Genitalverstümmelung ist Körperverletzung - Landgericht Köln verbietet religiöse Beschneidungen

  • Zitat

    Tom : "Tatsächlich aber reduziert sich bei vielen Beschnittenen die Empfindlichkeit der Eichel, da diese nunmehr ungeschützt und ununterbrochen beispielsweise mit der Bekleidung in Kontakt ist, was das sexuelle Erleben tatsächlich negativ beeinflussen kann - schließlich ist die Glans penis eine der ausgeprägtesten erogenen Zonen des Mannes..."


    Auch hierzu gibt es Untersuchungen, die eher das Gegenteil belegen, was im Grunde "auf der Hand" liegt:


    Weil die Eichel ständig Reibungskontakt hat, wird sie unempfindlicher... hier gehe ich noch mit Tom kondom... allerdings verlängert sich deshhalb auch die Erektionsphase und vorzeitige Ejakulationen werden seltener... mit anderen Worten: der Mann kann den Zeitpunkt der Ejakulation besser steuern.

  • Zitat

    Original von beisswenger


    Auch hierzu gibt es Untersuchungen, die eher das Gegenteil belegen, was im Grunde "auf der Hand" liegt:


    Weil die Eichel ständig Reibungskontakt hat, wird sie unempfindlicher... hier gehe ich noch mit Tom kondom... allerdings verlängert sich deshhalb auch die Erektionsphase und vorzeitige Ejakulationen werden seltener... mit anderen Worten: der Mann kann den Zeitpunkt der Ejakulation besser steuern.


    Toller Verschreibsel oder Absicht? :lache

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  • Zitat

    Original von beisswenger
    ... allerdings verlängert sich deshhalb auch die Erektionsphase und vorzeitige Ejakulationen werden seltener... mit anderen Worten: der Mann kann den Zeitpunkt der Ejakulation besser steuern.


    Dann sind die Beschnittenen ja im Vorteil beim "coitus interruptus", der Verhütungsmethode, nach der die meisten Menschen meiner Generation gezeugt wurden ... :lache


    Leute, Leute, was hat das alles mit dem eigentlichen Thema zu tun? :bonk

  • Zitat

    Original von beisswenger
    Liebes Gummibärchen,


    deshhalb war ein Verschreibsel, wie du schreibst


    kondom war ein beabsichtigter Freud'scher Verschreiber


    Dann lass ich mal den Besserwisser raushängen und sage, dass meiner Meinung nach ein Freudscher Verschreiber niemals beabsichtigt sein kann. ;-)


    Dieter : Es hat insofern was mit dem Thema, dass es hier um Vor- und Nachteile geht. Der von beisswenger beschriebene Effekt existiert ja.

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  • Nach diesem Urteil ist das Thema eigentlich kein juristisches Problem mehr, sondern ein politisches. Es wird interessant zu sehen sein, wie sich die Politik hier winden wird. Ein "lex vorhaut" würde vermutlich erhebliche Probleme aufwerfen.

  • Zitat

    mit anderen Worten: der Mann kann den Zeitpunkt der Ejakulation besser steuern.


    Das ist ja ein Supervorteil, den man da quasi kostenlos mitbekommt. :fingerhoch An dieser Stelle hätte ich gerne äußerst zynisch ein paar Beispiele für "Vorteile" aufgelistet, die gewisse Krankheiten und Behinderungen mit sich bringen, aber die kann sich jeder auch selbst denken. Es ist nämlich noch zynischer, solche "positiven Aspekte" als Begründung für die Beschneidung heranzuziehen, wie etwa den - heutzutage nahezu irrelvanten - hygienischen. Es geht nicht um gesundheitliche oder gar sexualpraktische Aspekte, sondern schlicht um ein religiöses Ritual, Punkt.

  • Zitat

    Original von Gummibärchen
    Dieter : Es hat insofern was mit dem Thema, dass es hier um Vor- und Nachteile geht. Der von beisswenger beschriebene Effekt existiert ja.


    Liebes Gummibärchen, genau weil es um spezielle, individuell unterschiedlich empfundene Vor- und Nachteile der Beschneidung geht, hat es eben nichts mit dem Thema zu tun.
    Das Thema ist das Urteil dieses Gerichts zu einer vielfach praktizierten Körperverletzung an Wehrlosen. Ob von diesen der eine oder andere sie (sehr viel später) sogar als angenehm empfindet, hatte das Gericht nicht zu beurteilen.
    Und natürlich ist das Urteil dieses Gerichts noch nicht das letzte juristische Wort in dieser Sache. Dennoch ist es ein gutes Zeichen dafür, dass man endlich in einem demokratischen Rechtsstaat den Mut findet, Menschen den gleichen Schutz vor Verstümmelungen zuzubilligen wie Tieren. Hunden den Schwanz zu kupieren, weil dieser angeblich den "Rassemerkmalen" nicht entspricht (die der arme Hund natürlich auch nicht selbst definieren kann), ist schon seit längerem eine Straftat!

