Einfach FRAGEN (ab 13.05.12)

  • Danke nofret und cathrine, werde bei meinem nächsten Einkauf in Deutschland mal nachsehen, was ich mir besorge.
    Gerade benutze ich von fructis das Föhn-Volumenshampoo, aber ich seh keine Veränderung, ob mit oder ohne föhnen.

  • Hast Du seinen Standort verändert? Oder steht er im Zug?


    Bennis mögen sowas nicht.
    Unsere stehen im Sommer immer draussen und wir hoffen immer Glück zu haben wenn wir siereinholen.
    Wenn es tagsüber draussen gleich warm wie drinnen ist klappt es meist ganz gut, aber meistens schmeissen unsere Bennis im Winter immer mehr Blätter als im Sommer. Da sie im Sommer draussen aber immer kräftig zulegen ist es meistens auch nicht so schlimm.

  • ich habe mal wieder eine Rechtsfrage:


    Das Nachbargrundstück soll verkauft werden, und da das Häuschen darauf kaum noch bewohnbar ist, wird es wohl, falls sich überhaupt jemand findet, einen Neubau drauf geben.
    Unser Haus steht fast genau auf der Grenze, die seitlichen Fenster gehen also zum Garten des Nachbargrundstücks hin. Nun habe ich ein bisschen Sorge, dass wir genau vorm Fenster so ein schnuckeliges Stadthäuschen hingesetzt bekommen.


    Der Flächennutzungsplan ist zu grob, da wird die ganze Ecke hier als Mischbebauung bezeichnet. Die Nachbarin auf der anderen Seite behauptet, im jetzigen Garten dürfte nix gebaut werden, aber die behauptet noch ganz andere Sachen. Google spuckt bezüglich "Bebauungsplan" auch nichts aus.
    Wie kriege ich denn jetzt raus, was man da drüben darf und was nicht?


    Und zweite Frage:
    Und was ist denn eigentlich eine Baulast?


    Die Baulast ist eine grundstücksbezogene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde. Sie entsteht durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und erlangt Rechtswirkung mit dem Eintrag in das Baulastenverzeichnis.


    Versteht das ein Nicht-Jurist :gruebel


    und weiter:
    Abstandsflächenbaulast: Übernahme von Abstandsflächen für ein Gebäude auf dem Nachbargrundstück


    Hm, das Gebäude auf dem Nachbargrundstück ist von Annahubdich, ob da irgendwas im Baulastenverzeichnis steht? Es steht genau auf der Grenze, wenn an dieser Stelle ein neues Haus auf der Grenze gebaut werden würde, hätten wir damit auch kein Problem. Allerdings, wenn die auf die Idee kämen, ein neues Gebäude zehn Meter weiter hinten auf die Grenze zu stellen, dann würde unsere Mieterin direkt auf eine 1m entfernte Hauswand glotzen.
    Ich nehme mal an, das würde nicht gehen, aber weiß man das heutzutage?


    Und wenn es jemand weiß: wer?

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • Zitat

    Original von streifi
    Hast Du seinen Standort verändert? Oder steht er im Zug?


    Bennis mögen sowas nicht.
    Unsere stehen im Sommer immer draussen und wir hoffen immer Glück zu haben wenn wir siereinholen.
    Wenn es tagsüber draussen gleich warm wie drinnen ist klappt es meist ganz gut, aber meistens schmeissen unsere Bennis im Winter immer mehr Blätter als im Sommer. Da sie im Sommer draussen aber immer kräftig zulegen ist es meistens auch nicht so schlimm.


    Er steht, seit dem wir ihn haben an dieser Stelle. Vielleicht liegts tatsächlich daran, dass es jetzt kälter wird draußen. Danke für deine Antwort.

