Der unendliche Kampf ums letzte Wort wird hier fortgesetzt ( ab 04.03.12

  • Das LW überlegt mit mir wie man einen bestandskräftigen Rückforderungsbescheid aufheben kann, wenn es nicht möglich ist, die Widersprechende wieder in den vorherigen Stand einzusetzen - dafür gibt es nämlich leider keine Rechtsgründe.


    Der Widerspruch wurde erst drei Wochen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingelegt. Und auch inhaltlich war das alles nicht sehr überzeugend.


    Doch leider trifft es mal wieder eine Kollegin aus dem Einfachen Dienst - BesGrp. A 3. Die Überzahlung war einige Tausend Euro hoch.


    Dem LW fällt auch nichts ein. :-(

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Justitia ist blind und es gibt es keine Gnade, wenn man nicht ein Hintertürchen findet, meint das LW. Einen aufrichtigen Gruß an die A3-Kollegin, Voltaire. Wie lange ging das denn, wenn einige Tausend Euro zusammengekommen sind?

    smilie_sp_274.gif
    "Es hat alles seine Stunde und ein jedes seine Zeit, denn wir gehören dem Jetzt und nicht der Ewigkeit."

  • Zitat

    Original von Suzann
    Justitia ist blind und es gibt es keine Gnade, wenn man nicht ein Hintertürchen findet, meint das LW. Einen aufrichtigen Gruß an die A3-Kollegin, Voltaire. Wie lange ging das denn, wenn einige Tausend Euro zusammengekommen sind?


    Das ging über einen Zeitraum von 11 Jahren. Zugunsten der Kollegin habe ich aber die Forderung reduzieren können, da ein Teil der Forderung bereits verjährt ist. Auch wenn die Einrede der Verjährung nicht vorgenommen wurde, habe ich kraft Amtes so entscheiden können. Aber eine Rückforderung von rd. 2.900 EUR ist immer noch eine Menge Geld. Meint übrigens auch das LW. :wave

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  • Zitat

    Original von Clare
    11 Jahre :yikes
    Das LW ist immer wieder erstaunt, wie so etwas passiert.


    Das war ein Eingabefehler. Es wurde über diese langen Zeitraum eine zu hohe Zulage gezahlt. Und da das Bundesland Hamburg jetzt natürlich einen Schaden (ein Teil der Forderung ist ja verjährt) erlitten hat - darf ich auch noch Regress prüfen.


    Und das alles ohne jemand der mir einen Kaffee kocht.....Die Welt ist schlecht.... :-( :rofl

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  • LW findet so eine Rückforderung, ehrlich gesagt, vom Arbeitgeber ziemlich übel. Es werden so viele Gelder für Dinge ausgegeben, über deren Sinnhaftigkeit man streiten kann. Was kann die Dame dafür, wenn die Leute im Personalamt zu doof sind, Bezüge richtig zu errechnen? Und das 11 Jahre lang!

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    "Es hat alles seine Stunde und ein jedes seine Zeit, denn wir gehören dem Jetzt und nicht der Ewigkeit."

  • Zitat

    Original von Suzann
    LW findet so eine Rückforderung, ehrlich gesagt, vom Arbeitgeber ziemlich übel. Es werden so viele Gelder für Dinge ausgegeben, über deren Sinnhaftigkeit man streiten kann. Was kann die Dame dafür, wenn die Leute im Personalamt zu doof sind, Bezüge richtig zu errechnen? Und das 11 Jahre lang!


    Da gebe ich dir völlig Recht. Allerdings sieht die Rechtssprechung das viel härter. Danach ist jeder Bedienstete im öffentlichen Dienst verpflichtet seine Gehaltsmitteilung intensiv zu prüfen und es kann vom Dienstherrn/Arbeitgeber erwartet werden, dass sich jeder Mitarbeiter mit den Grundzügen des Besoldungsrechtes vertraut macht.


    Und bei einer monatlichen Überzahlung von 10 v.H. in Bezug auf das monatliche Bruttogehalt kann vom Bediensteten auch nicht mehr geltend gemacht werden, die überzahlte Summe wäre im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht worden.


    Das LW meint gerade zu mir: "Alter maach ma liebär Wochenende...." :wave

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    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Danke fürs Zuhören. :knuddel1


    Liebe Clare,
    danke für den Kaffee. :knuddel1


    Das LW bekommt ja fast schon feuchte Augen bei so viel Fürsorge.. :rofl :rofl

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    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


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  • Das LW kommt jetzt wieder zu mir, hier gibt es Grund zur Freude. Ich brauche heute nicht kochen, weil wir heute Abend mit Cocky (die sich wieder eingekriegt hat) zu ihrem Geburtstag essen gehen.

    Diese Eintrag wurde bisher 47 mal bearbeited, zultzt gerade ebend, wegen schwere Rechtsschreipfeler.

  • Zitat

    Original von kuschelhundchen
    Das LW kommt jetzt wieder zu mir, hier gibt es Grund zur Freude. Ich brauche heute nicht kochen, weil wir heute Abend mit Cocky (die sich wieder eingekriegt hat) zu ihrem Geburtstag essen gehen.


    Das LW bitte darum ihr die besten Wünsche zum Geburtstag auszurichten.... :wave

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