Rechtsfrage Arbeit

  • Hallo zusammen,


    habe da mal grad ne kurze Frage und werde im Internet nicht richtig fündig :gruebel


    Aaalso... ich bin diese Woche Montag arbeiten gegangen, anschließend zum Arzt - der hat mich dann ab Dienstag bis einschließlich Freitag krankgeschrieben.
    Laut Dienstplan hätte ich diese Woche von Montag bis Freitag arbeiten müssen, Samstag frei. Den Montag habe ich auch, wie gesagt, ganz normal gearbeitet. Heißt also von 5 geplanten Arbeitstagen habe ich 1 gearbeitet und bin 4 krankgeschrieben worden.


    Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn mein AG jetzt eventuell sagen würde, er will, dass ich dafür Samstag - meinem freien Tag - arbeiten kommen soll. Geht das oder geht das nicht?


    Vielen Dank für eure Antworten! :wave


    LG,
    Baby_Tizz

    "Katzen achten nicht drauf, welche Namen wir ihnen geben. Sie haben ihre eigenen Namen und brauchen unsre nicht. Darum schaut einen eine Katze auch immer so mitleidig an, wenn man sie beim Namen ruft, den man ihr gegeben hat, als ob man es nie lernt.

  • Also meines Wissens darf er Dich nicht ersatzweise für einen Kranktag nicht kommen lassen. Krank ist krank, und du hast ein Zeugnis. Und ein Anrecht auf freie Tage. Er kann Dich höchstens bitten an Deinem freien Tag einzuspringen, aber sicher nicht zwingen.


    Allerdings wissen das unsre Rechtseulen sicher genauer.

  • Zitat

    Original von nofret78
    Also meines Wissens darf er Dich nicht ersatzweise für einen Kranktag nicht kommen lassen. Krank ist krank, und du hast ein Zeugnis. Und ein Anrecht auf freie Tage. Er kann Dich höchstens bitten an Deinem freien Tag einzuspringen, aber sicher nicht zwingen.


    Allerdings wissen das unsre Rechtseulen sicher genauer.


    Danke!!! :wave
    Das wäre definitiv gut :chen


    @ Lesehest: Uh, Tarifvertrag. Puh, ich glaub wir haben sowas nicht mal :pille

    "Katzen achten nicht drauf, welche Namen wir ihnen geben. Sie haben ihre eigenen Namen und brauchen unsre nicht. Darum schaut einen eine Katze auch immer so mitleidig an, wenn man sie beim Namen ruft, den man ihr gegeben hat, als ob man es nie lernt.

  • Zitat

    Original von nofret78
    Also meines Wissens darf er Dich nicht ersatzweise für einen Kranktag nicht kommen lassen. Krank ist krank, und du hast ein Zeugnis. Und ein Anrecht auf freie Tage. Er kann Dich höchstens bitten an Deinem freien Tag einzuspringen, aber sicher nicht zwingen.


    Allerdings wissen das unsre Rechtseulen sicher genauer.


    Nö, passt so.