  • Zitat

    Original von Salonlöwin
    Hallo DraperDoyle,


    auf eine Rechtsfrage einen praktischen Rat ;-).
    Geh zu Deiner Baubehörde und bitte um Einsicht in den B-Plan.
    In einem informellen Gepräch werden sicherlich viele Deiner Fragen geklärt werden.


    ich weiß leider nicht, wer hier die "Baubehörde" ist. Auf leipzig.de kann ich zwar einen Haufen PDFs runterladen, aber die haben leider nix mit meinem Problem zu tun. Wo ich da hingehen kann bzw. wen ich anrufen muss, steht da nicht.
    Na, da werde ich morgen mal beim Bürgertelefon anfangen und gucken, wie weit ich komme :rolleyes

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • Zitat

    Original von DraperDoyle


    ich weiß leider nicht, wer hier die "Baubehörde" ist. Auf leipzig.de kann ich zwar einen Haufen PDFs runterladen, aber die haben leider nix mit meinem Problem zu tun. Wo ich da hingehen kann bzw. wen ich anrufen muss, steht da nicht.
    Na, da werde ich morgen mal beim Bürgertelefon anfangen und gucken, wie weit ich komme :rolleyes


    Hallo Salonlöwin,


    den Bebauungsplan kannst du im Stadtplanungsamt abrufen. Was das juristische Problem mit der Baulast betrifft, sollte dir das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege Auskunft bieten. Immerhin reicht man da den Baulastantrag ein.


    Ich hoffe, das ist dir eine Hilfe. :-)

  • Zitat

    Original von DraperDoyle


    ich weiß leider nicht, wer hier die "Baubehörde" ist. Auf leipzig.de kann ich zwar einen Haufen PDFs runterladen, aber die haben leider nix mit meinem Problem zu tun. Wo ich da hingehen kann bzw. wen ich anrufen muss, steht da nicht.
    Na, da werde ich morgen mal beim Bürgertelefon anfangen und gucken, wie weit ich komme :rolleyes


    Schau mal hier:


    Zitat

    Einsichtnahme in rechtsverbindliche Bauleitpläne und andere Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB), Verkauf von Plänen und Beschlüssen


    Zu finden hier beim Stadtplanungamt, inkl. Ansprechpartner. Die sollten dir alle Fragen beantworten können. Die sollten auch wissen ob es eine Baulast gibt und wenn ja, ob du Einsicht nehmen kannst (ob das geht bin ich mir grad nicht sicher).


    Ist aber auch sehr schwer zu finden, besonders für Laien. :rolleyes


    Edit meint noch, dass es sein kann, dass die dir nur den Plan erklären, aber nicht unbedingt wissen, was genau in deinem Fall gemacht werden darf oder nicht.

    „Die Tränen, die wir weinen, verdunsten vielleicht, aber sie verschwinden nicht.“
    (Zwischen zwei Träumen von Selim Özdogan)


    Mein Tauschregal

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Wiggli ()

  • Danke, Wiggli, nachdem ich den ganzen Tag mit lauter Menschen von der Stadt telefoniert habe, bin ich genau bei der von Dir verlinkten Stelle rausgekommen


    Zitat

    Original von Wiggli
    Edit meint noch, dass es sein kann, dass die dir nur den Plan erklären, aber nicht unbedingt wissen, was genau in deinem Fall gemacht werden darf oder nicht.


    Ich habe gelernt, es gibt hier gar keinen Bebauungsplan, weshalb sie nicht so genau wissen, was hier gemacht werden darf und was nicht :grin


    Morgen werde ich mich ums Baulastenverzeichnis kümmern und ansonsten dem Rat eines Facheulerichs folgen und die Sache mal im Auge behalten...

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)


  • Eine Baulast muss es nicht zwingend geben. Und Abwarten ist nicht das schlechteste, was du machen kannst. ;-)

  • Ich habe auch mal zwei rechtliche Fragen, vielleicht kennt sich da jemand von Euch aus:


    In einem neuen Arbeitsvertrag für mich steht unter anderem, dass eine Entschädigung von 2 Brutto-Monatslöhnen anfällt, wenn ich das Arbeitsverhältnis nicht antrete. Ist das erstens rechtens und gilt das ab Unterschreiben des neuen Arbeitsvertrages?


