Anhieb einfallen, hoffentlich konnte ich Dir ein bisschen helfen. Aber am Besten fragst du einfach mal bei den Behörden nach, die können dir da besser helfen als ich.
mal ne frage. Wie alt bist du denn?
Ich möchte mit 18 ausziehen.
@ rennilady: Danke.
Sitzt die Verwaltung im Rathaus?
Schule ist Gymnasium, allerdings in einem anderen Bundesland ( Eltern Brandenburg, Schule Berlin)
Was brauche ich/ muss ich vorweisen, um das Bafög zu beantragen?
Meines Wissens ist es so:
Grundsätzlich sind deine Eltern unterhaltspflichtig, solange du in Ausbildung bist.
Wenn du ausziehst, obwohl du auch z.B. zum weiteren Besuch der Schule bei Ihnen wohnen könntest (was sie vermutlich anbieten werden) , müsstest du evtl. den Unterhalt einklagen. Ist natürlich eine harte Sache und der Ausgang ungewiss.
Die Frage ist halt, WARUM du ausziehen willst. Weil die Alten nerven? Das wird wenige Leute beeindrucken.
Weil die Alten wirklich Scheiss bauen (schlagen, saufen, wasweißich), dann wäre es evtl. leichter, VOR dem 18. Geburtstag zum Jugendamt zu gehen und dann bis zum 18.Geburtstag irgendwo unterzukommen. Danach ist bei einer entsprechenden Vorgeschichte der weitere Unterhalt wohl kein Problem.
Aber vielleicht noch der Rat eines älteren Herrn
Ehe du deine Eltern verklagst, oder sie beim Jugendamt anschwärzt, solltest du schon SEHR genau wissen, dass es keine Alternative dazu gibt. Das Leben geht erstaunlicherweise auch nach dem 18., ja sogar nach dem 20. und 25. Geburtstag weiter und dann könnte es irgendwann mal sehr schade sein, das Verhältnis zum Elternhaus dauerhaft zerstört hzu haben.
Solange du noch aufs Gymnasium gehst, sind in erster Linie deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig und du bekommst auf alle Fälle noch Kindergeld weiter. Dann kannst du noch Wohngeld beantragen. Ob und unter welchen Voraussetzungen du Schülerbafög bekommst, erfragst du besser bei deiner Heimatstadt und dort im Rathaus. Du vereinbarst am besten erst mal vorab einen Beratungstermin und klärst dabei auch gleich ab, welche Unterlagen du mitbringen musst.
Generell sollte man erst dann ausziehen, wenn man genügend eigenes Einkommen hat und sich nicht einfach so auf staatliche Unterstützung verlassen.
Rabarat : Ich bin bereits vor 2 Jahren einige Zeit ins Heim gegangen, und nur wieder zurück, weil mir die Pädagogen zuredeten, dass ich mir sonst meine Zukunft zu sehr verbaue ( Sie hatten eine hohe Meinung von meinem Geist), weil Drogen und ähnliches dort sehr stark verbreitet sind ( Ich wurde bereits am ersten Abend gebeten, eine Bon(g) zu verstecken... ). Ich sage nur soviel: Wenn jemand hier wütend ist, zertrümmert er auch Kopierer... und er ist oft wütend... Dieses Elternhaus hat die Beziehung zerstört und keinerlei Interesse daran gehabt, es einzusehen. Ist ein wunderbares Gefühl, zu seiner Mutter zu rennen, mit 6 Jahren, weil man furchtbare Angst hat, und abgewiesen zu werden, Angst vor jedem Fehler, weil man dafür hart bestraft wird und auch noch ausgelacht, wenn man vor Schmerzen nicht sitzen kann...