  • Dieter : Gut, dann sind wir eben anderer Meinung. Natürlich geht es um erster Linie um ein Urteil, aber dieses Urteil zieht vieles nach sich. Und das gehört in meinen Augen in gewisser Weise zum Thema (natürlich kann da einer sagen, dass Religionsdiskussionen auch dann zum Thema gehören, aber man muss ja nicht übertreiben.) Ich persönlich bin halt der Meinung, dass es um mehr als "nur ein Urteil" geht, in vielerlei Hinsicht. Und was daran jetzt am Thema vorbeigeht, wenn man über Vor- und Nachteile spricht, ist mir schleierhaft. (Dass Menschen, die Beschneidung grundsätzlich als Körperverletzung ansehen, irgendwelche positive Effekte nicht interessieren, kann ich durchaus verstehen und nachvollziehen. Aber man wird sie ja wohl in einer Diskussion erwähnen können, so wie die Nachteile auch oft erwähnt wurden). Sorry, aber deinen Einwand verstehe ich einfach nicht.
    Wie auch immer...ich bin raus. ;-)


    Edit: Wenn es nur um spezielle und individuelle Vor- und Nachteile ginge, müsste man hier nicht mit Links und Quellen ankommen, die irgendwas belegen. Schließlich sind wir ja alle individuell, nicht?

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Gummibärchen ()

  • Jetzt wird es immer lustiger. Die Pro-Vorhaut-Ayatollah-Fraktion bestimmt, was zum Thema gehört und was nicht. Da sind wir ja inmitten eines neuen Glaubenskrieges. Wunderbar!


    Natürlich geht es primär um ein religiöses Ritual, hier stimme ich zu, allerdings missfällt mir immer ein autoritärer Punkt, denn wir müssen bei einer "abschließenden" juristischen Gesamtbetrachtung auch politische, hygienische, traditionelle... Einflussfaktoren berücksichtigen, auch wenn ebendiese auf der Prioritätenliste nicht ganz oben stehen.


    Und darüber diskutieren wir (auch), auch wenn es nicht jedem Glaubenskrieger, egal welcher Fraktion, in den Kram passt!

  • Hallo, Beisswenger.


    Zitat

    Natürlich geht es primär um ein religiöses Ritual, hier stimme ich zu, allerdings missfällt mir immer ein autoritärer Punkt, denn wir müssen bei einer "abschließenden" juristischen Gesamtbetrachtung auch politische, hygienische, traditionelle... Einflussfaktoren berücksichtigen, auch wenn ebendiese auf der Prioritätenliste nicht ganz oben stehen.


    Stimmt. Man könnte beispielsweise auf die Idee kommen, es als Körperverletzung zu werten, jemandem die Haare zu schneiden. Tatsächlich ist das der Fall - wenn man es gegen seinen Willen und ohne Einwilligung tut, beispielsweise als nächtlicher Gag während einer Klassenfahrt, wird eine Strafanzeige sehr wahrscheinlich erfolgreich sein. Friseure müssen sich keine Sorgen machen, vorläufig auch dann nicht, wenn Eltern ihre kreischenden Kinder heranschleppen. Übrigens ist es auch ein strafwürdiger Eingriff, jemanden gegen seinen Willen zu waschen, und es gibt andere, obskure, jedoch alltägliche Vorgänge, die, geschähen sie unter Erwachsenen, zu Geld- und Haftstrafen führen können.


    Noch hat niemand einen Friseur angezeigt, der gegen den erkennbaren Willen des Betroffenen, aber nach Einwilligung der Eltern ein Kind geschoren hat. Eine solche Strafanzeige würde sehr wahrscheinlich auch verpuffen, denn der vergleichsweise geringfügige Eingriff, der in aller Regel auch noch schnell ausheilt, ist ausreichend durch die Befugnisse der Erziehungsberechtigten abgedeckt. Das gilt vorläufig auch für das rituelle Glatzenscheren, das möglicherweise irgendwelche Sekten ihren Anhängern und damit deren Kindern vorschreiben. Und ohne das diese möglicherweise ihre religiöse Identität verlieren würden.


    Rechtsprechung muss Tradition, Geschichte und soziale Strukturen berücksichtigen, fraglos. Unser Strafgesetzbuch tut das plakativ beispielsweise mit § 130 - die Volksverhetzung ist in nicht vielen anderen demokratischen Ländern strafbar, denn sie widerspricht prinzipiell dem Recht, eine freie Meinung zu haben und diese auch zu äußern. Der Gesetzgeber hat hier versucht, Menschenrechte und Nationalgeschichte gegeneinander abzuwägen, und die Lösung dürfte die meisten Demokraten, sogar energische Befürworter der Meinungsfreiheit, weitgehend zufriedenstellen.


