ZitatOriginal von beowulf
Falsch. Die Eltern stiften einen Täter zur Körperverletzung an. Täter ist der Arzt. Das ist absolut nicht kurios. Juristisch ist jede Spritze, die dir der Arzt setzt eine Körperverletzung, die nur deshalb nicht strafbar ist, weil du (hoffentlich) damit einverstanden bist. In dieser Diskussion geht es darum ob Eltern für ihre minderjährigen Kinder diese Einwilligung geben dürfen, wenn keine medizinische Begründung besteht.
Ich danke Dir für diese Zusammenfassung. Nun ja, es liegt doch auf der Hand, dass für eine religiös motivierte Beschneidung keine medizin. Indikation vorliegt.
Dies bedeutet aber auch, dass diejenigen, die also eine medizin. unnötige Beschneidung vornehmen lassen, quasi kriminalisiert werden.
Ich glaube mich zu erinnern, dass gerade im Judentum der Bund Gottes mit Abraham symbolisch durch die Beschneidung repräsentiert wird.
Natürlich spricht das Gericht nicht explizit von Barbarei, aber manchen Leuten drängt sich wohl dieser Eindruck auf.