Einfach FRAGEN (ab 13.05.12)

  • Juli, schau doch mal in den Mietvertrag. Kleinere Reparaturen 'müssen' je nach dem vom Mieter übernommen werden. Im Mietvertrag steht dann die Höhe der maximal zu tragenden Summe.


    Allerdings käme ich als Vermieter NIE auf die Idee, die Kosten für Heizungsreparaturen dem Mieter zu überlassen??? :gruebel


    Vielleicht hat sie der Fachmann einfach vertan.... :gruebel Oder es war für ihn ein Wartung. Die Kosten für die Wartung tragen immer die Mieter. :gruebel

    Anna Karenina (LR), Der blinde Mörder (LR), Alias Grace (LR), Die Bücherdiebin (LR), Das Rosenholzzimmer (LR), Töchter des Nordlichts

  • Hmm.. auf der Rechnung steht: Heizung gangbar gemacht.
    Und unten steht als Anmerkung: Lt. Hausverwaltung direkt an Mieter verrechnen...


    Ja, im Vertrag steht was von bis zu 70 Euro.


    Es kostet auch nur 20 Euro, ist jetzt nicht die Welt, aber mich hats halt interesiert, weil es schließlich genau das gleiche war, wie damals beim Einzug und wir damals auch nichts bezahlen mussten. Und wie gesagt, die Heizung ist ja nicht kaputt gewesen oder so, sondern sie ging nicht mehr, weil wir sie monatelang wegen Sommer nicht eingeschaltet haben.
    Also ich weiß auch nicht. Aber danke für eure Antworten.

  • Zitat

    Original von Minusch
    Juli : Heizungsreparatur ist Vermietersache. In Widerspruch gehen! Das ist nicht rechtens. Nur wenn Du den Schaden an der Heizung verursacht hättest, müsstest Du bezahlen.


    Stimmt offenbar nicht:


  • Kleinreparaturen müssen oft vom Mieter getragen werden. Meistens so gar bis 100 €.


    Hat der Monteur nur Luft rausgelassen? Das könnt ihr jederzeit selbst machen. Heizungsschlüssel gibt es in jedem Baumarkt.

    Don't live down to expectations. Go out there and do something remarkable.
    Wendy Wasserstein

  • @Tilia: Das wäre mir gänzlich neu. :-)


    Nicht umlagefähige Kosten:


    Erhaltungsaufwendungen: Zu ihnen gehören die Kosten für die Instandsetzung und Instandhaltung der Heizungsanlage. Der Vermieter hat gemäß § 536 BGB (Mietgesetz) im Rahmen seiner gesetzlichen Erhaltungspflicht für den ordnungsgemäßen Betrieb der Zentralheizung sowie zur Instandhaltung und Instandsetzung zu sorgen. Eine entsprechende Klausel wäre unwirksam.


    Hier ein interessanter Link: www.anwaltsregister.de

  • Zitat

    Original von Juli
    Danke für eure Antworten.
    Am Mittwoch kommt ein Heizungsmensch und repariert unsere Heizungen im Schlafzimmer und Esszimmer. Mal sehen, ob es dann besser wird, es sind nämlich nur die Räume betroffen, in denen die Heizung nicht funktioniert.


    Das hatte Juli neulich gepostet. Wenn die beiden Heizungen defekt waren, muss der Vermieter für die Kosten der Reparatur aufkommen. Die Heizung gehört zum vermieteten Objekt und es muss gewährleistet sein, dass der Mieter nicht im Kalten sitzt. Das zählt zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Die Kleinreparaturklausel zählt hier nicht dazu.


    Kleinreparaturen sind z.B. Wasserhahn defekt, Lichtschalter kaputt o.ä., die zum Teil mit übernommen werden, wenn im MV vermerkt.

  • @Tilia: Das meinte ich auch nicht so. Bei Juli war offenbar zwei Heizungen defekt. Ich kenne es nur so, dass sämtliche Heizungsreparaturen vom Vermieter übernommen werden, egal, was an der Heizung kaputt war. Kleinreparaturen umfassen für mich die o.g. Dinge.

  • Ja, es waren 2 Heizungen, die nicht gingen. Da wir nach dem Einzug ja schon das selbe Problem hatten, haben wir auch diesmal erst die Hausverwaltung angerufen. Diese hat uns wie beim letzten Mal auch den selben Heizungsmonteur geschickt. Eigentlich ist es ja egal, die 20 € sind ja jetzt nicht so schlimm, aber wie gesagt, es hätte mich einfach interessiert.

  • Steht dazu denn was in eurem Mietvertrag?


    Meine Nachbarin über uns bekam einen komplett neuen Heizkörper weil der Alte nicht mehr zu reparieren war. Und mußte nichts dafür bezahlen.


    Wir haben in unserer Wohnung auch mal ne E- Leitung angebohrt(die war an der Fensterseite, wußte damals nicht das es sowas gibt :wow). Wurde kostenfrei repariert.


    Und mir wäre es egal ob 20,-€ oder 100,-€ ich würde das nicht bezahlen, wie gesagt gehört zur Mietsache.

  • Bei uns haben auch zwei Heizungen immer wieder Probleme nach dem Sommer wieder anzuspringen. Man hat uns gesagt, wenn wir die Heizung auch im Sommer regelmässig aufdrehen, würde dies das Problem beheben. Irgendwie habe ich das im Sommer verpennt.


    Wir haben dann den Heizungsknopf abgeschraubt. Dahinter ist ein kleiner Stift, wenn man den eindrückt, sollte das Wasser im Heizkörper ihn von selbst wieder herausdrücken. Zum reparieren muss man den Stift immer wieder eindrücken und herausziehen, bis er von selbst kommt. Dann funktionniert die Heizung wieder.


    Es kann natürlich auch sein, dass eure Heizung anders ist.

  • 20 Euro klingt nach einer Reparatur, die man selbst hätte erledigen können, das nimmt so ein Monteur ja schon nur für die Anfahrt. Ich habe in meiner Wohnung auch 2 Heizkörper, die nach langer Nichtnutzung rummucken. Die muss ich dann aber immer nur entlüften und dann läuft es wieder.
    Frech finde ich allerdings, dass der Hausverwalter direkt den Monteur schickt, ohne darauf hinzuweisen, dass man die Kosten selbst zu tragen hat je nachdem, was mit der Heizung nicht stimmt. Mit diesem Wissen hättet ihr ja vielleicht erstmal im Bekanntenkreis rumgefragt und die Heizkörper selbst wieder in Schuss gebracht.

    Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotzen.


    Johann Nepomuk Nestroy
    (1801 - 1862), österreichischer Dramatiker, Schauspieler und Bühnenautor

  • Zitat

    Original von oemchenli
    Und mir wäre es egal ob 20,-€ oder 100,-€ ich würde das nicht bezahlen, wie gesagt gehört zur Mietsache.


    So ist es auch. Das muss nicht bezahlt werden.


    Reparaturkosten:
    Mietvertragsrechtlich ist der Vermieter verpflichtet, den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts zu gewährleisten. Ist die Heizung defekt, muss er diese reparieren lassen. Den Kostenaufwand dafür darf er dem Mieter nicht berechnen. Erst mit der Reparatur kann der Mieter das Mietobjekt wieder vertragsgemäß nutzen. Die Reparaturkosten zählen ganz klar zu den nicht umlegbaren Nebenkosten.