    In der aktuellen Situation geht es darum, religiöses Leben und Menschenrechte gegeneinander abzuwägen. Es dürfte unumstritten sein, dass auch Säuglinge Rechte haben, die umso wichtiger sind, da sie für diese nicht selbst eintreten können. Es dürfte ebenso unumstritten sein, dass die Beschneidung faktisch eine Körperverletzung ist. Es ist aber genauso unumstritten, dass es in Bezug auf den Umgang mit jüdischen und muslimischen Menschen - aus jeweils unterschiedlichen Gründen - das Gebot des möglichst sensiblen Umgangs gibt, auch und vor allem in der Rechtsprechung. Alles, was als Ausgrenzung o.ä. gewertet werden könnte, führt automatisch sogar zu internationalen Krisen. Aber es geht hier auch nicht um eine Kleinigkeit, es geht nicht ums Haareschneiden. Mein Gefühl und mein Verstand sagen mir, dass es eigentlich längst überfällig ist, Körperverletzungen aus religiösen Gründen ohne Wenn und Aber bei hoher Strafe zu verbieten, vor allem an Minderjährigen, aber mein politisches Feingefühl sagt mir, dass das - leider - nicht geschehen wird. Eine Berufung beispielsweise auf die Tora ist als Argument hiergegen zulässig, aber keineswegs zwingend, denn in all den heiligen Schriften steht so viel Unsinn, dass kein Gesetzgeber der Welt daraus ein Regelwerk machen könnte, das ein zivilisiertes Leben zuließe. Die Tora ist nicht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Bibel und der Koran sind es auch nicht, und das Evangelium des Fliegenden Spaghettimonsters ist es - leider - ebenfalls nicht.

  • Hallo Tom,


    ich sehe das im Großen und Ganzen sehr ähnlich. Vor allem das Wort leider vor dem Evangelium des Fliegenden Spaghettimonsters hat es mir angetan, schließlich bin ich auch Pastafari (endlich habe ich mich geoutet).


    Schön zu wissen, dass wir beide der modernsten Religion angehören, viel moderner und demokratischer als z.B. die beiden etwas älteren: Mormonentum und Scientology.

  • Zitat

    Original von beisswenger
    Vor allem das Wort leider vor dem Evangelium des Fliegenden Spaghettimonsters hat es mir angetan, schließlich bin ich auch Pastafari (endlich habe ich mich geoutet).


    Bitte verzeiht mein absolut schandbares OT:
    Und wenn es schon um das Recht geht, religiösen Bräuchen zu huldigen, ist es doch sehr erfreulich, dass man uns mittlerweile gestattet, auf Passbildern unsere tradionelle Kopfbedeckung zu tragen: das Nudelsieb.

  • In dieser Sache sieht das Bundesjustizministeriums übrigens keinen Handlungsbedarf. Vielmehr favorisiert Bundesminsterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof oder durch das Bundesverfassungsgericht. Man könne zudem davon ausgehen, dass bei einem neuen Gesetz dieses unter Garantie dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden würde.


    Dort könne dann auch eine Güterabwägung zwischen dem Recht auf Religionsausübung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vorgenommen werden. Eine Entscheidung, die glücklicherweise nicht von Nichtjuristen getroffen wird. Emotionen und platte Polemik haben in der Juristerei glücklicherweise nichts verloren.


    Aber der liebe Gott wird uns ganz sicher vor den rechtsunkundigen Schwätzern beschützen....... :grin

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Die Politik und das BMJ möchten sich also gerne wegducken und das durchaus brisante Thema bei der Justiz abladen. Vielleicht hofft man auch darauf, daß die Ärzte bei den Kindern einfach eine Phimose diagnostizieren und das Thema - inklusive des damit einhergehenden Abrechnungsbetrugs - auf diese Art einfach außer Sicht bleibt.
    Ob das funktionieren wird, werden wir sehen. Falls in der nächsten Zeit eine größere Anzahl jüdischer und islamischer Eltern keine Ärzte finden, die bereit sind, sich als strafrechtliche Testballons zur Verfügung zu stellen, dürfte der Druck der Verbände auf die Politik massiv ansteigen.
    Vielleicht bietet sich hier aber auch eine neue Geschäftsidee. Neben der "Hochzeit im Ausland" (gerade bei deutsch-ausländischen Ehepaaren wegen des geringeren Formularaufwands beliebt) und der "Privatinsolvenz im Ausland" (geht deutlich schneller) jetzt auch die "Beschneidung im Ausland" als Komplett-Package?

  • Nur reiche Juden sind gute Juden? Nur reiche Muslime sind gute Muslime? Wer sich eie Auslandsreise nicht leisten kann, bekommt Probleme in seiner Gemeinde? Da wäre eher zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaften nicht den Druck auf die Eltern erhöhen müssten- schließlich könnte man auch die Anstiftung zur Körperverletzung bestrafen.


    Weiß eigentlich jemand, wer diesen Arzt angezeigt hat? Körperverletzung ist ja prinzipiell ein Antragsdelikt und die Eltern werden wohl kaum einen Strafantrag gestellt haben?