ZitatOriginal von Oblomov
Die ÖR Rundfunkanstalten glauben ja auch ein Recht auf Gebühren zu haben, nur weil jemand einen internetfähigen Computer hat.
Lt. Rundfunkstaatsvertrag kann ein solches Recht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus diesem Vertrag hergeleitet werden. Und Staatsverträge haben Gesetzescharakter.
Insofern geht deine süffisante Bemerkung ins Leere.