    Zudem wird darauf hingewiesen, dass der gesamte Verkaufsraum videoüberwacht ist. Ich soll das zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Kann ich denn wenigstens nachfragen, wie lange und was aufgezeichnet wird? Weil, so richtig toll finde ich das nun nicht, wenn ich den ganzen Tag quasi am Arbeistplatz gefilmt werden soll... :gruebel

  • Kleine Computerfrage:
    Ich nutze Firefox.


    Normalerweise erschien, wenn ich einen neuen Tab öffnete, eine Übersicht mit meinen meistbesuchten Seiten, so wie auf diesem Bild.
    Blöderweise wurde das bei irgendeiner Installation so geändert, dass immer irgendeine andere Seite aufgerufen wurde, wenn ich einen neuen Tab geöffnet habe.
    Das habe ich immerhin so hinbekommen, dass jetzt die mozilla-Startseite in jedem neuen geöffneten Tab erscheint.


    Ich möchte aber gern diese Übersicht wieder... wie geht das?


    Hab's!
    In about: config bei browser.newtab.url
    von about:blank zu about:newtab ändern.

    An apple a day keeps the doctor away - if well aimed.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Motte ()

  • Zitat

    Original von Blackie
    Ich habe auch mal zwei rechtliche Fragen, vielleicht kennt sich da jemand von Euch aus:


    In einem neuen Arbeitsvertrag für mich steht unter anderem, dass eine Entschädigung von 2 Brutto-Monatslöhnen anfällt, wenn ich das Arbeitsverhältnis nicht antrete. Ist das erstens rechtens und gilt das ab Unterschreiben des neuen Arbeitsvertrages?


    Zudem wird darauf hingewiesen, dass der gesamte Verkaufsraum videoüberwacht ist. Ich soll das zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Kann ich denn wenigstens nachfragen, wie lange und was aufgezeichnet wird? Weil, so richtig toll finde ich das nun nicht, wenn ich den ganzen Tag quasi am Arbeistplatz gefilmt werden soll... :gruebel


    2 Bruttolöhne kommt mir als Laien recht viel vor :wow Vielleicht sagt ja noch die eine oder andere bewanderte Eule was dazu. Gefunden habe ich dies hier:


    Zitat

    Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses ist zulässig! Treten Arbeitnehmer nach Abschluss des Arbeitsvertrages eine neue Stelle nicht an, so kann der Arbeitgeber eine vorher vereinbarte Vertragsstrafe verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe muss sich dabei an der Länge der für die Probezeit vereinbarten Kündigungsfrist orientieren. Entscheidungsgründe: Die Richter gaben mit ihrer Entscheidung der Klage eines Bekleidungsgeschäfts gegen einen Verkäufer statt und verurteilten diesen zur Zahlung eines halben Monatslohns an das Unternehmen. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Falle des Nichtantritts eines Arbeitsverhältnisses ist nach Ansicht des Gerichts grundsätzlich zulässig. Deren Höhe muss sich allerdings an der Länge der in der Probezeit üblichen Kündigungsfrist von zwei Wochen orientieren. ArbG Frankfurt Az: 18 Ca 3114/02 Urteil vom 28.06.2002

  • Wer kann mir bitte per PN (um anderen Eulen nicht den Spaß zu verderben) den Mörder aus "Amsterdamned"/"Verfluchtes Amsterdam" verraten?


    Hat sich erledigt, danke! :-] :anbet :wave

    “Lieblose Kritik ist ein Schwert, das scheinbar den anderen, in Wirklichkeit aber den eigenen Herrn verstümmelt.”Christian Morgenstern (1871 – 1914)

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