Man muss zum einen zwischen der unerlaubten Vervielfältigung und der reinen Weitergabe bzw. dem reinen Weiterverkauf unterscheiden. Und da gibt es in meinen Augen keinen großen Unterschied zwischen der Printausgabe und der elektronischen Ausgabe.
Bei der reinen Weitergabe oder Weiterverlauf meines Exemplars handele ich mit meinem Eigentum. Bei der unerlaubten Vervielfältigung aber, stelle ich Kopien einer Sache her, die sich nicht in meinem Eigentum befindet bzw. an denen ich keine Rechte besitze.